blauer Ordner mit Aufschrift Sozialrecht

SGB-Anpassungen an das Bürgergeld

Infolge der Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Daneben seien Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen erforderlich, da einige noch nicht in Kraft getretene Regelungen aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssten.

Gleichlauf

Unter anderem wurden im Rahmen des Bürgergeldgesetzes den Angaben zufolge nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übertragen. Die unterbliebenen Angleichungen bei der Berücksichtigung von Einkommen an Änderungen im SGB II sollen nun im SGB XII nachgeholt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Änderungen des SGB XII bei der Berücksichtigung von Einkommen „aus Gründen des Gleichlaufs“ im Bundesversorgungsgesetz nachzuvollziehen und unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar zu stellen.

Auch andere Sozialgesetzbücher betroffen

Von den angestrebten Änderungen betroffen sind neben dem Zwölften und Vierzehnten auch das Zweite, Dritte, Sechse, Neunte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch. Weitere Anpassungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge unter anderem im Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, dem Wohngeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgen.

Kritik bleibt bestehen

Dass die vorgelgten Anpassungen bei weitem nicht ausreichen, haben wir hier schon im letzten Mai dargelegt. Tatsächlich werden einige restriktive Regelungen aus dem SGB II ins SGB XII übernommen. In den Punkten, wo eine Gleichbehandlung dringend erfolgen müsse, passiere aber nichts, schreibt der Verein Tacheles e.V. in seinem Newsletter vom 17. September 2023. acheles hatte im Gesetzgebungsverfahren eine umfassende Stellungnahme geschrieben und insbesondere diese Ungleichbehandlung herausgearbeitet. Hier zum Nachlesen.

Quellen: Bundesag, tacheles e.v., FOKUS-Sozialrecht

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