Neues Seminarprogramm im Sozialrecht 2024

Von der Wiege bis zur Bahre, vom SGB I bis SGB XIV. Kaum ein Rechtsgebiet ist so breit und unterliegt gleichzeitig so vielen Änderungen wie das Sozialrecht. Die WALHALLA Praxis Webinare und Seminare greifen aktuelle Reformen, Rechtsprechung und umstrittene Themen auf und stellen die komplexe Materie verständlich für in der Sozialen Arbeit Tätige dar.

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Details zum Bürgergeld

In dieser Artikelserie informieren wir Sie über wichtige Neuerungen im SGB II, die aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind bzw. ab 1. Juli 2023 gelten:

Nutzen Sie die “flexible Teamlizenz” 

Wenn Sie im Team mehrere Kolleginnen und Kollegen sind, die aktuelle Informationen aus dem Fachportal für Ihre tägliche Arbeit gebrauchen können, Sie aber nicht für jeden Interessierten eine eigene Lizenz kaufen möchten (Budget), dann schalten Sie doch eine flexible Teamlizenz. 

Was ist eine „flexible Teamlizenz“?

Beispiel: Sie sind ein Team von 10 Leuten, aber „nur“ 2 Kolleginnen brauchen die Fachinformationen für Ihre Arbeit, für den Rest des Teams sind die aktuellen Informationen aber allemal interessant – dann schalten wir eine 2er Lizenz über IP Zugang frei. Sie erhalten einen Link für Ihr Intranet, und jede Kollegin und jeder Kollege kann OHNE LOGINSPERRE auf den Fachdienst zugreifen. Aber eben „nur“ 2 gleichzeitig, was in der Realität eher selten vorkommt.  

Ergo – Ihr Team ist für überschaubare Kosten stets mit aktuellen und rechtssicheren Informationen versorgt.  

Haben Sie Interesse?  

Ronald Matthiä
Telefon: 0941 5684-142
E-Mail: ronald.matthiae@WALHALLA.de

FOKUS Sozialrecht zum Sozialleistungsrecht

Ihr verlässlicher Begleiter durch den Dschungel der komplexen sozialrechtlichen Vorgaben

BTHG, PSG II, PSG III: Eine Reform jagt die andere, über 100 Änderungen des Sozialgesetzbuches in einem Jahr sind keine Seltenheit – Sie blicken noch durch? Mit unserem neuen Fachportal FOKUS Sozialrecht bewahren Sie den Überblick.

Das Fachportal FOKUS Sozialrecht unterstützt Sie mit aktuellen Beiträgen zu Gesetzesvorhaben, Rechtsprechung und sozialpolitischen Diskussionen. Zugriff auf die relevanten bundes- und landesrechtliche Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele, Berechnungen sowie wichtige Urteile erhalten Sie aufgrund der Integration von SOLEX, der bewährten Datenbank zum Sozialleistungsrecht.

Seit 30 Jahren überzeugt dieses Standardwerk durch Inhalt und Funktionalität:

  • Praxisnah: Das System des Sozialleistungsrechts wird – ohne rechtswissenschaftlichen Ballast – am Lebenssachverhalt orientiert erläutert.
  • Rechtssicher: Die Vorschriften, Erläuterungen, Anwendungsbeispiele und Berechnungen werden fortlaufend aktualisiert, wichtige Rechtsprechung eingearbeitet.
  • Bequem: Mit der Änderungsanzeige kann optisch mitverfolgt werden, was sich in den einzelnen Gesetzen geändert hat. Frühere Textfassungen lassen sich zur „Altfallbearbeitung“ einfach aufrufen; künftige Fassungen sind ideal zur Vorbereitung.
  • Zielführend: Die Texte sind so intelligent verknüpft, dass man alle Informationen sofort im Zugriff hat und keinen rechtlichen Aspekt vergisst.
  • Effektiv: Die zielgerichtete Suche, die Schnelligkeit des Systems sowie die Druck- und Kopiermöglichkeit unterstützen im Arbeitsalltag, vor und während des Beratungsgesprächs.
  • Einfach loslegen: Die Oberfläche ist selbsterklärend. Eine längere Einarbeitungszeit entfällt.

