Stellungnahmen zum Krankenhaustransparenzgesetz

Das Krankenhaustransparenzgesetz hat die erste parlamentarische Runde hinter sich und wird nun weiter in den Ausschüssen behandelt. Über die Inhalte des Gesetzentwurfs berichteten wir am 15. September 2023.

DGB

Schon im August veröffentlichte der DGB eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen. Der DGB begrüße, heißt es da, die mit dem Gesetzentwurf verbundene Intention zur Herstellung von Qualitätstransparenz für stationäre Behandlungen im
Sinne einer evidenzbasierten, nach Qualitätsaspekten gegliederten Entscheidungsfindungshilfe. Insbesondere die einfach verständlichen und für jede/n zugänglichen Informationen über erbrachte Fallzahlen je Leistungsgruppe im Verhältnis zum Leistungsumfang und die patientenrelevanten Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren könnten dazu beitragen, einen Wettbewerb um bestmögliche Behandlungsergebnisse auszulösen, von dem alle Patient*innen profitierten.

Unterfinanzierung beheben

Der DGB warnte jedoch davor zu glauben, dass mit dem Transparenzgesetz allein, die Motivation für Beschäftigte, in Krankenhäusern zu arbeiten, gesteigert werden könne. Die gerade erst überwundene Corona-Pandemie habe vielmehr deutlich gemacht, dass allein die durchweg hohe Motivation aller im Gesundheitswesen –
und explizit in den Krankenhäusern beschäftigten Mitarbeiterinnen – für die Aufrechterhaltung der medizinischen Notfallversorgung und die Wiederherstellung der Gesundheit tausender Menschen gesorgt habe. Trotz vielerorts mangelnder Ausstattung und unter Inkaufnahme eigener gesundheitlicher Risiken, trotz schlechter Arbeitsbedingungen, massivem Stress und Überlastung habe ein Zusammenbruch der stationären Versorgung durch die hohe intrinsische Motivation der Mitarbeiterinnen verhindert werden können.
Der DGB fordert in diesem Sinne den Gesetzgeber auf, gemeinsam mit den Ländern Konzepte gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu entwickeln, um Investitionsdefizite zu beheben und die Arbeitsbedingungen maßgeblich zu verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungsqualität zu liefern.

G-BA

Am 25. September veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Auch der G-BA begrüßt die grundsätzliche Intention des Gesetzes. Trotzdem lehnt der G-BA das Gesetz in der vorliegenden Form wegen „schwerwiegenden Mängel und Regelungslücken“ ab. Kritisiert wird unter anderem, dass Haftungsfragen nicht geklärt seien und dass die Transparenzdaten unmittelbar und eigenverantwortlich unter direkter Beauftragung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) generiert und veröffentlicht und eine „Abnahme“ und damit eine Richtigkeitskontrolle durch den G-BA sogar ausdrücklich ausgeschlossen wird.

GKV

Der GKV-Spitzenverband begrüßt es, wenn Patientinnen und Patienten Informationen über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens barrierefrei und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Die bisher bekannten Umsetzungspläne für ein Transparenzverzeichnis blieben aber weit hinter den schon bestehenden Möglichkeiten zurück.

Mehr Informationen

Um Patientinnen und Patienten tatsächlich fundiert zu informieren und in ihrer Entscheidungsfindung zu stützen, müssten in dem Transparenzverzeichnis deutlich mehr Informationen als jetzt bekannt veröffentlicht werden. Dazu würden Informationen über einzuhaltende Pflegepersonaluntergrenzen, Notfallstufen der Krankenhäuser und über die Anzahl operateursbezogener Eingriffe ebenso gehören wie Angaben zu Mindestmengen, der Strukturqualität von Perinatalzentren und der Erfüllung von Personalanforderungen in der Psychiatrie.

Im Rahmen der mit der Krankenhausreform einzuführenden Leistungsgruppen und zugehörigen Qualitätskriterien sollen Länder die Möglichkeit erhalten, Krankenhäusern bei Nichteinhaltung der Qualitätskriterien Ausnahmen zu erteilen. Diese Information ist für Patientinnen und Patienten wichtig und sollte daher unbedingt in einem Transparenzverzeichnis veröffentlicht werden. Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, ob ein Krankenhaus Qualitätskriterien der Leistungsgruppen einhält oder nicht.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, DGB, G-BA, GKV

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