Reform der Kinder- und Jugendhilfe – Kritik im Ausschuss

Der „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ war Gegenstand einer Anhörung im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 12.10.2026. Über den Kabinettsentwurf berichteten wir am 12. August.

Inhalt

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ vor. Dabei geht es um Gruppenangebote, die mit dem „Pooling“ vergleichbar sind, sie sollen den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „KitaAssistenz“ nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen davon nicht erfasst werden.

Ein weiteres Ziel ist eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe. Mit einer Experimentierklausel soll zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (Paragraf 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden können.

Es soll künftig ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gelten. Für Pflegekinder soll es bei der Unterbringung in Pflegefamilien einen besseren Schutz geben: Die Verbindlichkeit der Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie soll deutlich erhöht und die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie konkretisiert werden.

Stellungnahmen

Für die Anhörung haben die geladenen Sachverständigen Stellungnahmen abgegeben. So schreibt Elke Alsago, Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Mit diesem Gesetzesentwurf werden nicht die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben, gestärkt, sondern die Kinder- und Jugendhilfe wird unter Steuerungs- und Finanzierungsaspekten umgebaut.“

Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim, führt in seiner Stellungnahme aus, dass das Ziel der Entlastung der Fachpraxis grundsätzlich zu begrüßen sei. Aber: „Infrastruktur kann individuelle Hilfen nur entlasten, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet, erreichbar und für den konkreten Bedarf geeignet ist.“

Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. schreibt: Dem Gesetzesentwurf fehle eine seriöse Kostenfolgenabschätzung. So lasse er gänzlich unberücksichtigt, dass Aufbau, Betrieb, qualitative Ausstattung und Vorhaltung von Infrastruktur ebenfalls finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, die bereitgestellt werden müssen. „Dies gilt insbesondere für die neue Leistung der infrastrukturellen Bildungsassistenz.“

Zur Bildungsassistenz schreibt Andreas Jungnitz, Vorsitzender des Vereins SAM (Sozial-aktiv-menschlich) Hameln e. V.: Im Unterschied zur bisherigen einzelfallbezogenen Praxis richte sich dieser Ansatz nicht primär auf die Kompensation individueller Defizite, sondern auf die Gestaltung eines unterstützenden, entwicklungsförderlichen schulischen Umfelds für alle jungen Menschen in einer Klasse. „Dies ist deutlich mehr, weil anspruchsvoller als der ‚Pooling‘-Gedanke“.

Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, fordert: “Die Größenordnung des erforderlichen Umbaus muss deutlich benannt werden. Sollen Regelangebote künftig einen größeren Teil individueller Unterstützungsbedarfe decken, müssten beispielsweise Kitas zu familienunterstützenden Einrichtungen weiterentwickelt und Angebote des Jugendwohnens für intensivere sozialpädagogische Begleitung ausgestattet werden. Hinzu käme der Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz an einem großen Teil der Schulen. Ein solcher Ausbau erfordert einen langfristigen und auf etwa zehn Jahre angelegten Finanzierungs- und Umsetzungshorizont.“

Angela Smessaert, Stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, zeigte sich wie andere Sachverständige auch enttäuscht darüber, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird.

Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland, kritisiert ebenfalls, dass diese Zusammenführung insbesondere wegen finanzieller und organisatorischer Bedenken erneut zurückgestellt wird. “Die Zuständigkeitsgrenzen erschweren eine gemeinsam abgestimmte Unterstützung und führen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien je nach Rechtskreis.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnet die Annahme im Gesetzentwurf, dass die Sicherstellung infrastruktureller Bildungsassistenz und sonstiger Regelangebote die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung um 30 bis 50 Prozent reduzieren und die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe bis zu einer Stabilisierung im Jahr 2036 schrittweise dämpfen werde, als „nicht belastbar“. Einsparungen für die kommunale Ebene seien nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu erwarten, sondern im Gegenteil „ganz erhebliche zusätzlich finanzielle Belastungen für die Kommunen“, schreiben die Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com KinderSchule.jpg

Kritik an der Kindergrundsicherung

Hier auf FOKUS-Sozialrecht erscheinen schon ab und an Beiträge, die die wesentlichen Punkte und Begrifflichkeiten der Kindergrundsicherung erläutern sollen (hier, hier und hier). Immerhin soll sie in gut einem Jahr in Kraft treten.
Oder vielleicht doch nicht?

2025 nicht realisierbar

In der Anhörung des Familienausschusses vom 8.11.2023 jedenfalls sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit (BA), die Umsetzung des Gesetzes zum 1.1.2025 sei nicht realisierbar. Es müsse die IT angepasst, Personal akquiriert und qualifiziert und ein Schnittstellenmanagement aufgebaut werden, um Familien unnötige Weg zu ersparen.

Gesetzesziele verfehlt

Überhaupt würde der Aufbau des neuen „Familienservice“ nach Ansicht einiger Experten die Verwaltungskosten in die Höhe treiben und das System unnötig verkomplizieren. Dabei war doch die Grundidee, die von allen Sachverständigen im Übrigen begrüßt wird, familienpolitische Leistungen zusammenzuführen und dadurch leichter zugänglich zu machen. Die Vorlage der Regierung würde aber nicht dazu führen, Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen, Familien würden nicht Leistungen aus einer Hand bekommen, wie es eigentlich das Ziel des Gesetzes sei.

Kinder aus der Armut holen

Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Millionen Kinder aus der Armut zu holen, indem die bisherigen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengeführt und im Wesentlichen von einem neu zu schaffenden „Familienservice“ bei der Bundesagentur für Arbeit (in Anlehnung an die bisherigen Familienkassen) bearbeitet werden. Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.

Verwaltungsreform ist zu wenig

Kritik gab es mehrfach auch daran, dass der Gesetzentwurf bisher keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder vorsieht. Dies bezeichneten vor allem die Vertreter von Wohlfahrtsverbänden als enttäuschend. Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband betonte, eine Kindergrundsicherung müsse deutlich mehr sein als eine Verwaltungsreform. „Um Armut zu bekämpfen, brauchen Familien schlicht und einfach mehr Geld.“ Für einen Großteil der armen Kinder würden sich die Leistungen aber nicht ändern, sagte er. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, bekräftigte, dass die Bündelung von Leistungen ein ganz wichtiges Ziel der Kindergrundsicherung sei, denn das jetzige System funktioniere nicht so, wie es Kinder und Jugendliche eigentlich bräuchten. Sie appellierte an die Abgeordneten, in den Beratungen dafür zu sorgen, dass die Ungleichbehandlung von Familien mit viel Geld und jenen mit wenig Geld abgeschafft wird. Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Arche“, verwies darauf, dass es armen Kindern nicht nur an Geld mangele, sondern auch an Ressourcen, auf die sie zurückgreifen können, unter anderem auf ein ganz anders aufgestelltes Bildungssystem. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Leistungen bei den Kindern direkt ankommen, lautete sein Appell an die Abgeordneten.

Quellen: Bundestag, Bundesregierung, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: privat: WV.jpg