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Sie können FOKUS Sozialrecht für nur 135,- EUR pro Quartal (inkl. MwSt./inkl. 3 Arbeitsplätzen) buchen. Für eine Lizenz für Ihr Team erstellen wir Ihnen gerne ein passgenaues Angebot.

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Nutzen Sie unsere Teamlizenz

Mit der Teamlizenz von WALHALLA integrieren wir FOKUS Sozialrecht direkt und ohne Login-Sperre in Ihr Intranet. Geben Sie Ihrem gesamten Team komfortablen Zugang zu den benötigten Rechtsinformationen.

Wir sind persönlich für Sie da!

Sie möchten uns auf die Probe stellen? Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir melden uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Sie können FOKUS Sozialrecht jederzeit in Ruhe und unverbindlich testen. Gerne richten wir Ihnen den Testzugang ein, führen Sie gerne persönlich durch FOKUS Sozialrecht und informieren Sie über unsere günstigen Konditionen für Mehrplatzlizenzen.

WALHALLA Kundenservice

Telefon: 0941 5684-0
Fax: 0941 5684-111
E-Mail: WALHALLA@WALHALLA.de

Solex – eine Erfolgsgeschichte

Die Eigeninitiative eines engagierten Diplom-Sozialwirts und eines technikbegabten Abiturienten liefert die Blaupause: Im Rahmen eines Hochschulseminars zum EDV-Einsatz in der sozialen Arbeit wird die Struktur für ein kleines Rechtsinformationssystems entworfen, ab 1988 das Sozialgesetzbuch digitalisiert und ein Prototyp entworfen. Der WALHALLA Fachverlag erkennt die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und bringt mit SOLEX die erste komfortable Datenbank für Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätige Personen heraus – damals noch auf 5 ¼ Zoll Disketten.

Seither hat sich SOLEX ständig weiterentwickelt, technische und inhaltliche Neuerungen werden beständig eingearbeitet. Über die Jahre gleichgeblieben ist aber die Idee, juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten.

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbessert die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Ziel ist ihnen die Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Gleichzeitig gestaltet das Gesetz die Eingliederungshilfe um. Ab dem 1. Januar 2020 wurde das Recht der Sozialleistungen ins Recht der Rehabilitation und Teilhabe überführt.

Hier finden Sie alle Beiträge unsere BTHG-Artikelserie:

Bundesteilhabegesetz (Teil 19) – Gesamtplanung

Dem Gesamtplan in der Eingliederungshilfe wird im Kontext einer personenorientierten Leistungserbringung eine Schlüsselfunktion zugesprochen. Das Gesamtplanverfahren stärkt auch die Teilhabe der Leistungsberechtigten am Verfahren insgesamt. Allerdings ist das Verfahren sehr kompliziert und komplex.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 18) – Teihabeplan und Gesamtplan

Um die Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe besser zu verstehen, muss zunächst auf die Unterschiede und Geneinsamkeiten zwischen Teilhabeplan und Gesamtplan eingegangen werden. Ausführliches zum Gesamtplan in Bundeseilhabegesetz (Teil 19).

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Bundesteilhabegesetz (Teil 17) – Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Leistungen der Pflege sind grundsätzlich verschieden und stehen gleichrangig zueinander. Die Regelungen zum Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung und der Leistungen der Eingliederungshilfe finden sich in § 13 des Elften Buches.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 16) – Teilhabe an Bildung

§ 112 SGB IX. Die Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe entsprechen inhaltlich den Leistungen zur Teilhabe an Bildung aus dem Teil 1 des SGB IX. Es werden aber konkret die Leistungspflichten benannt und der Umfang der Leistungen näher beschrieben.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 15) – Teilhabe am Arbeitsleben

