Achtung, Kostenfalle: Diese 3 Tricks von Vermittlern ausländischer Betreuungskräfte können Sie teuer zu stehen kommen!

Viele beschäftigen bereits eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft oder ziehen diese Option in Betracht. Es ist bekannt, dass der Einsatz von Betreuungspersonal, das von einem ausländischen Pflegeunternehmen entsandt wird, rechtlich nicht unproblematisch ist. Dennoch gelingt es Vermittlungsagenturen immer wieder, zusätzliche rechtliche Risiken zu schaffen. Ein besonders kritischer Punkt betrifft die A1-Bescheinigung.

Warum ist die A1-Bescheinigung so wichtig?

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine aus dem Ausland entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Sie dient als essenzieller Nachweis, um sicherzustellen, dass die Betreuung rechtlich korrekt erfolgt und dass die Betreuungskraft weiterhin sozialversichert bleibt, ohne doppelte Beiträge im Einsatzland zahlen zu müssen.

Liegt diese Bescheinigung nicht vor, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben – sowohl für das entsendende Unternehmen als auch für diejenigen, die die Pflegekraft in Anspruch nehmen, weil sie dann unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Besonders wichtig: Seit dem 01.01.2025 ist für alle Personenkreise ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren verpflichtend!

Diese 3 Tricks wenden Vermittler ausländischer Betreuungskräfte an

Trick 1: Falsche Behauptung einer Sozialversicherungspflicht im Ausland

Ein verbreiteter Trick von Vermittlungsagenturen ist die Aussage, dass die Betreuungskraft „im Ausland sozialversicherungspflichtig“ sei. Oftmals werden jedoch lediglich Auftrags- oder Dienstleistungsverträge anstelle regulärer Arbeitsverträge abgeschlossen. Das bedeutet: Wenn die Betreuungskraft sich nicht selbst versichert, hat sie weder Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld noch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Trick 2: Das Versprechen, die A1-Bescheinigung später nachzureichen

Viele kennen diese Situation: Die Entscheidung für eine Betreuungskraft ist gefallen, der Einsatz soll möglichst sofort beginnen – aber die A1-Bescheinigung liegt noch nicht vor. Das Entsendeunternehmen verspricht, das Dokument schnellstmöglich nachzureichen.

Nehmen Sie sich in Acht davor, die Betreuung ohne A1-Bescheinigung starten zu lassen! Stattdessen sollten Sie darauf bestehen, dass die Bescheinigung bereits vor Arbeitsbeginn vorliegt, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Trick 3: Private Reisekrankenversicherung als vermeintlicher Ersatz für die A1-Bescheinigung

Einige Entsendeunternehmen schließen für ihre Betreuungskräfte eine private Reisekrankenversicherung ab, um den Anschein einer ausreichenden Absicherung zu erwecken. Zwar erhalten die Betreuungskräfte dadurch im Krankheitsfall bestimmte Leistungen, doch ersetzt diese Versicherung keinesfalls die Sozialversicherungsansprüche einer regulären Beschäftigung.

Quellen: Beraterbrief Pflege, Ausgabe 2025/02

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Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz veröffentlicht: Leistungsrechtliche Änderungen geplant!

Am 6. September 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz vorgestellt. Neben den Neuerungen zur Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, insbesondere in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, enthält der Entwurf auch wesentliche Änderungen zum Leistungsrecht in der sozialen Pflegeversicherung, darunter auch die sog. „stambulante“ Versorgung.

Die „stambulante“ Versorgung nach § 45j SGB XI

Die „stambulante“ Versorgung wird im neuen § 45j SGB XI geregelt und soll die Lücke zwischen den bereits heute in der häuslichen Versorgung bestehenden ambulanten Versorgungsformen und der vollstationären Pflege schließen. Es wird zudem klargestellt, dass die Regelungen für die „stambulante“ Versorgungsform in Einrichtungen und Räumlichkeiten nach § 71 Abs. 4 SGB XI keine Anwendung finden. Dazu gehören u. a. Krankenhäuser sowie Einrichtungen und Räumlichkeiten der Eingliederungshilfe.

