Wie schon vor ziemlich genau 2 Jahren wurde heute im Bundestag über eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beraten. Damals fiel das Gesetz dem vorzeitigen Aus der Ampel-Loalition zum Opfer. Ausführlich über den Referentenentwurf berichteten wir hier im April.
Fachkräftegewinnung
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Im Anschluss an die Beratung im Bundestag soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein.
Wesentlicher Inhalt
Die Kosten für die Teilnahme an durch das AFBG geförderten Fortbildungsmaßnahmen sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden, heißt es im Entwurf. Damit sollen laut Bundesregierung die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden. Erweiterungen des Förderrahmens beim Maßnahmebeitrag sollen Preisanstiegen bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und sowie den Materialkosten für das Prüfungsstück Rechnung tragen. Zusätzlich würden Anreize durch weitere finanzielle Erleichterungen beim Bestehen der Fortbildungsprüfung gesetzt. „Leisten Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden diese bei der Förderung nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet“, heißt es in der Vorlage. Alleinerziehende mit Betreuungspflichten sollen den Angaben zufolge in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen noch besser unterstützt werden.
Höhere Förderung
Den maximalen Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren will die Bundesregierung von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro anheben. Ebenso soll der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht werden. Außerdem soll der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht werden. Klargestellt werde zudem, dass die Vorbereitung auf Abschlüsse, die auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen geregelt werden, nicht als berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG förderfähig ist, schreibt die Regierung.
Antrag der Grünen
Ebenfalls in die Ausschussberatung geht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In dem Antrag bezeichnet sie Weiterbildung als zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen und verweist auf die Fachkräftelücke. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmern würden steigen, zum Beispiel durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. „Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten“, schreiben die Abgeordneten. Wegen Zeitmangel, familiärer Verpflichtungen oder aus Kostengründen würden viele Interessierte jedoch keine Weiterbildung beginnen, hier müsse endlich gegengesteuert werden, heißt es in dem Antrag.
Höherer Unterhaltsbeitrag, höherer Kinderbetreuungszuschlag
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) vorzulegen. Dieser soll unter anderem den Unterhaltsbeitrag nach Paragraf 10 AFBG für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, öffnen. Außerdem soll der Unterhaltsbeitrag an den Bedarfssatz in Paragraf 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt werden. Auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe beziehungsweise Kompetenzniveau gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) führen, sollen für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet werden. Ferner verlangt die Fraktion, den Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 10 AFBG auf 250 Euro pro Monat anzuheben. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei werden, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material-, und Prüfungskosten gezahlt wird, heißt es in dem Antrag weiter.
Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht
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