Kerzen Stromausfall

Sozialer Sprengstoff aus dem Wirtschaftsministerium

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gehört eigentlich nicht zu den Gesetzen, die hier auf Fokus-Sozialrecht thematisiert werden. Hier geht es aber um die Folgen für Menschen in prekären Lebenslagen, denen – warum auch immer – eine Stromsperre droht. Schon 2020 berichteten wir über darüber, dass laut Bundesverfassungsgericht die Versorgung mit Energie als Teil des „menschenwürdigen Existenzminimums“ anzusehen ist. Laut Deutschem Institut für Menschenrechte waren 2024 etwa vier Millionen Menschen in Deutschland von Energiearmut betroffen.
2025 berichteten wir über ein Urteil des OLG Düsseldorf, dass Energieversorger verpflichtend vor einer Stromsperre ihren Kund:innen eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anbieten müssen.

Nur noch beim Landgericht

Jetzt machen LTO (Legal Tribune Online) und tacheles e.V. darauf aufmerksam, dass in der Neufassung des EnWG geregelt ist, dass Verbraucher:innen bei drohender Stromsperre nun auf jeden Fall zum zuständigen Landgericht gehen müssen, wenn sie die Sperre noch abwehren wollen.

Nur mit Anwalt

Wenn ein Energieversorger eine Strom- oder Gassperre androht, mussten Betroffene bisher schnell reagieren. Sie konnten ohne großen bürokratischen Aufwand zum örtlichen Amtsgericht (AG) gehen, um im Wege einer einstweiligen Verfügung die Sperre abzuwenden. Durch die Verlagerung der Zuständigkeit an die Landgerichte (LG) bricht dieses System zusammen:

Anwaltszwang: Vor dem Landgericht herrscht strikter Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Ein Bürger kann dort nicht mehr selbst einen Antrag stellen, um seinen Strom zu retten.

Die Anwaltssuche als Hürde: Wer ohnehin seine Stromrechnung nicht bezahlen kann, hat kein Geld für einen Anwalt. Es ist extrem schwer, auf die Schnelle eine Kanzlei zu finden, die ein solches Mandat auf Basis von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt. Prozesskostenhilfe bekommt man nicht bewilligt, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.

Geografische und finanzielle Hürden

Amtsgerichte gibt es fast überall, Landgerichte hingegen nur in größeren Städten. Für Menschen in finanziellen Notlagen kommen zu der psychischen Belastung nun weite Anfahrtswege und zusätzliche Fahrtkosten hinzu, um überhaupt zu dem zuständigen Gericht zu gelangen.

Überlastung und Verzögerungen

Landgerichte sind für komplexe Großverfahren ausgelegt, nicht für den schnellen, bürgernahen Eilrechtsschutz bei Energiesperren. Die Folge sind längere Verfahrenszeiten. Für die Betroffenen bedeutet das im schlimmsten Fall, wochenlang sprichwörtlich im Dunkeln zu sitzen, bis eine Entscheidung fällt.

handwerklichen Fehler?

Ob es sich mal wieder um einen „handwerklichen Fehler“ handelt, schlichte Ignoranz oder Schlimmeres. Dieser Gesetzes-Fauxpas entpuppt sich in der Realität als sozialpolitischer Sprengstoff. Es schneidet ausgerechnet die Schwächsten – Menschen in Energiearmut – faktisch vom schnellen Zugang zum Recht ab.

Quellen: Legal Tribune Online, tacheles e.V., Gesetze-im-Internet, Fokus-Sozialrecht, wikipedia, DIMR

Abbildung: pixabay.com candlelight-3194287_1280.jpg