Zudem erfordert diese Versorgungsform den Abschluss eines Vertrags zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten, der wesentliche Aspekte wie Pflegemaßnahmen, Betreuungsleistungen und die Qualitätssicherung regelt. Der neue Vertrag soll die Bereitstellung eines Basispakets an Pflege- und Betreuungsleistungen sicherstellen. Darüber hinaus können erweiterte Leistungen durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erbracht werden. Auch die Vergütung und Abrechnung der Leistungen wird in diesem Vertrag festgelegt.

Damit will der Gesetzgeber ganz klar Einsparungen bei Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erreichen.

Ausweitung des Umwandlungsanspruchs

Weitere relevante Neuerungen betreffen die Ausweitung des Umwandlungsanspruchs. Danach können Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die häuslich versorgt werden, künftig bis zu 50 Prozent statt der bisherigen 40 Prozent des Leistungsanspruches auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für Leistungen eines nach Landesrecht anerkannten Angebotes zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Zusätzlich können diese Klienten künftig bis zu 50 Prozent ihres Leistungsanspruchs auf Tages- oder Nachtpflege für Leistungen eines nach Landesrecht anerkannten Angebotes zur Unterstützung im Alltag umwidmen.

Aber: Der umgewandelte Leistungsanspruch der Tages- oder Nachtpflege darf nur für ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, in dem eine regelmäßige mehrstündige Betreuung in Gruppen angeboten wird.

Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegegraden

Ein weiterer Punkt des Entwurfs betrifft das Begutachtungsverfahren zur Feststellung von Pflegegraden. Zukünftig soll es schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad zu erhalten, da das Begutachtungsassessment in eine strengere Richtung evaluiert werden soll.

Fazit

Insgesamt enthält der Referentenentwurf weitreichende Neuerungen, die das Leistungsspektrum und die Struktur der Pflegeversicherung erheblich beeinflussen könnten. Allerdings wird es im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu Anpassungen kommen, insbesondere in Bezug auf die Praktikabilität der neuen Regelungen.

Quellen: Beraterbrief Pflege 2024/18

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Bundeskabinett beschließt Haushalt 2025

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, setzt mit einem Investitionsvolumen von 78 Milliarden Euro neue Maßstäbe. Diese Investitionen sind gezielt auf die Bereiche Sicherheit, Bildung, Infrastruktur und die wirtschaftliche Transformation ausgerichtet, wobei die Einhaltung der Schuldenbremse weiterhin im Fokus steht, um die finanzielle Stabilität Deutschlands zu gewährleisten. Ein zentraler Bestandteil des Haushalts ist eine Wachstumsinitiative, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Konjunktur zu beleben und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs:

  1. Sicherheit und Verteidigung: Erhöhte Mittel zur Stärkung der nationalen Sicherheit und der internationalen Verteidigungskapazitäten.
  2. Bildung und Forschung: Substantielle Investitionen in Bildungseinrichtungen und Forschungsprojekte, um Innovation und Chancengleichheit zu fördern. Dies umfasst sowohl die schulische als auch die berufliche Bildung und zielt darauf ab, die Fachkräftebasis zu stärken und den wissenschaftlichen Fortschritt zu sichern.
  3. Infrastruktur: Ein erheblicher Teil der Mittel fließt in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, den Ausbau der digitalen Netze und den Bau von Wohnraum. Dies ist entscheidend, um die Mobilität zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben und den Wohnungsmarkt zu entlasten.
  4. Wirtschaftstransformation: Maßnahmen zur Unterstützung der Transformation hin zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Wirtschaft. Dies beinhaltet Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Technologien zur Reduzierung von CO2-Emissionen.
  5. Soziale Unterstützung: Erhöhung der Mittel für Sozialleistungen, um Familien zu unterstützen und Armut zu bekämpfen. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur und zur Förderung der sozialen Teilhabe.