§ 111 SGB IX. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die im § 111 geregelt werden, sind die Leistungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Träger der Eingliederungshilfe fallen.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 14) – Trennung der Leistungen (2)

§ 27a und § 42 SGB XII. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung, Erzeugung von Warmwasser und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dabei gehören zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 13) – Trennung der Leistungen (1)

Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz hin zu einer personenzentrierteren Leistungserbringung, die unabhängig von der Wohnform des Menschen mit Behinderung erfolgen soll, führt dazu, dass die bisherige Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt werden muss. Die Fachleistungen müssen von den existenzsichernden Leistungen getrennt werden. Diese Trennung erfolgt zum 1. Januar 2020, die vertragsrechtlichen Regelungen dafür traten jedoch schon zum 1. Januar 2018 in Kraft.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 12) Ausländer, Deutsche im Ausland

Unter welchen Bedingungen Ausländer oder Deutsche, die im Ausland leben, Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben wird in den §§ 100 und 101 SGB IX geregelt.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 11) Medizinische Rehabilitation

§ 109 und § 110 SGB IX. Die medizinischen Rehabilitationsleistungen in der Eingliederungshilfe entsprechen im Grunde den Leistungen aus dem Kapitel 9 des ersten Teils des SGB IX.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 10) – Soziale Teilhabe

§ 113 bis § 116 SGB IX. Der vom Umfang her größten Teil der Eingliederungshilfeleistungen sind die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, auch wenn die Soziale Teilhabe gegenüber den anderen Leistungen der Eingliederungshilfe nachrangig sind.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 9) – Personenkreis

Kapitel 2 der Eingliederungshilfe beschreibt die Grundsätze, zu denen zunächst die Frage gehört, wer leistungsberechtigt ist. (§ 99 SGB IX und § 53 SGB XII).

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Bundesteilhabegesetz (Teil 8) Rechtsanspruch

Eine der noch offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz lautet: Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Eingliederungshilfe?
Zuständig für die Beantwortung der Frage sollte eigentlich der § 107 SGB IX sein.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 7) – Beratung und Unterstützung

Zentrale Bedeutung bei der Umsetzung der Selbstbestimmung und der vollen und gleichberechtigten Teilhabe ist eine umfassende Beratung und Unterstützung (§ 106 SGB IX). Dabei muss die Beratung in für den Betroffenen wahrnehmbarer Form geschehen. Dies trägt dem Artikel 21 der UN-Behindertenrechtkommission Rechnung.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 6) – Allgemeine Vorschriften

Zum 01.01.2020 wechselt das Eingliederungshilferecht aus dem SGB XII in das SGB IX. Die Eingliederungshilfe bezieht ihre Grundlagen aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK).

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Bundesteilhabegesetz (Teil 5) – Vergleich der Anrechnungen

Vor allem durch die Trennung der Leistungen in existenzsichernde Leistungen und Leistungen zur Teilhabe ab 2020 besteht für Menschen mit Behinderungen und/oder pflegebedürftige Menschen oft die Notwendigkeit, zwei oder gar drei Leistungen gleichzeitig beantragen zu müssen. Dabei werden sie auf die Schwierigkeit stoßen, dass es für die Leistungen jeweils unterschiedliche Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung gibt, genauso wenig ist einheitlich geregelt, ob beispielsweise das Partnereinkommen ein Rolle spielt.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 4) – Vermögensanrechnung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen vor, dass im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit auch der Leistungsberechtigte einen eigenen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistungen beizutragen hat (92 SGB IX).

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Bundesteilhabegesetz (Teil 3) – Einkommensanrechnung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen vor, dass im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit auch der Leistungsberechtigte einen eigenen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistungen beizutragen hat (92 SGB IX). Dazu gehört neben dem Einkommen auch das vorhandene Vermögen des Antragstellers.

