Reform des Betreuungsrechts: Zügige Erhöhung der Vergütung gefordert

Der Vorstand des Betreuungsgerichtstags hat auf seiner Sitzung in Kassel am 22. Juni 2018 einstimmig begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Diskussionsprozess zur Reform der rechtlichen Betreuung eröffnet hat. In seiner Pressemitteilung fordert der Bundesgerichtstag e. V. (BGT) aber, dass bereits erste Reformschritte 2018 zu gehen seien.

Angemahnt wird vor allem eine zügige Erhöhung der Vergütung um die Existenz von Betreuungsvereinen nicht zu gefährden. Reform des Betreuungsrechts: Zügige Erhöhung der Vergütung gefordert weiterlesen

Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV-Bezug? Bundestag lehnt dies ab

In der Bundestagssitzung am 28.06.2018 wurden zwei Anträge, gestellt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der Frakion Die Linke mehrheitlich abgelehnt. Der Diskussion im Plenum voraus ging eine Ausschusssitzung, auf der sich die Mehrheit der Sachverständigen für eine Abschaffung oder zumindest eine Entschärfung ausgesprochen hatte. Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV-Bezug? Bundestag lehnt dies ab weiterlesen

Familienentlastungsgesetz: 10 Millionen für Eltern mit kleinem und mittlerem Einkommen

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 27. Juni 2018 das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und damit finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich beschlossen.

Kindergeld und Freibeträge steigen

Vorgesehen ist eine stufenweise Erhöhung von Kindergeld:

  • Ab 1. Juli 2019 soll das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 Euro monatlich steigen.
  • Ab 1. Januar 2021 soll in einer weiteren Stufe eine weitere Erhöhung um 15 Euro erfolgen.

Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er in zwei gleichen Teilen

  • zum 1. Januar 2019 und
  • zum 1. Januar 2020

um jeweils 192 Euro.

Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss:

  • 2019 auf 9.168 Euro und
  • 2020 auf 9.408 Euro.

Kleinere und mittlere Einkommen werden entlastet

Zugute kommen diese Erhöhungen Familien mit kleineren und mittleren Einkommen.

Wie bisher bei jeder Kindergelderhöhung gehen auch diesmal Familien, die im Bezug von SGB II-Leistungen stehen leer aus. Denn nach wie vor wird das Kindergeld auf die Regelsätze angerechnet.

Der Gesetzentwurf kann über die Seiten des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.

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Kinder von Alleinerziehenden im System der existenzsichernden Leistungen

Kinder von alleinerziehenden Eltern sind von Armut bedroht. Dies bestätigt seit Jahren jede Studie, zuletzt der 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlüsselt die Bundesregierung nun auf, in welcher Höhe existenzsichernde Leistungen – Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Bildungspaket – von Alleinerziehenden bzw. deren Kindern bezogen wurden: Kinder von Alleinerziehenden im System der existenzsichernden Leistungen weiterlesen

Gesetzgebungsübersicht: Geplante Änderungen

Familiennachzugsneuregelungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
(Familiennachzugsneuregelungsgesetz)

Regelungsinhalt:

Der Gesetzentwurf regelt näher, unter welchen Voraussetzungen ab dem 1. August 2018 ausländische Familienangehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet nachziehen können.

Materialien:

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 04.06.2018: Drucksache 19/2438

Aktueller Stand: 1. Lesung im Bundestag am 07.06.2018; 1. Beratung im Bundesrat am 08.06.2018 mit umfassender Stellungnahme; 2./3. Lesung im Bundestag am 15.06.2018 – Annahme mit Änderungen (siehe Drucksache 267/18); 2. Beratung im Bundesrat am 06.07.2018

Geplantes Inkrafttreten: 1. August 2018

Von Änderung betroffene Vorschriften:

Aufenthaltsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, SGB III

Siehe dazu auch den News-Beitrag:


Fristverlängerung bei Arbeitsförderungsmaßnahmen; Barrierefreier Zugang zu Websites und Apps

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Mehrere Regelungsinhalte:

Verlängerung befristeter Regelungen im SGB III:

Assistierte Ausbildung um 2 Ausbildungsjahrgänge

Sonderregelungen zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für die Ausbildungsförderung jeweils um 1 Jahr

Saisonkurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk bis zum 31. März 2021

verkürzte Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bis zum 31. Juli 2021

Änderung der Abrufzeiträume und Meldetermine im SGB XII betreffend der Erstattung der Nettoausgaben der Länder für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Meldung der Anzahl der Bezieher eines Barbetrags.

Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102/EU vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327, 02.12.2016, S. 1): Erweiterung des Anwendungsbereichs auf barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes, Angleichung der Regelungen für Internet und Intranet, Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelung, Erklärung zur Barrierefreiheit, Einrichtung einer Überwachungsstelle bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, periodisches Monitoring, periodische Berichterstattung.

Materialien:

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 09.05.2018: Drucksache 19/2072

Aktueller Stand: 1. Beratung im Bundesrat am 27.04.2018, 1. Lesung im Bundestag am 17.05.2018; 2./3. Lesung im Bundestag am 14.06.2018 – Annahme mit Änderungen (siehe Drucksache 265/18); 2. Beratung im Bundesrat am 06.07.2018

Geplantes Inkrafttreten: Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt

Von Änderung betroffene Vorschriften:

SGB III, SGB XII, Behindertengleichstellungsgesetz, u.a.

Siehe dazu auch die News-Beiträge:


GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)

Mehrere Regelungsinhalte:

Paritätische Tragung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie des Zusatzbeitrages von Arbeitgebern und Versicherten

Senkung des Krankenversichertenbeitrages

Senkung der Beitragsbelastung für Selbstständige mit geringem Einkommen durch Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Bereinigung von Beitragsschulden aus ungeklärten Mitgliedschaftsverhältnissen

Verpflichtender Hinweis der Krankenkassen an Beitragsschuldner, dass sie im Fall der Hilfebedürftigkeit die Übernahme der Beiträge durch den zuständigen Sozialleistungsträger (Sozialhilfe/Jobcenter) beantragen können.

Verbesserung der sozialen Absicherung von ehemaligen Zeitsoldaten: Sie sollen sich nach Ende ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können und übergangsweise einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.

Materialien:

Kabinettsbeschluss vom 06.06.2018: Referentenentwurf

Aktueller Stand: wird in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht; vermutlich erstmalige Behandlung im Bundesrat am 06.07.2018

Geplantes Inkrafttreten: in weiten Teilen zum 1. Januar 2019

Von Änderung betroffene Vorschriften:

SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI, KVSG, Soldatengesetz, Soldatenversorgungsgesetz, u.a.

Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung: Urteilsverkündung des BVerfG am 24.07.2018

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte im Januar 2018 über zwei Verfassungsbeschwerden, welche die Anordnung von Fixierungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Gegenstand hatten. Angekündigt ist nun, dass das Bundesverfassungsgericht am 24. Juli 2018 sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden verkünden wird. Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung: Urteilsverkündung des BVerfG am 24.07.2018 weiterlesen

Reform des Betreuungsrechts: Arbeitsgruppe im BMJV ist gestartet

Am 20. Juni 2018 wurde der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gestartet. Zur Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums waren rund 80 Experten aus Wissenschaft, den kommunalen Spitzenverbänden und aus den Bundesländern sowie Vertreter von Verbänden (Behindertenverbände, Berufsverbände, Betreuungsgerichtstag e.V.) eingeladen.

Ziel des Prozesses laut Pressemitteilung des BMJV: Durch Änderungen im Betreuungsrecht soll die Qualität der rechtlichen Betreuung durch Stärkung des Selbstbestimmungsrechts verbessert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass rechtliche Betreuung nur dann angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist.

Der Reformprozess wurde bereits in der 18. Legislaturperiode eingeläutet. Er setzte sich nun mit dem Beschluss der Justizministerkonferenz Anfang Juli 2018 fort und mündet nun in konkrete Arbeitsgruppen, die unterschiedliche Felder bearbeiten sollen:

  • Betreuung als Beruf und die Vergütung des Berufsbetreuers
  • Ehrenamt (einschl. Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungsvereine) und Vorsorgevollmacht
  • Rechtliche Betreuung und „andere Hilfen“ (Schnittstelle zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung)
  • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten bei der Betreuerauswahl, der Betreuungsführung und der Aufsicht

Ende 2019 sollen die Ergebnisse fest stehen und entsprechende Gesetzgebungsvorschläge auf den Weg gebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV

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