Einhaltung der Schuldenbremse

Die Einhaltung der Schuldenbremse ist ein zentrales Element dieses Haushaltsplans, um die finanzielle Stabilität des Landes zu sichern und Vertrauen in die Wirtschaftspolitik zu stärken. Diese fiskalische Disziplin soll sicherstellen, dass Deutschland auch in Zukunft als Stabilitätsanker in Europa fungieren kann.

Maßnahmen für die Sozialwirtschaft

Für die Sozialwirtschaft und soziale Einrichtungen sind diese Investitionen besonders bedeutsam. Verbesserungen in der Bildungs- und Infrastrukturlandschaft bieten neue Möglichkeiten für die soziale Arbeit und unterstützen soziale Organisationen dabei, ihre Dienstleistungen auszubauen und zu verbessern. Die erhöhten Mittel für soziale Unterstützung tragen dazu bei, dass Familien besser abgesichert sind und soziale Ungleichheiten abgebaut werden können.

Kritik am Entwurf

Die Union hat jedoch erhebliche Bedenken geäußert und den Entwurf als verfassungsrechtlich fragwürdig kritisiert. Sie warnt davor, dass die geplanten neuen Schulden gegen die Bestimmungen der Schuldenbremse verstoßen könnten und fordert eine stärkere Einhaltung der fiskalischen Disziplin.

Die Diskussionen um den Bundeshaushalt 2025 verdeutlichen die komplexen Herausforderungen, vor denen die Bundesregierung steht, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität zu sichern als auch soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Wie sich diese Pläne konkret auf die verschiedenen Sektoren auswirken werden, bleibt abzuwarten.

Quellen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/07/2024-07-17-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2025.html , https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kabinett-haushalt-104.html ,

Bundestag berät über Krankenhausreform

Am Donnerstag wurde im Bundestag der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) in der ersten Lesung hitzig diskutiert. Über alle Parteigrenzen hinweg herrschte Einigkeit darüber, dass eine Reform des Krankenhauswesens dringend notwendig ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte, dass bis 2030 ohne Reform 25 Prozent der Krankenhäuser insolvent gehen könnten. Explodierende Kosten und deutliche Fallzahlrückgänge würden maßgeblich zur wirtschaftlichen Schieflage der Kliniken beitragen.

Krankenhausreform als „notwendige Therapie für das kriselnde System“

Lauterbach betonte, dass vor allem der Personalmangel eine akute Gefahr für die Routineversorgung und die Versorgung im ländlichen Raum darstellt. Der Grünen-Politiker und Neurologe Armin Grau unterstützte diese Sichtweise und bezeichnete die Krankenhausreform als notwendige Therapie für das kriselnde System. Ricarda Lang (Grüne) ergänzte, dass der Status quo nicht haltbar sei und dass jahrelang keine wirkungsvollen Änderungen vorgenommen wurden. Die Ampelregierung sei jedoch bereit, sich auch an große Reformen heranzuwagen.

Ziele der neuen Reform

Analog zu Karl Lauterbach formulierte Ricarda Lang die drei Ziele der Reform: Erstens soll dem Kliniksterben im ländlichen Raum entgegengewirkt werden. Zweitens soll eine Absicherung und Verbesserung der medizinischen Qualität durch Spezialisierung der Kliniken erfolgen. Und drittens soll dem Fachkräftemangel in einer alternden Gesellschaft entgegengewirkt werden. Ein zentraler Hebel ist dabei die Schwächung des Systems der Fallpauschalen und die Einführung von Vorhaltepauschalen.

Aktuelles Gesundheitssystem zu teuer

Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kritisierte das aktuelle deutsche Gesundheitssystem als eines der teuersten und ineffektivsten weltweit. Die geplante Reform solle Bürokratie abbauen und Fehlanreize beseitigen. Ullmann verglich die Krankenhausreform mit einem modernen ICE, der jedoch auf einem unzureichenden Schienennetz – den fehlenden Investitionen der Länder – fahren müsse.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, hob die Bedeutung der geplanten Level-1i-Kliniken hervor, die eine sektorenübergreifende Versorgung ermöglichen und eine wichtige Rolle in der alternden Gesellschaft spielen sollen. Sie bezeichnete die Reform als einen Paradigmenwechsel in der Krankenhauspolitik.

