Transparenzverzeichnis

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 19. Oktober 2023, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (20/8408) ab. Dazu legt der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vor.

Über Stellungnahmen zum Gesetz von Verbänden und Gewerkschaft berichteten wir hier am 26. September 2023.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit einem Transparenzverzeichnis soll die Bevölkerung künftig über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert werden. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Das Online-Verzeichnis ist Teil der geplanten umfassenden Krankenhausreform und soll am 1. April 2024 freigeschaltet werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden.

Zuordnung zu Versorgungsstufen

Ferner ist die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Dies soll eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob dort komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden können.

Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten gewährleisten. Der Level 3U steht dabei noch einmal separat für Hochschulkliniken. Häuser mit Level 2 sollen eine erweiterte Versorgung sicherstellen. Level-1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten können.

Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses hat nach Angaben der Koalitionsfraktionen keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Festlegung und Ausgestaltung von Leistungsgruppen soll einer künftigen Krankenhausreform vorbehalten bleiben.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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Stellungnahmen zum Krankenhaustransparenzgesetz

Das Krankenhaustransparenzgesetz hat die erste parlamentarische Runde hinter sich und wird nun weiter in den Ausschüssen behandelt. Über die Inhalte des Gesetzentwurfs berichteten wir am 15. September 2023.

DGB

Schon im August veröffentlichte der DGB eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen. Der DGB begrüße, heißt es da, die mit dem Gesetzentwurf verbundene Intention zur Herstellung von Qualitätstransparenz für stationäre Behandlungen im
Sinne einer evidenzbasierten, nach Qualitätsaspekten gegliederten Entscheidungsfindungshilfe. Insbesondere die einfach verständlichen und für jede/n zugänglichen Informationen über erbrachte Fallzahlen je Leistungsgruppe im Verhältnis zum Leistungsumfang und die patientenrelevanten Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren könnten dazu beitragen, einen Wettbewerb um bestmögliche Behandlungsergebnisse auszulösen, von dem alle Patient*innen profitierten.

Unterfinanzierung beheben

Der DGB warnte jedoch davor zu glauben, dass mit dem Transparenzgesetz allein, die Motivation für Beschäftigte, in Krankenhäusern zu arbeiten, gesteigert werden könne. Die gerade erst überwundene Corona-Pandemie habe vielmehr deutlich gemacht, dass allein die durchweg hohe Motivation aller im Gesundheitswesen –
und explizit in den Krankenhäusern beschäftigten Mitarbeiterinnen – für die Aufrechterhaltung der medizinischen Notfallversorgung und die Wiederherstellung der Gesundheit tausender Menschen gesorgt habe. Trotz vielerorts mangelnder Ausstattung und unter Inkaufnahme eigener gesundheitlicher Risiken, trotz schlechter Arbeitsbedingungen, massivem Stress und Überlastung habe ein Zusammenbruch der stationären Versorgung durch die hohe intrinsische Motivation der Mitarbeiterinnen verhindert werden können.
Der DGB fordert in diesem Sinne den Gesetzgeber auf, gemeinsam mit den Ländern Konzepte gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu entwickeln, um Investitionsdefizite zu beheben und die Arbeitsbedingungen maßgeblich zu verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsqualität zu liefern.

G-BA

Am 25. September veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Auch der G-BA begrüßt die grundsätzliche Intention des Gesetzes. Trotzdem lehnt der G-BA das Gesetz in der vorliegenden Form wegen „schwerwiegenden Mängel und Regelungslücken“ ab. Kritisiert wird unter anderem, dass Haftungsfragen nicht geklärt seien und dass die Transparenzdaten unmittelbar und eigenverantwortlich unter direkter Beauftragung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) generiert und veröffentlicht und eine „Abnahme“ und damit eine Richtigkeitskontrolle durch den G-BA sogar ausdrücklich ausgeschlossen wird.

GKV

Der GKV-Spitzenverband begrüßt es, wenn Patientinnen und Patienten Informationen über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens barrierefrei und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Die bisher bekannten Umsetzungspläne für ein Transparenzverzeichnis blieben aber weit hinter den schon bestehenden Möglichkeiten zurück.

Mehr Informationen

Um Patientinnen und Patienten tatsächlich fundiert zu informieren und in ihrer Entscheidungsfindung zu stützen, müssten in dem Transparenzverzeichnis deutlich mehr Informationen als jetzt bekannt veröffentlicht werden. Dazu würden Informationen über einzuhaltende Pflegepersonaluntergrenzen, Notfallstufen der Krankenhäuser und über die Anzahl operateursbezogener Eingriffe ebenso gehören wie Angaben zu Mindestmengen, der Strukturqualität von Perinatalzentren und der Erfüllung von Personalanforderungen in der Psychiatrie.

