Kritik an der Kindergrundsicherung

Hier auf FOKUS-Sozialrecht erscheinen schon ab und an Beiträge, die die wesentlichen Punkte und Begrifflichkeiten der Kindergrundsicherung erläutern sollen (hier, hier und hier). Immerhin soll sie in gut einem Jahr in Kraft treten.
Oder vielleicht doch nicht?

2025 nicht realisierbar

In der Anhörung des Familienausschusses vom 8.11.2023 jedenfalls sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Umsetzung des Gesetzes zum 1.1.2025 sei nicht realisierbar. Es müsse die IT angepasst, Personal akquiriert und qualifiziert und ein Schnittstellenmanagement aufgebaut werden, um Familien unnötige Weg zu ersparen.

Gesetzesziele verfehlt

Überhaupt würde der Aufbau des neuen „Familienservice“ nach Ansicht einiger Experten die Verwaltungskosten in die Höhe treiben und das System unnötig verkomplizieren. Dabei war doch die Grundidee, die von allen Sachverständigen im Übrigen begrüßt wird, familienpolitische Leistungen zusammenzuführen und dadurch leichter zugänglich zu machen. Die Vorlage der Regierung würde aber nicht dazu führen, Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen, Familien würden nicht Leistungen aus einer Hand bekommen, wie es eigentlich das Ziel des Gesetzes sei.

Kinder aus der Armut holen

Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Millionen Kinder aus der Armut zu holen, indem die bisherigen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengeführt und im Wesentlichen von einem neu zu schaffenden „Familienservice“ bei der Bundesagentur für Arbeit (in Anlehnung an die bisherigen Familienkassen) bearbeitet werden. Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.

Verwaltungsreform ist zu wenig

Kritik gab es mehrfach auch daran, dass der Gesetzentwurf bisher keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder vorsieht. Dies bezeichneten vor allem die Vertreter von Wohlfahrtsverbänden als enttäuschend. Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband betonte, eine Kindergrundsicherung müsse deutlich mehr sein als eine Verwaltungsreform. „Um Armut zu bekämpfen, brauchen Familien schlicht und einfach mehr Geld.“ Für einen Großteil der armen Kinder würden sich die Leistungen aber nicht ändern, sagte er. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, bekräftigte, dass die Bündelung von Leistungen ein ganz wichtiges Ziel der Kindergrundsicherung sei, denn das jetzige System funktioniere nicht so, wie es Kinder und Jugendliche eigentlich bräuchten. Sie appellierte an die Abgeordneten, in den Beratungen dafür zu sorgen, dass die Ungleichbehandlung von Familien mit viel Geld und jenen mit wenig Geld abgeschafft wird. Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Arche“, verwies darauf, dass es armen Kindern nicht nur an Geld mangele, sondern auch an Ressourcen, auf die sie zurückgreifen können, unter anderem auf ein ganz anders aufgestelltes Bildungssystem. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Leistungen bei den Kindern direkt ankommen, lautete sein Appell an die Abgeordneten.

Quellen: Bundestag, Bundesregierung, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: privat: WV.jpg

Auftrag an die neue Regierung: Kindergrundsicherung

Ein breites Bündnis von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften, darunter DGB, Diakonie, Der Paritätische, AWO, Kinderschutzbund, Kinderhilfswerk und VDK, haben in einer gemeinsamen Erklärung zur Bundestagswahl die Parteien aufgefordert, der Bekämpfung von Kinderarmut in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Drei Millionen

Zur Zeit leben fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen, obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind. Sie sind auf Leistungen nach SGB II und SGB XII angewiesen, auf Kindergrundsicherung, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen unter 18 Jahre.

Auswirkungen auf Zukunftschancen

Das Fatale an der Kinderarmut ist, dass sie nicht nur Auswirkungen auf die gegenwärtige Lage der Kinder hat, sondern ihnen auch in hohem Maße die Zukunftschancen verbaut.

Bürokratische Hindernisse

Viele familienbezogene Leistungen erreichen ihr Ziel nicht. Sie sind aufgrund bürokratischer Hürden nicht einfach zugänglich und vielfach nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Deshalb werden viel zu viele Kinder und ihre Familien nicht erreicht, beispielsweise hat der Kinderzuschlag eine sehr hohe Nichtinanspruchnahme und bei Leistungen von sogenannten „Aufstocker*innen“ spricht die Bundesregierung selbst von einer Dunkelziffer von bis zu 50 Prozent.

Kindergeld – einfach, aber ungerecht

Relativ leicht zu bekommen ist einzig das Kindergeld. Hier profitieren allerdings Familien mit hohen Einkommen durch den Kinderfreibetrag deutlich stärker als Familien, die nur das Kindergeld erhalten – dieser Vorteil kann sich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes auf bis zu 20.000 Euro summieren.

Umfassende Reform

Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb eine umfassende Reform zur Bekämpfung von Kinderarmut. Die Kindergrundsicherung gehört in den nächsten
Koalitionsvertrag und muss als prioritäres Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden.