Kritik an der neuen Reform

Die Opposition stimmte der Notwendigkeit der Reform grundsätzlich zu, kritisierte jedoch die mangelnde Einbindung von Praktikern und relevanten Akteuren im Gesundheitswesen allen voran den Ländern. So wurde mehrfach betont, dass die Bundesländer gegen die Reform stünden. Tino Sorge (CDU) und Thomas Dietz (AfD) bemängelten zudem, dass auch die Kliniken selbst im Reformprozess zu wenig berücksichtigt wurden. Sorge forderte eine bessere Bedarfsanalyse und eine Auswirkungsstudie zur Reform.

Die Finanzierung des Transformationsfonds durch Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde ebenfalls kritisiert. Sepp Müller (CDU) bezeichnete dies als unfair und warnte vor möglichen Beitragssatzsteigerungen, die die Bürger zusätzlich belasten würden. Die Abschaffung der Einzelfallprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) könnte laut der CDU-Abgeordneten Simone Borchardt zu erheblichen finanziellen Schäden führen.

Minister Lauterbachs Vorschlag, das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) abzuschaffen, stieß auf gemischte Reaktionen. Die Linke kritisierte die geplante duale Finanzierung aus DRG-Pauschalen und Vorhaltefinanzierung als bürokratisch und ineffizient. Janosch Dahmen (Grüne) warf der Union vor, in ihrer Regierungszeit keine wirksamen Lösungen gefunden zu haben.

Einführung von Leistungsgruppen und sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

Die Krankenhausreform sieht die Einführung von 65 Leistungsgruppen vor, die einheitliche Qualitäts- und Ausstattungskriterien festlegen sollen. Die Bundesländer sollen im Rahmen ihrer Krankenhausplanung den Krankenhäusern diese Leistungsgruppen zuweisen können. Gelegenheitsversorgung soll ausgeschlossen und die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden.

Die Reform soll zudem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen einführen, um die Grundversorgung insbesondere in ländlichen Regionen sicherzustellen. Trotz der Kritik soll die Reform nach Anhörungen im Gesundheitsausschuss im Herbst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Quellen: bundestag.de, aerzteblatt.de,

Bundestag beschließt Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

Inhalt des Gesetzes

Die Bundesregierung hat den Bundestag heute abschließend über das „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beraten lassen. Das Gesetz enthält unterschiedlichste Regelungen: Neben der Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss (Validierung) und der Einführung von digitalen Dokumenten und Verfahren in der beruflichen Bildung (Digitalisierung) enthält der Gesetzesentwurf auch Regelungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung, zur Teilzeitausbildung und zum digitalen mobilen Ausbilden. Von den Änderungen betroffen sind das Berufsbildungsgesetz, das Registermodernisierungsgesetz, die Handwerksordnung und das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Validierung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit

Die „Validierung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit“ bezieht sich auf ein Verfahren, bei dem die beruflichen Kompetenzen einer Person, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurden, festgestellt und bescheinigt werden. Dieses Verfahren ermöglicht es, die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit einer Person zu dokumentieren und mit den Anforderungen eines bestimmten Berufs zu vergleichen. Durch die Validierung können berufliche Kompetenzen sichtbar gemacht und anerkannt werden, auch wenn sie nicht durch eine formale Ausbildung erworben wurden. Mit diesem Gesetz öffnet sich schließlich auch für solche Personen, die auf alternativen Wegen ihre Fähigkeiten erworben haben, der Zugang zu Weiter- und Fortbildung.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Der geplante neue § 50d BBiG regelt spezielle Regeln für Menschen mit Behinderungen, die Schwierigkeiten haben, ihre beruflichen Fähigkeiten vollständig nachzuweisen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen trotz ihrer Einschränkungen fair behandelt werden. Es wird anerkannt, dass ihre Fähigkeiten möglicherweise nicht genau mit den Anforderungen eines bestimmten Berufs übereinstimmen, aber dennoch ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten berücksichtigt werden. Es gibt auch klare Anweisungen, wie ihre Fähigkeiten bewertet werden sollen, auch wenn sie spezielle Unterstützung oder spezielle Arbeitsplätze benötigen. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben, ihre beruflichen Fähigkeiten zu zeigen und erfolgreich in ihrem Beruf zu sein. So soll beispielsweise die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines Referenzberufs auch dann festgestellt und bescheinigt werden, wenn sie nicht vollständig vergleichbar mit der für den Referenzberuf erforderlichen Handlungsfähigkeit ist.