Im Rahmen der mit der Krankenhausreform einzuführenden Leistungsgruppen und zugehörigen Qualitätskriterien sollen Länder die Möglichkeit erhalten, Krankenhäusern bei Nichteinhaltung der Qualitätskriterien Ausnahmen zu erteilen. Diese Information ist für Patientinnen und Patienten wichtig und sollte daher unbedingt in einem Transparenzverzeichnis veröffentlicht werden. Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, ob ein Krankenhaus Qualitätskriterien der Leistungsgruppen einhält oder nicht.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, DGB, G-BA, GKV

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Krankenhaus-Atlas

Das am 13. September im Kabinett auf den Weg gebrachte Krankenhaustransparenz-Gesetz soll dazu beitragen, dass sich Patientinnen und Patienten auf einem Online-Portal besser über Fachgebiete, Personalausstattung oder Fallzahlen von Kliniken informieren können. 

Online-Datenvergleich

Patientinnen und Patienten oder Angehörige könnten sich vor einem geplanten Eingriff zum Beispiel darüber informieren, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen werde. Per Datenvergleich könne man so herausfinden, welche Klinik für den entsprechenden Eingriff spezialisiert sei.

Ab 1. April 2024 sollen die Daten zu Kliniken online abrufbar sein. In dem „Krankenhaus-Atlas“ kann man dann folgende Daten abrufen:

  • Fallzahlen, differenziert nach 65 Leistungsgruppen
  • Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (sogenannte Level)

Begleitgesetz zur Krankenhausreform

Das Gesetz soll die geplante Krankenhausreform flankieren. Wichtig ist: Die Veröffentlichung der Daten hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung.

Eckpunkte zur Krankenhausreform

Im Prozess der geplanten Krankenhausreform haben sich am 10. Juli 2023 die Koalitionsfraktionen, das Bundesgesundheitsministerium und die Länder auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Auf dieser Grundlage wird derzeit ein Referentenentwurf von einer Redaktionsgruppe unter Beteiligung der Länder erarbeitet.

Quelle: Bundesregierung

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GKV-Finanzierung im Bundesrat

In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 befasst sich der Bundesrat abschließend mit dem Bundestagsbeschluss zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen

Hintergrund für das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren, ist insbesondere, dass für 2023 mit einem Milliardendefizit für die Kassen gerechnet wird und sich die Versicherten 2023 auch auf höhere Zusatzbeiträge einstellen müssen; gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten. Zudem soll das Gesetz mit strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung legen.

Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

Vorgesehen ist insbesondere, dass der Bund im Jahr 2023 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Milliarden Euro zahlt. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 gewährt der Bund für das Jahr 2023 zudem ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.

Solidarausgleich

Zur Reduzierung der Finanzierungslücke 2023 verteilt das Gesetz die finanziellen Lasten der GKV durch einen kassenübergreifenden Solidarausgleich gleichmäßiger auf die Mitglieder der GKV, indem die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von 4 Millionen Euro das 0,2-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen werden und den Gesundheitsfonds verstärken. Darüber hinaus soll die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von aktuell dem 0,8-fachen auf das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe sinken.

Verlängerung des Preismoratoriums für Medikamente

Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV soll das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr beitragen. Zudem soll sich der Apothekenabschlag für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 2 Euro erhöhen.

Reform der extrabudgetären Vergütung

Die Regelung zur extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten wird – anders als im Regierungsentwurf geplant – nicht abgeschafft, sondern reformiert. Vorgesehen ist ein zielgenaueres Anreizsystem für die Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Den ursprünglich vorgesehenen Entfall der Vergütung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.

Zusatzbeitrag

Gesundheitsminister Lauterbach hatte bei der Vorlage seines Spargesetzes im Sommer eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent angekündigt, wodurch sich ein Gesamtbetrag in Rekordhöhe von 16,2 Prozent des Bruttolohnes ergibt. In der vergangenen Woche hatte der GKV-Schätzerkreis in seiner Prognose zu erkennen gegeben, dass auch eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um lediglich 0,2 Punkte möglich sein könnte. Nun bleibt es aber laut Gesetzesvorlage, die im Bundesrat beraten wird doch bei 0,3 Prozent.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist lediglich eine Rechengröße. Jede Krankenkasse kann einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, nachzulesen hier, allerdings noch mit den Werten für 2022.

Quelle: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht

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