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Bundesteilhabegesetz (Teil 2) – Wunsch- und Wahlrecht

Der Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe wurde formal mit der Herauslösung des Eingliederungsrechts aus dem SGB XII eingeleitet. Bislang orientieren sich Eingliederungshilfeleistungen an der Wohnform (Einrichtung, Betreutes Wohnen, Privathaushalt).

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Bundesteilhabegesetz (Teil 1) – Umsetzung in den Ländern

In loser Folge werden wir in diesem Jahr über einzelne Aspekte des Bundesteilhabegesetzes und des neuen SGB IX ab 2020 berichten. In diesem Jahr (2019) stehen nicht nur die Leistungsträger in den Ländern, sondern auch die Leistungserbringer wie Werkstätten für Behinderte, ambulante Dienste und Einrichtungen, die stationäres Wohnen anbieten, und nicht zuletzt die Betroffenen – die Leistungsempfänger, ihre Angehörigen, ihre rechtlichen Betreuer vor großen Herausforderungen, um die Umsetzung der Neureglungen möglichst unfallfrei zu bewältigen.

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SOLEX – Das elektronische Standardwerk für die soziale Arbeit

Seit über 30 Jahren unterstützt SOLEX die Nutzer auf allen Gebieten des deutschen Sozialrechts. Anlässlich des diesjährigen Jubiläums haben wir SOLEX für Sie neu gestaltet.

FOKUS Sozialrecht: Datengrundlage sozialer Arbeit

Mit über 200 Gesetzen und Verordnungen sowie mehr als 120 erläuterten Sozialleistungen bietet die SOLEX die umfassende rechtliche Grundlage für die effektive Arbeit aller Sozialleistungsträger, Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätigen Personen.

Durch die regelmäßigen Aktualisierungen sind Sie stets auf dem Laufenden. In der Datenbank werden Ihnen Neuerungen angezeigt, so behalten Sie den Überblick über die gerade im Sozialrecht häufigen Änderungen.

SOLEX: Informationsnetz zur Beurteilung sozialrechtlicher Problemstellungen

In Sekundenschnelle prüfen Sie mit SOLEX wichtige Anspruchsvoraussetzungen. Mit einem Mausklick haben Sie die entsprechenden Erläuterungen auf dem Bildschirm – mit Anwendungs- und Berechnungsbeispielen für die Praxis.

Alle Erläuterungen sind mit den dazugehörigen Vorschriften und Entscheidungen verknüpft – so haben Sie alle Informationsquellen im Blick.

Zusätzlich lassen sich zu allen Vorschriften deren unterschiedliche Gültigkeitszeiträume und damit die zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuellen Textfassungen aufrufen. So lassen sich auch Sachverhalte aus der Vergangenheit rechtssicher beurteilen. Zusatzvorteil: anhand der verschiedenen Textfassungen können Sie erkennen, was sich im Einzelnen in den Vorschriften geändert hat.

Idee und Konzeption

Die Eigeninitiative eines engagierten Diplom-Sozialwirts und eines technikbegabten Abiturienten liefert die Blaupause: Im Rahmen eines Hochschulseminars zum EDV-Einsatz in der sozialen Arbeit wird die Struktur für ein kleines Rechtsinformationssystems entworfen, ab 1988 das Sozialgesetzbuch digitalisiert und ein Prototyp entworfen. Der WALHALLA Fachverlag erkennt die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und bringt mit SOLEX die erste komfortable Datenbank für Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätige Personen heraus – damals noch auf 5 ¼ Zoll Disketten.

Seither hat sich SOLEX ständig weiterentwickelt, technische und inhaltliche Neuerungen werden beständig eingearbeitet. Über die Jahre gleichgeblieben ist aber die Idee, juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten.

SOLEX spricht die Sprache der Kunden

SOLEX übersetzt die schwierige Gesetzessprache und erläutert komplexe juristische Sachverhalte in einer klaren, auch für „Nichtjuristen“ verständlichen Sprache.