Teilzeitausbildungen

Im Gesetzentwurf werden verschiedene Änderungen bezüglich der Teilzeitausbildung vorgeschlagen, um die Flexibilität und Attraktivität dieses Ausbildungsmodells zu erhöhen. Beispielsweise soll ein Kürzungsmechanismus eingeführt werden, der es ermöglicht, die Ausbildungsdauer für Teilzeitauszubildende zu verkürzen, insbesondere für leistungsstarke Auszubildende mit bestimmten Qualifikationen oder Verpflichtungen wie einem dualen Studium oder Familien- bzw. Pflegeaufgaben. Auch soll eine automatische Verlängerung der Ausbildungsdauer möglich sein, wenn dies aufgrund der reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit nötig ist. Auch soll ein effizienterer Ausbildungs- und Prüfungsablauf ermöglicht werden.

Neue Regelungen zur Digitalisierung

Im Gesetzentwurf BVaDiG werden verschiedene Neuerungen im Bereich der Digitalisierung in der beruflichen Bildung vorgeschlagen. Darunter die praxisgerechte digitale Abfassung von Ausbildungsverträgen, die Einführung medienbruchfreier digitaler Prozesse, Ermöglichung digitaler Dokumente und Verfahren und neue Rahmenbedingungen zum digitalen mobilen Ausbilden.

Digitales mobiles Ausbilden

Beim digitalen mobilen Ausbilden werden Ausbildungsinhalte ohne gleichzeitige Anwesenheit von Lehrlingen (Auszubildenden) und Ausbildern am gleichen Ort vermittelt. Laut Gesetzentwurf sollen dafür geeignete Informationsmittel, Orte, Inhalte und Qualitätsstandards festgelegt werden.

So geht’s weiter

Die meisten Regelungen zum Feststellungsverfahren sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten. Um die Umsetzung zu erleichtern, kann die dem Verfahren zugrundeliegende Verordnung bereits zum 01. August 2024 in Kraft treten. Bisher sind 16 Berufe von der Validierung betroffen, etwa 300 weitere würden dafür in Frage kommen. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Ein Inkrafttreten des Gesetztes ab ersten August ist auch bei einer Annahme des Gesetztes durch den Bundesrat wohl eher unwahrscheinlich.

Quellen: bundestag.de (176. Sitzung des Bundestages), Gesetzentwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG), bmbf.de (Bundesministerium für Bildung und Forschung). 

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Engpassbetrachtung für erwerbsmäßig tätige Pflegekräfte

Der Pflegeberuf steht bereits seit einigen Jahren im Fokus des öffentlichen Diskurses als sogenannter Engpassberuf. Aufgrund demografischer Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat das Statistische Bundesamt den Beruf in einer Engpassbetrachtung im Rahmen der Pflegekräftevorausberechnung 2024 bewertet. Diese Analyse beleuchtet die zukünftigen Herausforderungen und den erwarteten Bedarf an Pflegekräften, der durch den demografischen Wandel sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite erheblich beeinflusst wird.

Demografische Entwicklung

Demografische Entwicklungen beeinflussen den Pflegearbeitsmarkt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite erheblich. In den kommenden drei Jahrzehnten erreichen die geburtenstarken Jahrgänge das Alter von 80 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, liegt in der Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen bereits bei 25 % der Männer und 35 % der Frauen. Ab 90 Jahren steigt diese Wahrscheinlichkeit auf 70 % bei den Männern und 86 % bei den Frauen. Diese Entwicklung erhöht den Bedarf an Pflegekräften erheblich. Gleichzeitig wirkt sich die demografische Entwicklung auch auf der Angebotsseite aus: Die Babyboomer-Generation wird in den nächsten 10 bis 15 Jahren den Arbeitsmarkt verlassen, während aus den jüngeren Jahrgängen weniger Menschen nachrücken.