Anforderungen an eine Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet sein,

  • dass sie eine eigenständige Leistung für jedes Kind ist.
  • Sie soll bestehende kinderbezogene Leistungen bündeln und Kindergeld, den steuerlichen Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche und die pauschalen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ersetzen.
  • Die Basis für eine Kindergrundsicherung muss ein neu berechnetes kindliches
    Existenzminimum sein, dazu gehören die notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt genauso wie für Bildung und soziale Teilhabe. Notwendig ist eine
    Leistungshöhe, die deutlich über den Hartz-IV-Sätzen für Kinder und Jugendliche liegt.
  • Sie muss sozial gerecht ausgestaltet sein und Kinder in allen Familienformen gleichermaßen erreichen. Die am stärksten von Armut betroffenen Familien müssen deutlich bessergestellt werden, mit steigendem Einkommen sinkt die Leistung langsam ab. Die Anrechnung von Einkommen muss so gestaltet werden, dass die Aufnahme oder die Ausweitung einer Erwerbstätigkeit ausreichend wertgeschätzt und honoriert wird. Schnittstellen zu anderen Leistungen, wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss müssen gut aufeinander abgestimmt sein.
  • Sie muss einfach, unbürokratisch und möglichst automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich bei allen Kindern ankommt. Familien brauchen eine einzige Anlaufstelle vor Ort.

Soziale Infrastruktur

Flankierend zur Einführung einer Kindergrundsicherung muss eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und ihre Familien aufgebaut werden.

Vorschläge gibt es schon

Die Neuberechnung des kindliches Existenzminimum ist dabei ein zentrales Element. Hier gibt es schon einige Vorschläge, beispielsweise vom DGB oder von den Grünen, die als Grundlage eines gesellschaftlichen Diskurses dienen können.

Quelle: Der Paritätische

Abbildung: Privat: Thomas Knoche

Kinder sind die Verlierer

Trotz hehrer Lippenbekenntnisse von allen politischen Seiten, dass man immer das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellen müsse, ist es in der Realität keine gute Zeit für Kinder:

Kinderrechte im Grundgesetz?

Wieder ist eine Legislaturperiode vergangen, ohne dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert wurden. Blockiert hauptsächlich von denjenigen, die Kinderrechte nicht „vorrangig“ berücksichtigen wollen, sondern nur „angemessen“, damit sie die Entscheidung, was angemessen sei, nur nicht aus der Hand geben müssen.

Klimakatastrophe trifft vor allem die jüngere Generation

Die Klimakatastrophe wird immer sichtbarer, bald müsste allen klar sein, was auf uns zukommt. Diejenigen, die die Versäumnisse der letzten Jahrzente vor allem ausbaden müssen, sind die Kinder. Selbst nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, dass einer Ohrfeige für die bisherige Klimapolitik der Regierenden darstellt, wird eher auf die Bremse gedrückt, weil doch der Wohlstand erhalten bleiben müsse. Wie schnell der Wohlstand verloren gehen kann, wenn die Probleme zu halbherzig angeht, zeigen die jüngsten Naturkatastrophen.

Hauptsache Schule findet statt

In der Pandemiepolitik werden Kinder gerne schon mal komplett vergessen, außer es geht um das Offenhalten der Schulen. Luftfilter in jedem Klassenraum wird es aber nicht geben. Dabei dürfte der vorrangige Grund sein, dass die Arbeitnehmer nicht durch zuviel Kinderbetreuung beim Homeschooling daran gehindert werden, ihre Arbeit zu machen. Dass viele Politiker während der Pandemie plötzlich ihre Sorge um Kinder aus den unteren Schichten entdecken, die natürlich am meisten unter den Schulschließungen gelitten haben, wirft die Frage auf, wieso für diese Familien nicht schon längst mehr getan wurde.

Wachsende Kinderarmut

Dazu passt die von der Paritätischen Forschungsstelle Mitte Juli veröffentlichte Studie über den Stand der Kinderarmut. Hier wird die Entwicklung der Kinderarmut in Deutschland über einen Zehn-Jahres-Zeitraum untersucht. Während weniger Kinder und Jugendliche Hartz IV-Leistungen bekommen, ist die Einkommensarmut gestiegen, so ein zentraler Befund: Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche (20,5 Prozent) lebten inzwischen in Armut. Besonders hart und häufig treffe es unverändert Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Insgesamt seien die Leistungen der Grundsicherung deutlich zu niedrig bemessen und ergänzende familienpolitische Maßnahmen nicht ausreichend, um Familien und Kinder effektiv vor Armut zu schützen, so die Kritik. „Jüngere Reformen bei Leistungen wie Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss holen zwar verstärkt Familien mit Kindern aus dem SGB-II-Bezug, aber sind mitnichten armutsfest”, erläutert der Autor der Studie Dr. Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Unterschiede Ost und West

Die Studie, die auch Länder-Trends untersucht, belegt dabei eine konträre Entwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland, bei starker regionaler Differenzierung. Während sich die Lage der Kinder und Jugendlichen in den neuen Bundesländern (ausgehend von sehr hohem Niveau) positiv entwickelt, wachsen die Probleme in verschiedenen westdeutschen Ländern wie Bremen, Hessen, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen teilweise dramatisch. Gewarnt wird in der Studie zudem vor einer aktuellen Verschärfung der Lage, die sich (noch) nicht in den amtlichen Daten abbildet: Die Folgen der Corona-Pandemie belasteten gerade einkommensarme Familien zusätzlich, wie die Autoren skizzieren.