SOLEX beschränkt sich auf das Wesentliche

In SOLEX sind keine rechtshistorischen Ausführungen zu finden. SOLEX beschreibt kurz und knapp die relevanten Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, die sich aus den Sozialleistungsgesetzen ergeben. Weitschweifige juristische Darlegungen von theoretischen Lehrmeinungen gibt es nicht. Zitiert wird nur die wirklich relevante Rechtsprechung.

SOLEX will nach Lebenssituationen führen

SOLEX kommentiert die Sozialgesetzbücher (SGB) nicht paragraphenweise (und damit thematisch zusammenhangslos), sondern baut kontextbezogen Lebenssachverhalte nach. Bereits die Gliederung von SOLEX zeigt, dass SOLEX über die Grenzen der einzelnen SGBs hinweggeht und versucht thematisch zusammengehörige Sozialleistungen darzustellen – und zwar unabhängig davon, welcher Sozialversicherungszweig zuständig ist bzw. welcher Verwaltungszweig zur Bewilligung der Leistung zuständig ist.

SOLEX ist konsequent zum Arbeiten am Rechner optimiert

SOLEX ist keine Übersetzung eines Buches in ein elektronisches Medium. Medienbrüche (die bei diesen Übersetzungen meist unvermeidlich sind) gibt es nicht. Erläuterungen und Vorschriften sind jeweils miteinander so verlinkt, dass von jedem Zugang her gewährleistet ist, dass alle relevanten Querinformationen angezeigt werden. Der Nutzer wird so vom System zur Lösung geführt und muss nicht befürchten, einen Aspekt zu vergessen.

SOLEX ist intuitiv bedienbar

Die Oberfläche von SOLEX ist selbsterklärend. Auf technische Spielereien (aufpoppende Fenster, auf- und zuklappbare Inhaltsverzeichnisse) wurde bewusst verzichtet. Dies bietet zum einen den Vorteil, dass eine Schulung oder eine längere Einarbeitungszeit entfällt und zum anderen, dass Texte in SOLEX schnell und effektiv gefunden werden – ein zeitraubendes Klicken durch zugeklappte Strukturbäume entfällt.

SOLEX findet Gesuchtes schnell und einfach

Bei der Suche wurde bewusst auf komplizierte Suchfelder verzichtet. Diese verwirren mehr als sie nutzen und werden erfahrungsgemäß von den Kunden nicht verwendet (oder haben Sie schon einmal die erweiterte Suche von Google verwendet? Eben). Vielmehr gibt es eine Volltextsuche, in die der erfahrene Nutzer auch Suchparameter eingeben kann. Allen hilft die Autovervollständigung und die Angabe der Toptreffer.

SOLEX ist immer topaktuell

Die Gesetzgebung im Sozialrecht ist sehr rege (siehe die Reformen der letzten Jahre). Es vergeht kaum ein Monat ohne eine Änderung im SGB. SOLEX enthält stets den aktuellsten Gesetzesstand. Durch die optimierte Produktionsweise wird keine Zeit zwischen Redaktionsschluss und Erscheinungstermin „verschwendet“. Der Kunde erhält dadurch toppaktuelle Informationen.

SOLEX ist zeitlich nicht eindimensional

Im Sozialrecht werden „alte“ Textfassungen benötigt, um sogenannte „Altfälle“ bearbeiten zu können, also Fälle, bei denen es um Sozialleistungsrechte geht, die noch nach „alten“ Anspruchsvoraussetzungen zu bewerten sind. Vorschriften werden daher in unterschiedlichen Textfassungen zur Verfügung gestellt. Voreingestellt ist, dass stets die aktuelle Textfassung angezeigt wird.

SOLEX hilft, den Überblick zu bewahren

Mit SOLEX kann man genau mitverfolgen, was sich in den einzelnen Gesetzen geändert hat. Die Anforderung vieler Loseblatt- und Buchbezieher, dass am Gesetzestext gekennzeichnet werden soll, wo geändert wurde, ist hier erfüllt – geht sogar noch ein Stück darüber hinaus und zeigt, welche Passagen neu eingefügt und welche gestrichen wurden.