Pflegerin hilft altem Mann aus dem Bett

Pflegelöhne steigen weiter

Der GKV- Spitzenverband hat Anfang Oktober 2026 Berechnungen veröffentlicht, nach denen die Durchschnittslöhne in der Pflege weiter ansteigen. Das ist ein gutes Signal, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, dass sich die höheren Löhne stets unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, fordert deswegen: „Die Politik muss hier endlich Lösungen aufzeigen, wie auch zukünftig angemessen steigende Löhne sichergestellt werden können, ohne dass die Pflegebedürftigen dadurch weiter so stark belastet werden.“

Geringerer Anstieg als 2024 und 2025

Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband ermittelt die regional üblichen Entlohnungsniveaus auf Basis von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen müssen seit 2022 die Höhe ihrer Vergütungen auf die jeweiligen regionalen Niveaus anpassen. Die aktuellen Werte zeigen zwar mit 3,4 Prozent einen geringeren Anstieg als in den Vorjahren (2025: ca. 4,9 Prozent und 2024: ca. 8,8 Prozent), liegen aber über den Anstiegen der Entlohnungsniveaus der Ermittlungsjahre 2022 und 2023 (mit jeweils circa 2 Prozent).

Unterschiede je nach Bundesland

Die bundesweiten Stundenlöhne sind in der Langzeitpflege gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent auf 24,50 Euro gestiegen. Die Entwicklung variiert je nach Bundesland: Während im Saarland und in Rheinland-Pfalz der Anstieg bei 2,7 und 2,8 Prozent lag, stiegen die Löhne in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern um circa 5 Prozent.

Löhne der Pflegehilfskräfte

Betrachtet man die einzelnen Beschäftigtengruppen deutschlandweit, so betragen für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung die neuen Durchschnittslöhne im Schnitt zukünftig 20,96 Euro. Das sind knapp 3,5 Prozent mehr als im Jahr 2025. Pflegeassistenzkräfte, also Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten danach durchschnittlich 23,36 Euro. Das sind circa 3,3 Prozent mehr als bisher. Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 28,03 Euro, ein Plus von knapp 3,6 Prozent.

11.600 Meldungen

In diesem Jahr hat die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband mehr als 11.600 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Berücksichtigt werden diejenigen Löhne, die aufgrund von Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien an Pflege- und Betreuungskräfte gezahlt werden. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sogenannte Durchschnittsanwender, haben drei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen anzupassen. Die neuen bundesweiten und regionalen Durchschnittslöhne sind ab sofort auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Vorgabe dieser Art der Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren oder die mit der Vergütung ihrer Beschäftigten in Pflege und Betreuung das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr Bundesland im Durchschnitt nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI).

Der Gesetzgeber hat die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet, aus den auf Grundlage der in der Pflege angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlten Vergütungen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen. Einrichtungen, die nicht nach Tarif vergüten, müssen die sogenannten regional üblichen Entlohnungsniveaus im Durchschnitt je Beschäftigtengruppe einhalten. Seit dem Jahr 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und Auswertung beauftragt.

Quellen: GKV- Spitzenverband, FOKUS-Sozialrecht

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