Wege zum Kinderfreizeitbonus

Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen.

Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus soll ab August als Einmalzahlung beginnen.

Wer hat Anspruch?

Nicht alle Familien erhalten den Kinderfreizeitbonus. Es gibt ihn für Kinder, die …

  • am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und
  • für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Familie bezieht für ihre Kinder …

  • Kinderzuschlag (KiZ),
  • Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
  • Sozialhilfe nach Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). 

Zuständig

Für die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus sind verschiedene Stellen zuständig, je nachdem, welche Leistungen eine Familie woher bezieht. 

Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus nach Paragraf 6d Bundeskindergeldgesetz (BKGG) direkt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Automatische Auszahlung

Familien, die der Familienkasse also bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss kein Antrag gestellt werden! 

Dies gilt auch für Familien, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld beziehungswiese gleichzeitig Kinderzuschlag und Grundsicherung nach SGB II erhalten.

Leistungen von anderen Stellen

Familien, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, haben Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus, wenn sie im August 2021 eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung nach SGB II,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Auch hier muss kein Antrag gestellt werden. 

Der Kinderfreizeitbonus wird automatisch ausgezahlt, jedoch nicht von der Familienkasse, sondern von der jeweils zuständigen Stelle.

Auszahlung auf Antrag

Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten (und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen), sind der Familienkasse noch nicht bekannt. Das bedeutet, dass Familien in diesen Fällen einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen müssen.

Ab Juli bietet die Agentur für Arbeit dafür ein eigenes Antragsformular an, das mit nur wenigen Angaben befüllt werden muss. Nötige Nachweise dafür sind etwa die Wohngeld- oder Sozialhilfe-Bewilligung, wenn sie auch für den Monat August 2021 gilt. Der Antrag muss mit der Post bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden.

Kein Einkommen

Der Kinderfreizeitbonus wird bei den Leistungen nach SGB II, beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.

Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderfreizeitbonus ebenfalls nicht angerechnet.

Quelle: Agentur für Arbeit

Abbildung: pixabay.com children-593313_1280.jpg

Aufholen nach Corona

So heißt das 2-Milliarden-Euro-Paket, dem Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach den Lockdown-Zeiten unterstützt werden sollen. Dies hat die Bundesregierung am letzten Mittwoch, 5.5.2021, beschlossen. Ende April war die Entscheidung verschoben worden, weil die SPD einen einmaligen Bonus von 100 Euro in das Paket hineinverhandelt haben wollte, der im Herbst an Kinder gehen soll, die im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bezugsberechtigt sind. Der Bonus ist nun Teil des Pakets.

Vier Säulen

Das Aktionsprogramm steht auf vier Säulen:

  1. Lernrückstände abbauen
  2. Frühkindliche Bildung fördern
  3. Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermöglichen
  4. Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Lernrückstände

  • Der Bund stellt den Ländern hierfür 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit zusätzlichen Förderangeboten sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln führen die Länder in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten durch. Und ab dem neuen Schuljahr gibt es unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Frühkindliche Bildung

  • Sprachförderung in Kitas
    Hierfür wird das Bundesprogramm Sprach-Kitas um 100 Mio. Euro aufgestockt. Bundesweit werden rund 1.000 zusätzliche Kitas in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgenommen.
  • Unterstützung von Eltern mit kleinen Kindern
    Hierfür erhält die Bundesstiftung Frühe Hilfen 50 Mio. Euro zusätzlich. Es geht um niedrigschwellige Unterstützungsangebote für besonders belastete Familien mit Kindern unter drei Jahren.

Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote

  • Angebote für Ferienfreizeiten, Begegnungen und Bewegung
    Dafür wird der Kinder- und Jugendplan um 50 Mio. Euro erhöht. Angedacht sind etwa mehr vergünstigte Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote.
  • Familienferienzeiten für Familien mit kleinen Einkommen
    Hierfür werden die Familienferienstätten mit 50 Mio. Euro zusätzlich unterstützt. Gemeinnützige Familienferienstätten erhalten einen Zuschuss für den Aufenthalt von Familien für eine Woche (Festbetrag pro Familienmitglied/Nacht).
  • Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern
    Dafür werden den Ländern 70 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Länder erhalten Mittel, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen. Diese können von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten werden.
  • Außerschulische Angebote
    Die Projektförderung wird um 50 Mio. Euro aufgestockt. Gemeint ist das Programm „Kultur macht stark„. Damit soll der Abbau von Lernrückständen durch außerschulische Angebote flankiert werden. Über das Netzwerk der Schülerlabore in Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore – Lernort Labor (LeLa) soll es zusätzliche außerschulische Lernangebote z. B. in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften geben.
  • Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt
    Dafür werden der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
  • Mehrgenerationenhäuser
    Das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
    wird um 10 Mio. Euro aufgestockt.
  • Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien mit kleinen Einkommen
    Hierfür sind 270 Mio. Euro vorgesehen. Kinder und Jugendliche sollen dabei unterstützt werden, Freizeitangebote insbesondere in den Ferien wahrzunehmen, um Versäumtes nachzuholen. Dafür erhalten Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit geringem Einkommen im August 2021 einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind. Dieser kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
  • Individuelle Lernförderung in der Grundsicherung
    Im Bildungs- und Teilhabepaket stehen die individuellen Hilfen zur Lernförderung weiter zur Verfügung. Damit sie besser zugänglich sind, muss bis zum 31. Dezember 2023 kein gesonderter Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden.

