Kleiner Junge spielt mit Holzeisenbahn

Familienentlastung unzureichend?

Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Familien ist von mehreren Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als unzureichend kritisiert worden.

Wichtigste Kritikpunkte:

  • Alleinerziehende werden zu wenig berücksichtigt. Die Freibeträge für Alleinerziehende und Freibeträge für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben worden und verlieren im Zeitablauf inflationsbedingt an Wert. Er liegt seit 2010 unverändert bei 1.320 Euro.
  • Gefordert wird eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums. Insbesondere Bezieher des Mindestlohns sollten keine oder nur eine geringe Steuer entrichten müssen.
  • Nach Angaben des deutschen Kinderschutzbundes ist die Kinderarmut drastisch angestiegen. Erforderlich sei daher die Einführung einer Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.
  • Höherverdienende werden durch die Nutzung des Kinderfreibetrages stärker entlastet als Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen, denen Kindergeld gezahlt wird.

Entwurf

Der Entwurf des Familienentlastungsgesetzes sieht eine stufenweise Erhöhung von Kindergeld vor:

  • Ab 1. Juli 2019 soll das Kindergeld in der ersten Stufe um 10 Euro monatlich steigen.
  • Ab 1. Januar 2021 soll in einer weiteren Stufe eine weitere Erhöhung um 15 Euro erfolgen.

Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss:

  • 2019 auf 9.168 Euro und
  • 2020 auf 9.408 Euro.

Wie bisher bei jeder Kindergelderhöhung gehen auch diesmal Familien, die im Bezug von SGB II-Leistungen stehen, leer aus. Denn nach wie vor wird das Kindergeld auf die Regelsätze angerechnet.

Quelle: Bundestag,

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