Bedarf und Angebot von Pflegekräften bis 2049

Diese Vorausberechnungen dienen dazu, den potenziellen Engpass am Pflegearbeitsmarkt in der Zukunft zu quantifizieren. Der Vergleich zwischen dem vorausberechneten Bedarf und dem Angebot an Pflegekräften zeigt, dass der künftige Bedarf deutlich höher sein wird als die zu erwartende Zahl an Pflegekräften. Laut Statistischem Bundesamt könnten bei einer positiven Trendentwicklung in zehn Jahren bereits rund 90.000 Pflegekräfte fehlen. Bis 2049 könnte sich diese Zahl auf fast 280.000 verdreifachen. Insgesamt würden somit knapp ein Fünftel mehr Pflegekräfte benötigt als 2019 im Einsatz waren. Sollte der positive Trend nicht anhalten, könnte die Lücke zwischen verfügbaren und benötigten Pflegekräften noch größer werden: In zehn Jahren könnte der Engpass bei rund 350.000 Pflegekräften liegen, und bis 2049 würden in diesem Szenario etwa 690.000 Pflegekräfte fehlen, was mehr als einem Drittel der 2019 tätigen Pflegekräfte entspricht.

Quellen: destatis.de, Beraterbrief Pflege Ausgabe Juni 2024/11

Kinderkommission zum Internationaler Kindertag 2024

Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni erinnert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages daran, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Sie begrüßt die zahlreichen Aktionen und Spielmöglichkeiten mit Spaß, Unterhaltung und Information.

Geschichte und Bedeutung des Internationalen Kindertages

Der Internationale Kindertag, der am 1. Juni gefeiert wird, hat eine lange und bedeutungsvolle Geschichte. Er wurde erstmals 1925 auf der Genfer Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Rechte von Kindern weltweit ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Obwohl der Tag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag ist, finden zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Kinderrechte aufmerksam machen und deren Schutz betonen.

Kinderarmut

Ein zentrales Thema ist die Kinderarmut. Trotz des Wohlstands in vielen Ländern leben Millionen Kinder in Armut, was ihre Bildungschancen und ihre allgemeine Entwicklung erheblich beeinträchtigt. Der Internationale Kindertag bietet eine Plattform, um diese Missstände aufzuzeigen und politische sowie gesellschaftliche Veränderungen zu fordern.

Bildungschancen

Bildungschancen sind ein weiteres wichtiges Anliegen. Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft, und der Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung sollte für alle Kinder selbstverständlich sein. Aktionen an diesem Tag betonen die Notwendigkeit von Chancengleichheit und der Förderung von Bildung für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Herkunft.

Kinderschutz

Kinderschutz ist ebenfalls ein kritischer Punkt. Kinder müssen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung geschützt werden. Der Internationale Kindertag erinnert daran, dass es gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um ein sicheres und förderliches Umfeld für alle Kinder zu schaffen.

Auch in der Sozialwirtschaft und in Wohlfahrtsverbänden spielt der Internationale Kindertag eine wichtige Rolle. Er dient als Anlass, um auf die Herausforderungen und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam zu machen und gleichzeitig die Bedeutung der Arbeit dieser Einrichtungen zu unterstreichen.

Zwei Tage für die Rechte von Kindern

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Der Internationale Kindertag ist also weit mehr als nur ein symbolischer Tag – er ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf für die Rechte und das Wohlergehen der Kinder weltweit.

Quellen: www.bundestag.de, augsburger-allgemeine.de

Kabinett entscheidet über Krankenhausreform

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“, auch bekannt als Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), wird heute im Kabinett über die wohl wichtigste Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach abgestimmt. Lauterbachs sogenannte Krankenhausreform verfolgt dabei drei Ziele: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung.

