Kontaktstelle für Geflüchtete mit Behinderung

Das Deutsche Rote Kreuz hat zusammen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit und Soziales eine neue Kontaktstelle für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedürftige eingerichtet.

Fluchtrouten sind nicht barrierefrei

Täglich kommen Tausende Geflüchtete in Deutschland an. Darunter viele, die auf spezielle Hilfe angewiesen sind. Laut der Lebenshilfe haben in der Ukraine offiziell mehr als 261.000 ukrainische Menschen eine Behinderung, unter ihnen 159.000 Kinder. Fluchtrouten sind in der Regel nicht barrierefrei. Eigenständige Flucht ohne Hilfe ist für viele Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedürftige nicht möglich.

Sprachbarrieren

Wenn sie hier ankommen, drohen oft unerträglich lange Wartezeiten. Keiner weiß, wie und wo er die Hilfen, die er benötigt schnellstmöglich bekommen kann. Auch die Verständigung ist oft schwierig.

Sputnik e.V.

Es gibt eine Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland, „Die Sputniks e.V.„, der als erste Hilfsorganisation in Deutschland ein spezieller Etat zur Verfügung gestellt wurde, in dessen Rahmen geflüchtete Familien mit Kindern mit Behinderung temporäre kostenlose Unterkünfte angeboten werden können. Der Verein ist in Berlin tätig, hat aber mittlerweile auch ein paar Zweigstellen in anderen Bundesländern.

Tausende Familien haben sich mittlerweile an die Sputniks gewandt, die mit ihren ehrenamtlichen Helfern an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Über die Schwierigkeiten von ukrainischen Flüchtlingen mit Behinderung oder mit Kindern mit Beeinträchtigungen schrieb Sonja Smolenski in einem lesenswerten Artikel in der TAZ vom 6. April 2022.

Information und Koordination

Die Situation für die Betroffenen zu verbessern ist Ziel der neuen Kontaktstelle beim Roten Kreuz. Die Bundeskontaktstelle stellt grundlegende Informationen rund um das Thema Flucht und Behinderung/Pflegebedarf über einen Internetauftritt sowie eine Hotline zur Verfügung. Sie fungiert als Schaltstelle der zahlreichen in das Fluchtgeschehen involvierten Akteure, an der wichtige Informationen zusammenlaufen und zügig weitergeleitet werden. In Zusammenarbeit mit den für die Versorgung primär zuständigen Ländern trägt die Bundeskontaktstelle so dazu bei, schnell passende Hilfsangebote zu vermitteln. Mit einem Monitoring über bereits erfolgte und anstehende Transporte hilft sie ferner dabei, das Fluchtgeschehen transparenter zu gestalten.

Landeskoordinierungsstellen geplant

Je länger der russische Angriffskrieg auf die Ukraine andauert, desto länger wird es auch einen Bedarf an bundesweiter Koordinierung der Aufnahme und Versorgung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen geben. Dieser Herausforderung gerecht zu werden, setzt die Bereitschaft zur Kooperation aller betroffenen staatlichen und nichtstaatlichen Ebenen voraus. Mit der Bundeskontaktstelle werden daher gleichzeitig von den Ländern 16 Landeskoordinierungsstellen aufgebaut, die die Betreuungssituation vor Ort im Blick haben und auch konkrete Unterbringungsangebote vermitteln können.

Die Bundeskontaktstelle erreichen Sie auf folgendem Weg:

Tel.: 030 – 85 404 789 (von 9 bis 17 Uhr) oder Bundeskontaktstelle – Aktuelles – DRK Wohlfahrtspflege (drk-wohlfahrt.de)

Quellen: DRK, BMG, BMAS, TAZ

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Klimakrise und Menschen mit Behinderung

Zwölf Bewohner einer Einrichtung der Behindertenhilfe sind bei der Unwetterkatastrophe in Sinzig gestorben. Das Wasser hatte das Erdgeschoss des Wohnheims geflutet. Die Menschen konnten sich nicht retten und nicht gerettet werden.

