Häuser gemalt

Bundesrat lehnt Wohngeldreform ab

Am 25.9.2024 wird der Bundesrat über den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des
Wohngeldgesetzes“
beraten. Dazu gibt es eine Empfehlung der federführenden Ausschüsse, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Begründung

Die derzeit geplante Reform zielt darauf ab, das Wohngeldrecht zu vereinfachen und sieht gleichzeitig erhebliche Kürzungen beim Wohngeld vor. Der Reformbedarf sowie die Notwendigkeit von Einsparungen im Bundeshaushalt sind grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch sind die sozial- und wohnungspolitischen Auswirkungen zulasten der Betroffenen unverhältnismäßig.

Das Wohngeld trägt in seiner jetzigen Form maßgeblich zur Entlastung von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen, die eine zu hohe Wohnkostenbelastung haben, bei. Es stellt neben der Wohnraumförderung sowie den Unterkunftskosten eine wesentliche Säule der sozialen Wohnraumversorgung gerade in angespannten Wohnungsmärkten dar und bietet Personen mit geringem Einkommen Schutz vor Wohnarmut und dem Verlust ihrer Wohnung. Ein sehr hoher Anteil der Bezugsberechtigten sind Rentnerinnen und Rentner und Alleinerziehende.

380.000 Haushalte weniger im Wohngeld

Durch die geplanten Kürzungen werden nach aktuellen Berechnungen über 380.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen und in wirtschaftliche Not geraten. Ein Teil dieser Menschen wird daher künftig auf andere Sozialleistungen angewiesen sein. In diesen Fällen wird die finanzielle Zahllast überproportional auf die kommunale Ebene verlagert.

Die Wohngeldformel, Mietenstufen und Heizkostenkomponente werden nicht nachvollziehbar geändert, der Gesetzentwurf gibt keine ausreichende Erklärung wie es zu den Festsetzungen kommt. Die Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes, die Änderung der Mietenstufen sowie die pauschalen Kürzungen, wie sie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen sind, stellen keinen adäquaten Lösungsansatz dar, sondern führen bei vielen Haushalten zu besonderen Härten und an vielen anderen Stellen zu Problemen.

Grundlegende Überarbeitung

Der Gesetzentwurf sollte grundlegend und wegen der hälftigen Kostenbeteiligung unter Berücksichtigung der Belange der Länder und Kommunen überarbeitet werden. Dabei gilt es, eine nachhaltige und verlässliche Wohnkostenentlastung für Haushalte zu gewährleisten, die auf Grund ihres Einkommens der Höhe nach keinen Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII haben und das Potential für umfangreiche und innovative Rechtsvereinfachungen voll auszuschöpfen.

Quellen: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com houses-1719055_1280.png