Neues Finanzierungsmodell

Gewährleistet wird dies u. a. durch ein neues Finanzierungsmodell. Das System der Fallpauschalen wird durch die Einführung einer sogenannten Vorhaltevergütung ersetzt. Als Begründung heißt es im Referentenentwurf zum geplanten Gesetz: „Das derzeitige auf Fallpauschalen basierende System der Krankenhausvergütung gilt als stark mengenorientiert. Für die Kliniken besteht der ökonomische Anreiz, möglichst viele Patientinnen und Patienten zu behandeln. Dies kann dazu führen, dass gewisse mengenanfällige Krankenhausbehandlungen im derzeitigen System nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen, sondern teilweise auch zur Erlössteigerung durchgeführt werden.“ Mit der Einführung einer Vorhaltevergütung soll genau dies vermieden werden. Die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern soll unabhängig von der Leistungserbringung gesichert werden.

Qualitätsverbesserung durch Spezialisierung

Eine Verbesserung der Behandlung soll auch dadurch garantiert werden, dass in Zukunft nicht mehr jede Behandlung in jeder Klinik möglich sein wird. Der Hebel liegt hierbei auf der Finanzierung: Kliniken erhalten Vorhaltevergütungen nur für jene Leistungsgruppen, die ihnen durch die jeweilige Planungsbehörde des Landes zugewiesen wurden. Die medizinischen Dienste überprüfen regelmäßig, ob die Kliniken die notwendigen Qualitätskriterien der Leistungsgruppen erfüllen. Die Idee dahinter: Durch eine Spezialisierung der Kliniken auf bestimmte Bereiche mittels des Leistungsgruppenprinzips, steigt die Qualität der Behandlung. Dabei stützt sich das Gesundheitsministerium auf Studien, die zeigen, dass Morbidität und Mortalität sinken, wenn Patientinnen und Patienten in spezialisierten Kliniken behandelt werden.

Kritik der Länder

Doch es gibt auch Kritik am geplanten Gesetz. Vor allem die Länder beklagen die mangelhafte Flexibilität des Gesetztes hinsichtlich ihrer Aufgabe der Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Außerdem wird von Seiten der Länder kritisiert, dass sie die Folgen der Reform noch gar nicht abschätzen können. Sie befürchten, dass die Versorgung durch die Reform schlechter wird. Auch weil kleine Kliniken, die vor allem auf dem Land für die Versorgung dringend gebraucht werden, schließen könnten.

So geht es weiter

Zwar benötigt Lauterbach für die Verabschiedung des Gesetzes nicht die Zustimmung des Bundesrates, jedoch könnten die Länder die Reform verzögern und in den Vermittlungsausschuss schicken. Am Ende könnten sogar die Gerichte entscheiden. Bayern droht bereits mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

vdek-Studie: Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen nimmt zu

Dass Pflege in Deutschland immer teurer wird, beweist eine kürzlich vom Spitzenverband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlichte Auswertung, in der die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger in vollstationären Einrichtungen untersucht wurde. Dabei ist vor allem der sogenannte Eigenanteil im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 01.01.2024 gestiegen.

Zwar gelten seit dem 01.01.2024 für die vollstationäre Pflege höhere Leistungszuschläge, in der Realität bedeutet dies jedoch keineswegs eine finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Personen. Denn die Eigenanteile steigen schneller als die Zuschläge.

Zusätzlich zu den steigenden Eigenanteilen sind auch die durchschnittlichen Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung angestiegen. Eine mögliche Lösung des Problems wäre eine Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer, wie von den Pflegekassen und vom Bundesgesundheitsministerium bereits mehrfach gefordert wurde. Dadurch könnten Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Durchschnitt monatlich 485 Euro einsparen. Eine gesetzliche Verankerung auf Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer besteht aktuell nicht, könnte jedoch bei der für dieses Jahr durch das Bundesgesundheitsministerium angekündigten Finanzreform der sozialen Pflegeversicherung eine Rolle spielen.

 (Grafik entnommen aus dem Beraterbrief Pflege 2024/08)