Das legt den Fokus darauf, ob Menschen mit Behinderungen generell stärker durch Katastrophen gefährdet sind. Katastrophen, die durch den Klimawandel immer häufiger auftreten werden.

Auswirkungen

In einem Beitrag in dem Projekt „Die Neue Norm“ des Vereins Sozialhelden e.V. hat die Autorin Andrea Schöne beschrieben, welche Auswirkungen der Klimawandel speziell auf Menschen mit Behinderungen hat.

Es geht um die Fragen:

  • Sind behinderte Menschen stärker gefährdet?
  • Wie kann man sie besser schützen?
  • Wie barrierefrei und inklusiv sind Proteste gegen die Klimakrise?
  • Was tun behinderte Menschen selbst, um das Klima zu retten?
  • Was sagt die Wissenschaft zum Verhältnis von Klima und Behinderung?

Untersuchung zu Katrina

Aktuell ist gerade die erste Frage relevant. Andrea Schöne kommt zu dem Ergebnis, dass behinderte Menschen mehr von Naturkatastrophen bedroht sind, weil sie etwa in Notfällen schlechter flüchten können. Als Beispiel wird eine Untersuchung über die Auswirkungen des Hurrikans Katrina 2005 genannt: Damals waren Menschen mit Behinderung stark betroffen, sowohl vor und während als auch nach der Katastrophe:

  • Vor der Katastrophe: Keine barrierefreien Warnsysteme oder Berichterstattung, sodass behinderte Menschen über die Situation nicht Bescheid wissen. Beispielsweise war die Gebärdensprachdolmetschung beim Hurrikan Katrina im Fernsehen nicht gut sichtbar und somit unverständlich.
  • Während der Katastrophe: Barrierefreie Evakuierung und Unterbringung oftmals nicht gegeben. Die Notunterkünfte beim Hurrikan Katrina hatten keine barrierefreien Toiletten und Betten oder waren erst gar nicht zugänglich.
  • Nach der Katastrophe: Erschwerter Zugang zu neuen Wohnmöglichkeiten, Essen, Wasser und Gesundheitsversorgung. Nach dem Hurrikan Katrina fehlten vielen Familien mit behinderten Kindern wichtige Dokumente über deren Behinderung, was deren Zugang zu Nachteilsausgleichen in der Bildung erschwerten, weil sie dann keine Assistenz mehr erhielten. 

Flucht erschwert

In vielen Regionen der Erde wird den Menschen kaum etwas anderes übrig bleiben als zu fliehen, wenn die Lage vor Ort lebensbedrohlich wird. Aber auch dabei sind Menschen mit Behinderung benachteiligt. Oft sind sie gar nicht in der Lage zu fliehen und müssen bleiben ohne sichere Wohnverhältnisse, Arbeit, unterstützende Netzwerke oder Gesundheitsversorgung.

Bildung

Besonders wichtig scheint es zu sein, den Zugang zu Bildung für behinderte Menschen weltweit mehr zu fördern, um sie auf Naturkatastrophen besser vorzubereiten.

International

Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete am 12. Juli 2019 eine Resolution über die Zusammenhänge von Menschenrechten und dem Klimawandel, wobei explizit auch auf die Lage und den Schutz von behinderten Menschen im Klimawandel eingegangen wird. Darin wird festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen häufig zu den am stärksten betroffenen Menschen im Notfall gehören. Sie haben eine unverhältnismäßig höhere Morbiditäts- und Sterblichkeitsrate und gehören gleichzeitig zu denjenigen, die am wenigsten Zugang zu Nothilfe haben.

