Bundesrat lehnt Wohngeldreform ab

Am 25.9.2024 wird der Bundesrat über den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des
Wohngeldgesetzes“
beraten. Dazu gibt es eine Empfehlung der federführenden Ausschüsse, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Begründung

Die derzeit geplante Reform zielt darauf ab, das Wohngeldrecht zu vereinfachen und sieht gleichzeitig erhebliche Kürzungen beim Wohngeld vor. Der Reformbedarf sowie die Notwendigkeit von Einsparungen im Bundeshaushalt sind grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch sind die sozial- und wohnungspolitischen Auswirkungen zulasten der Betroffenen unverhältnismäßig.

Das Wohngeld trägt in seiner jetzigen Form maßgeblich zur Entlastung von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen, die eine zu hohe Wohnkostenbelastung haben, bei. Es stellt neben der Wohnraumförderung sowie den Unterkunftskosten eine wesentliche Säule der sozialen Wohnraumversorgung gerade in angespannten Wohnungsmärkten dar und bietet Personen mit geringem Einkommen Schutz vor Wohnarmut und dem Verlust ihrer Wohnung. Ein sehr hoher Anteil der Bezugsberechtigten sind Rentnerinnen und Rentner und Alleinerziehende.

380.000 Haushalte weniger im Wohngeld

Durch die geplanten Kürzungen werden nach aktuellen Berechnungen über 380.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen und in wirtschaftliche Not geraten. Ein Teil dieser Menschen wird daher künftig auf andere Sozialleistungen angewiesen sein. In diesen Fällen wird die finanzielle Zahllast überproportional auf die kommunale Ebene verlagert.

Die Wohngeldformel, Mietenstufen und Heizkostenkomponente werden nicht nachvollziehbar geändert, der Gesetzentwurf gibt keine ausreichende Erklärung wie es zu den Festsetzungen kommt. Die Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes, die Änderung der Mietenstufen sowie die pauschalen Kürzungen, wie sie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen sind, stellen keinen adäquaten Lösungsansatz dar, sondern führen bei vielen Haushalten zu besonderen Härten und an vielen anderen Stellen zu Problemen.

Grundlegende Überarbeitung

Der Gesetzentwurf sollte grundlegend und wegen der hälftigen Kostenbeteiligung unter Berücksichtigung der Belange der Länder und Kommunen überarbeitet werden. Dabei gilt es, eine nachhaltige und verlässliche Wohnkostenentlastung für Haushalte zu gewährleisten, die auf Grund ihres Einkommens der Höhe nach keinen Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII haben und das Potential für umfangreiche und innovative Rechtsvereinfachungen voll auszuschöpfen.

Quellen: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht

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Einsparen beim Wohngeld

Bund und Länder wollen im kommenden Jahr beim Wohngeld rund 1,5 Milliarden Euro einsparen. Auch in den Folgejahren sind weitere Kürzungen geplant: Ab 2028 sollen jährlich gut zwei Milliarden Euro eingespart werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bauministeriums von Verena Hubertz (SPD) hervor.

Kürzen heißt jetzt „Fortentwicklung“

Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, um die Bearbeitung von Wohngeldanträgen zu beschleunigen, die Verwaltung zu entlasten und das Verfahren für Bürgerinnen und Bürger bürgerfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll durch Einsparungen (u. a. Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes, Halbierung der Heizkostenkomponente, Anpassung der Wohngeldformel) zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beigetragen werden.

Kürzungen

Laut Entwurf soll das Wohngeld an drei Stellen gekürzt werden:

  • die Heizkostenpauschale soll halbiert werden,
  • die geplante Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 soll entfallen,
  • die Berechnungsformel für das Wohngeld soll geändert werden.

Keine ausreichende soziale Absicherung

Laut tacheles e.V. werden viele Menschen dadurch ihren Wohngeldanspruch ganz oder teilweise verlieren und im Ergebnis wieder auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sein. Ein Teil der Betroffenen wird jedoch wegen der deutlich niedrigeren Vermögensfreigrenzen im SGB II keinen Leistungsanspruch mehr haben und damit ohne ausreichende soziale Absicherung dastehen.

Unsozial

Der Deutsche Mieterbund bewertet die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat in Höhe von rund 45 Prozent als unverhältnismäßig und unsozial.

Kürzungen führen zu Mehrkosten bei Grundsicherung

Durch die geplanten Einsparungen beim Wohngeld erwartet der Bund zusätzliche Kosten beim Bürgergeld (SGB II) sowie in der Grundsicherung im Alter (SGB XII). Das geht aus dem Entwurf des BMWSB hervor. Im Jahr 2029, wenn die Kürzungen erstmals vollumfänglich greifen, rechnet die Regierung mit Mehrkosten von 502 Millionen Euro im SGB II, wovon 74 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Das liegt daran, dass sie für einen Teil der Kosten der Unterkunft aufkommen müssen. Im SGB XII geht das Ministerium von einer Summe in Höhe von 254 Millionen Euro aus, die vollständig auf den Bund entfalle.

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, tacheles e.V. Deutscher Mieterbund, table.media

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