BAFöG im Kabinett

Viel Kritik vor allem von den Studierenden-Vertretern erntet der Gesetzentwurf über die 29. BAFöG- Änderung. Hauptkritikpunkt ist, dass weder die Wohnkostenpauschale noch die Bedarfssätze erhöht werden und es deshalb nicht mehr Geld für die BAföG-Empfänger gibt.

Der Höchstsatz ohne Unterkunftskosten liegt seit Herbst 2022 bei 452 Euro. Verglichen mit dem in der Düsseldorfer Tabelle als Richtwert für den Elternunterhalt voregebenen Richtwert von 520 Euro, so das Deutsche Studierendenwerk, liege das BAFöG deutlich darunter, ebenso unter dem Grundbedarf von 563 Euro beim Bürgergeld.

Änderungen beim BAföG

Ungeachtet dessen hat das Bundeskabinett die BAFöG-Reform am 6.März 2024 auf den parlamentarischen Weg gebracht. Wesentliche Punkte des Entwurfs sind:

  • Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner der Geförderten werden um fünf Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um fünf Prozent erhöht
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
  • Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden. 
  • Zudem soll der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert werden. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen.

Ab Herbst 2024

Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Quellen: Bundesregierung, WDR, DSW, FOKUS-Sozialrecht

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Corona-Aufholpaket wird vertagt

In den letzten Wochen gab es mehrfach Meldungen über ein geplantes „Aufholpaket“ für Kinder und Jugendliche. Mit dem geplanten Aufholprogramm von einer Milliarde Euro sollen Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler in den Bundesländern unterstützt werden. Es wird davon ausgegangen, dass jeder vierte Schüler Lernrückstände aufzuholen hat. Eine weitere Milliarde ist für die Aufstockung verschiedener sozialer Programme vorgesehen, um die sozialen und psychischen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern.

100 Euro Bonus

Unter anderem ist eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, geplant. Das Geld soll je nach Bedarf für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können. Mehr Geld soll zudem für Sprachförderung an Kitas in sogenannten sozialen Brennpunkten zur Verfügung gestellt werden, weil viele Kinder die Einrichtungen nicht besuchen konnten. Auch eine stärkere Förderung kostengünstiger Ferienfreizeiten ist geplant.

Von der Tagesordnung entfernt

Am 27.4.2021 sollte das Bundeskabinett darüber entscheiden. Allerdings wurde das Milliarden-Paket von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen. Einen neuen Termin dafür gibt es noch nicht. Vermutet wird, dass zunächst über die Beteiligung der Bundesländer beraten werden soll, die ja für die Bildungspolitik zuständig seien.

Blockadepolitik

Die SPD wirft derweil der CDU Blockade-Politik vor, was gar nicht gehe, weil den Familien, gerade den ärmsten, die Zeit davon renne und sie dringend Unterstützung beim Aufholen bräuchte. Die SPD sagt allerdings nicht, dass sie seit längerem eine dauerhafte bedarfsgerechte Anhebung der Hartz IV-Sätze blockiert, natürlich im Einklang mit ihrem Koalitionspartner.

Bankrotterklärung

Der VBE (Lehrerverband Bildung und Erziehung) hält im Übrigen die „Nachhilfe-Milliarde“ für eine Bankrotterklärung des Bildungsministeriums. Was gebraucht werde, sei eine personell bessere Ausstattung der Schulen, mit multiprofessionellen Teams, die stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen können.

Bei vielen Kindern, gerade aus sowieso benachteiligten Familien, seien riesige Wissenslücken entstanden. Dies aufzuholen, werde noch Jahre Zeit brauchen.

Vielleicht nächste Woche?

Hubertus Heil, Bundessozialminister, kündigte derweil einen Beschluss für die Kabinettssitzung am Mittwoch in der kommenden Woche an.
Mal sehen.

Quellen: Ihre Vorsorge, Redaktionsnetzwerk Deutschland, news4teachers, tagesspiegel

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