Häuser gemalt

Einsparen beim Wohngeld

Bund und Länder wollen im kommenden Jahr beim Wohngeld rund 1,5 Milliarden Euro einsparen. Auch in den Folgejahren sind weitere Kürzungen geplant: Ab 2028 sollen jährlich gut zwei Milliarden Euro eingespart werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bauministeriums von Verena Hubertz (SPD) hervor.

Kürzen heißt jetzt „Fortentwicklung“

Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, um die Bearbeitung von Wohngeldanträgen zu beschleunigen, die Verwaltung zu entlasten und das Verfahren für Bürgerinnen und Bürger bürgerfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll durch Einsparungen (u. a. Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes, Halbierung der Heizkostenkomponente, Anpassung der Wohngeldformel) zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beigetragen werden.

Kürzungen

Laut Entwurf soll das Wohngeld an drei Stellen gekürzt werden:

  • die Heizkostenpauschale soll halbiert werden,
  • die geplante Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 soll entfallen,
  • die Berechnungsformel für das Wohngeld soll geändert werden.

Keine ausreichende soziale Absicherung

Laut tacheles e.V. werden viele Menschen dadurch ihren Wohngeldanspruch ganz oder teilweise verlieren und im Ergebnis wieder auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sein. Ein Teil der Betroffenen wird jedoch wegen der deutlich niedrigeren Vermögensfreigrenzen im SGB II keinen Leistungsanspruch mehr haben und damit ohne ausreichende soziale Absicherung dastehen.

Unsozial

Der Deutsche Mieterbund bewertet die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat in Höhe von rund 45 Prozent als unverhältnismäßig und unsozial.

Kürzungen führen zu Mehrkosten bei Grundsicherung

Durch die geplanten Einsparungen beim Wohngeld erwartet der Bund zusätzliche Kosten beim Bürgergeld (SGB II) sowie in der Grundsicherung im Alter (SGB XII). Das geht aus dem Entwurf des BMWSB hervor. Im Jahr 2029, wenn die Kürzungen erstmals vollumfänglich greifen, rechnet die Regierung mit Mehrkosten von 502 Millionen Euro im SGB II, wovon 74 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Das liegt daran, dass sie für einen Teil der Kosten der Unterkunft aufkommen müssen. Im SGB XII geht das Ministerium von einer Summe in Höhe von 254 Millionen Euro aus, die vollständig auf den Bund entfalle.

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, tacheles e.V. Deutscher Mieterbund, table.media

Abbildung: pixabay.com houses-1719055_1280.png