Gesellschaftspolitisches Versagen

„Es ist beschämend und erschütternd, wie sich Kinderarmut in diesem reichen Land verschärft und verhärtet. Das Ausmaß und die Entwicklung der Armut von Kinder und Jugendlichen sind nicht nur besorgniserregend, sondern skandalös und ein Ausdruck armuts- und gesellschaftspolitischen Versagens”, so Dr. Joachim Rock, Leiter der Forschungsstelle sowie der Abteilung Arbeit, Soziales und Europa im Paritätischen Gesamtverband.

Kindergrundsicherung dringend gefordert

Der Verband fordert die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung und einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit. Um Armut von Kindern und ihren Eltern wirksam zu beseitigen, müsse darüber hinaus sowohl am Arbeitsmarkt als auch bei der Grundsicherung angesetzt werden. Schließlich müssten auch Verteilungsfragen neu diskutiert werden: „Alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Kluft zwischen arm und reich zu schließen, kommen auch Familien und damit Kindern zugute”, heißt es in der Studie.

Quellen: Pressemitteilung des Paritätischen vom 14.07.2021, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com KinderSchule.jpg

Höheres Kindergeld ab 2021

Das Bundeskabinett hat das Zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen. Schon während der Debatte um das Erste Familienentlastungsgesetz im Herbst 2018 wurde bekannt, dass eine weitere Kindergelderhöhung um 15 Euro für den 1.1.2021 geplant sei. Dies wird nun verwirklicht. Die Regierung nimmt damit die Ergebnisse des noch nicht veröffentlichten 13. Existenzminimumberichtes vorweg.

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro und beträgt damit

  • für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro,
  • für das dritte Kind 225 Euro und
  • für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für die Einkommenssteuer wird pro Elternteil um 144 Euro angehoben. Damit kommt ein Elternpaar insgesamt auf eine Summe von 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommenssteuer fällig wird.

Erhöhung von Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag

Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls an. Von jetzt 9.408 Euro steigt er

  • 2021 auf 9.696 Euro und
  • 2020 auf 9.984 Euro.

Satire?

Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Webseite dazu unter anderem folgende bemerkenswerte Sätze: „Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, den Kinderfreibetrag an die Kindergeld-Erhöhung zu koppeln. Deshalb übersteigt der Freibetrag das Kinderexistenzminimum. So setzt sich die Bundesregierung nachhaltig gegen Kinderarmut ein.“

Kinderarmut grassiert hauptsächlich unter den Menschen die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Dort kommt das Kindergeld und natürlich auch die Erhöhung gar nicht an.

Auch Alleinerziehende, die für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss beziehen, haben nach einer Kindergelderhöhung nicht mehr Geld zur Verfügung als vorher, weil das Kindergeld – anders als beim Unterhalt – in vollem Umfang auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Der Betrag des Unterhaltsvorschusses sinkt so um den Betrag, um den das Kindergeld erhöht wurde.

Höhere Einkommen profitieren wie auch bisher von den Kinderfreibeträgen, wie ein Beispiel aus SOLEX zeigt (Zahlen nach dem Stand vom 1.1.2020):

Beispiel

Ein Ehepaar erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 120.000 EUR (ohne Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) und hat 2 Kinder.

Variante 1: Kindergeld
Kindergeld für 2 Kinder führt zu einer Vergünstigung in Höhe von 4.896 EUR pro Jahr.
Variante 2: Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, pro Kind und Monat 651 EUR. Daraus ergibt sich für zwei Kinder pro Jahr insgesamt ein Freibetrag in Höhe von 15.624 EUR. Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 120.000 EUR ergibt sich eine Steuerbelastung in Höhe von 32.472 EUR. Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen auf 104.376 EUR und die Steuerbelastung entsprechend auf 26.010 EUR. Damit beträgt die Steuerersparnis aufgrund des Freibetrages 6.462 EUR.
Ergebnis:
Die Steuervariante führt gegenüber der Kindergeldvariante zu einem um 1.566 EUR besserem Ergebnis. Das entspräche einem monatlichen Kindergeld pro Kind von 269 Euro.

Fazit

Für kleine und mittlere Einkommen ist die Kindergelderhöhung positiv, zumal sie vielleicht sogar stärker ausfallen wird als der kommende Existenzminimumbericht hergibt. Höhere Einkommen profitieren wie immer am meisten.

Bei den Kindern, die von Armut betroffen sind, kommt aber gar nichts an. Die großspurig angekündigte Bekämpfung der Kinderarmut durch die Bundesregierung findet nicht statt.

Quellen: Bundesregierung, SOLEX, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com children-593313_1280.jpg