Aktion Zukunft

Die „Aktion Zukunft“ hat einen Gesamtumfang von 320 Mio. Euro. Sie hat zwei Schwerpunkte:

  • Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort
    z. B. durch Mentorinnen und Mentoren, beispielsweise durch den Einsatz von Lehramtsstudierenden, für die Lernförderung oder beim sozialen Lernen. Hierfür stellt der Bund 100 Mio. Euro für die in allen Bundesländern tätige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 2021/2022 zur Verfügung.
  • Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)) und zusätzliche Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern. Im Rahmen der Aktion Zukunft wird zusätzlichen Lasten der Länder durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder in Höhe von 220 Mio. Euro Rechnung getragen.
    Um den Einsatz von Bundesfreiwilligen in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern, sollen die administrativen Verfahren zur Einsatzstellen-Anerkennung und zur Erhöhung der Zahl der Plätze in den Einsatzstellen vorübergehend erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.
    Schulsozialarbeit wird zukünftig stärker im SGB VIII verankert (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG). Die Kommunen werden schon jetzt durch die Länder dabei unterstützt, diese Aufgabe besser zu schultern – in der Regel durch Personalkostenförderung.

Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Abbildung: pixabay.com children-593313_1280.jpg

Corona-Aufholpaket wird vertagt

In den letzten Wochen gab es mehrfach Meldungen über ein geplantes „Aufholpaket“ für Kinder und Jugendliche. Mit dem geplanten Aufholprogramm von einer Milliarde Euro sollen Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler in den Bundesländern unterstützt werden. Es wird davon ausgegangen, dass jeder vierte Schüler Lernrückstände aufzuholen hat. Eine weitere Milliarde ist für die Aufstockung verschiedener sozialer Programme vorgesehen, um die sozialen und psychischen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern.

100 Euro Bonus

Unter anderem ist eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, geplant. Das Geld soll je nach Bedarf für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können. Mehr Geld soll zudem für Sprachförderung an Kitas in sogenannten sozialen Brennpunkten zur Verfügung gestellt werden, weil viele Kinder die Einrichtungen nicht besuchen konnten. Auch eine stärkere Förderung kostengünstiger Ferienfreizeiten ist geplant.

Von der Tagesordnung entfernt

Am 27.4.2021 sollte das Bundeskabinett darüber entscheiden. Allerdings wurde das Milliarden-Paket von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen. Einen neuen Termin dafür gibt es noch nicht. Vermutet wird, dass zunächst über die Beteiligung der Bundesländer beraten werden soll, die ja für die Bildungspolitik zuständig seien.

Blockadepolitik

Die SPD wirft derweil der CDU Blockade-Politik vor, was gar nicht gehe, weil den Familien, gerade den ärmsten, die Zeit davon renne und sie dringend Unterstützung beim Aufholen bräuchte. Die SPD sagt allerdings nicht, dass sie seit längerem eine dauerhafte bedarfsgerechte Anhebung der Hartz IV-Sätze blockiert, natürlich im Einklang mit ihrem Koalitionspartner.

Bankrotterklärung

Der VBE (Lehrerverband Bildung und Erziehung) hält im Übrigen die „Nachhilfe-Milliarde“ für eine Bankrotterklärung des Bildungsministeriums. Was gebraucht werde, sei eine personell bessere Ausstattung der Schulen, mit multiprofessionellen Teams, die stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen können.

Bei vielen Kindern, gerade aus sowieso benachteiligten Familien, seien riesige Wissenslücken entstanden. Dies aufzuholen, werde noch Jahre Zeit brauchen.

Vielleicht nächste Woche?

Hubertus Heil, Bundessozialminister, kündigte derweil einen Beschluss für die Kabinettssitzung am Mittwoch in der kommenden Woche an.
Mal sehen.

Quellen: Ihre Vorsorge, Redaktionsnetzwerk Deutschland, news4teachers, tagesspiegel

Abbildung: pixabay.com children-593313_1280.jpg