Krankenhaus-Atlas

Das am 13. September im Kabinett auf den Weg gebrachte Krankenhaustransparenz-Gesetz soll dazu beitragen, dass sich Patientinnen und Patienten auf einem Online-Portal besser über Fachgebiete, Personalausstattung oder Fallzahlen von Kliniken informieren können. 

Online-Datenvergleich

Patientinnen und Patienten oder Angehörige könnten sich vor einem geplanten Eingriff zum Beispiel darüber informieren, in welchem Krankenhaus der Eingriff wie häufig vorgenommen werde. Per Datenvergleich könne man so herausfinden, welche Klinik für den entsprechenden Eingriff spezialisiert sei.

Ab 1. April 2024 sollen die Daten zu Kliniken online abrufbar sein. In dem „Krankenhaus-Atlas“ kann man dann folgende Daten abrufen:

  • Fallzahlen, differenziert nach 65 Leistungsgruppen
  • Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (sogenannte Level)

Begleitgesetz zur Krankenhausreform

Das Gesetz soll die geplante Krankenhausreform flankieren. Wichtig ist: Die Veröffentlichung der Daten hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung.

Eckpunkte zur Krankenhausreform

Im Prozess der geplanten Krankenhausreform haben sich am 10. Juli 2023 die Koalitionsfraktionen, das Bundesgesundheitsministerium und die Länder auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Auf dieser Grundlage wird derzeit ein Referentenentwurf von einer Redaktionsgruppe unter Beteiligung der Länder erarbeitet.

Quelle: Bundesregierung

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