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Grüne Kindergrundsicherung

Im Januar 2019 kündete dir SPD Bundestagsfraktion einen Vorschlag zur Kindergrundsicherung an. Nun hat die Grüne Bundestagsfraktion ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss großer Sozialverbände und renommierter Wissenschaftler, hat die Pläne der Grünen ausdrücklich begrüßt. Das Bündnis kämpft seit 10 Jahren für einen  Systemwechsel in der Familienförderung und für eine monatliche Zahlung ein, die die bisherigen Leistungen bündelt und das kindliche Existenzminimum sichert.

Grünes Konzept

Die Grünen schlagen eine Kindergrundsicherung vor, die automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden soll, in Form eines Garantie-Betrags für jedes Kind sowie eines ergänzenden und variablen GarantiePlus-Betrags.

Garantiebetrag

Der Garantiebetrag läge 2019 bei 280 Euro pro Kind. Er soll das heutige Kindergeld ablösen. Die Höhe von 280 Euro entspricht der Vorgabe der Verfassung nach Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens. Sie entspricht der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung und beendet damit das Nebeneinander von Kindergeld und Kinderfreibeträgen, das bisher Kindern von Eltern mit hohem Einkommen besser stellte.

GarantiePlus-Betrag

In Familien, in denen die Eltern nicht oder nicht vollständig das Existenzminimum ihrer Kinder sichern können, erhalten die Kinder neben dem Garantie-Betrag zusätzlich  und automatisch noch einen GarantiePlus-Betrag. Der GarantiePlus-Betrag ersetzt damit den Kinderzuschlag und das Sozialgeld für Kinder. Die Höhe des GarantiePlus-Betrags basiert auf der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern. Sie orientiert sich an der aktuellen Einkommens- und Verbraucherstatistik und dem alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorzulegendem Existenzminimumbericht.

Maximale Höhe

Für das Jahr 2019 ergibt sich in Kombination von Garantie-Betrag und GarantiePlusBetrag folgende maximale Höhe der Kindergrundsicherung:

  • 0 bis 5 Jahre: 280 + 84 = 364 Euro
  • 6 bis 13 Jahre: 280 + 195 = 475 Euro
  • 14 bis 17 Jahre: 280 + 223 = 503 Euro

Ein Antrag für alles

Der GarantiePlusBetrag ist einkommensabhängig. Trotzdem soll für alle Eltern gelten, dass sie jeweils nur einmal, nämlich bei der Geburt, einen Antrag stellen müssen. Alles andere, auch die Höhe des Plus-Betrags, müssen die Behörden untereinander regeln. Dies ist für die Grünen der entscheidende Schritt, um Kinder aus der verdeckten Armut zu holen. Bislang gilt die einmalige Beantragung nur für wohlhabende Familien. Hier prüft der Staat, ob der Kindergeldbezug oder die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge günstiger ist. Familien, die den Kinderzuschlag oder Sozialleistungen für ihre Kinder beantragen wollen, erleben bisher das komplette Gegenteil. Sie müssen seitenweise Anträge ausfüllen und Nachweise erbringen. Und das nicht nur einmal, sondern mehrmals im Jahr. Dabei sind die meisten der abgefragten Daten öffentlichen Stellen längst bekannt. Oftmals werden deswegen zustehende Leistungen gar nicht erst beantragt. Vielfach sind sie den Familien auch völlig unbekannt, wie Kinderzuschlag oder Bildungspaket.

Keine Anrechnung auf Sozialleistungen

Die Kindergrundsicherung soll eine eigenständige Leistung des Kindes sein. Sie wird nicht bei den Eltern als Einkommen angerechnet, wenn diese Sozialleistungen beziehen.

10 Milliarden

Das Gesamtpaket kostet nach Angaben der Grünen-Fraktion dem Staat 10 Milliarden Euro.

Quellen: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, FOKUS Sozialrecht

Abbildung: Privat: Thomas Knoche