Klimaproteste

Ausführlich beschreibt Andrea Schöne in ihrem Beitrag, wie es um die Teilhabe an den Protesten gegen die aktuell unzureichende Politik gegen den Klimawandel bestellt ist. Auch hier gibt es Nachholbedarf wahrzunehmen, dass Klimagerechtigkeit auch ein Thema für behinderte Menschen ist. In den großen Netzwerken der Klimabewegung wie Fridays For Future und Extinction Rebellion sind Aktivist*innen mit Behinderung deutlich in der Unterzahl, oftmals fehle es an Wissen zu Barrierefreiheit auf Seiten der Netzwerke, um Menschen mit Behinderung für eine Mitarbeit bei ihren Organisationen zu interessieren und zu erreichen.

Ein Anstoß?

Die Katastrophe von Sinzig könnte ein Anstoß sein, Menschen mit Behinderungen bei den Folgen des Klimawandels besser wahrzunehmen, sie besser zu schützen und sie gleichberechtigt in der gesellschaftlichen Debatte teilhaben zu lassen.

Quelle: Andrea Schöne, dieneuenorm.de: Inklusion in Zeiten der Klimakrise
Human Rights Watch, Spiegel

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Systematische Behandlung von Parodontitis

Patientinnen und Patienten mit schwerer Parodontitis können seit 1. Juli 2021 von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren. Diese zusätzliche Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf einer neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die sogenannte PAR-Richtlinie tritt zu diesem Datum in Kraft.

Die systematische Behandlung muss von der gesetzlichen Krankenkasse vorab genehmigt werden.

Was heißt systematisch?

Die neue PAR-Richtlinie regelt das Leistungsspektrum der Parodontitisbehandlung für schwierige Erkrankungsverläufe: Ist bei einer Patientin oder einem Patienten eine systematische Behandlung medizinisch angezeigt, werden in einem Aufklärungs- und Therapiegespräch die weiteren Schritte besprochen. In Abhängigkeit von Stadium und Grad der Erkrankung sind eine antiinfektiöse und ggf. auch eine chirurgische Therapie möglich.

Zweijährige Therapie

Als Teil des systematischen Behandlungskonzeptes beginnt drei bis sechs Monate nach der antiinfektiösen und ggf. chirurgischen Therapie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Ziel der zweijährigen UPT ist es, den Behandlungserfolg möglichst langfristig zu sichern.

Ein erstes Screening auf Parodontalerkrankungen sowie die zahnmedizinischen Leistungen bei akuten und leichten Verläufen sind weiterhin über die vertragszahnärztliche Behandlungsrichtlinie des G-BA in der Versorgung verankert.

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Seit sieben Jahren gibt es im SGB V die Vorschrift § 22a – Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.

Versicherte, die einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 erhalten oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhaltung, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Pflegepersonen des Versicherten sollen in die Aufklärung und Planerstellung einbezogen werden.

Das Nähere wird in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) geregelt werden.

Diese Richtlinie wurde nun ergänzt:

Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 Neuntes Buch Sozialgesetzgesetzbuch (SGB IX) erhalten

  • und bei denen die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist,
  • oder die einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen,
  • oder bei denen die Kooperationsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt
    gegeben ist,
    können aufgrund vertragszahnärztlicher Entscheidung anstelle der systematischen Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie Leistungen in einem bedarfsgerecht modifizierten Umfang zur Behandlung einer Parodontitis erhalten.

Bedarfsgerechtes Angebot

Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder aufgrund ihrer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen, gibt es also ab 1. Juli 2021 ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Angebot der systematischen Parodontitistherapie.

Diese systematische Parodontitisbehandlung ist bei der Krankenkasse lediglich anzuzeigen.

Quellen: G-BA, Solex

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Teilhabestärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz) vorgelegt. Wesentliche Inhalte sind:

  • Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe
  • Gewaltschutz
  • Digitale Gesundheitsanwendungen
  • Ausweitung des Budgets für Ausbildung
  • Assistenzhunde
  • Verbesserung der Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden

Leistungsberechtigte

Die Regelung des leistungsberechtigten Personenkreises im Recht der Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX) wird an die Fassung des Vorschlags der Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ angepasst. Dadurch werden die überkommenen und von Betroffenen vielfach als diskriminierend empfundenen gesetzlichen Formulierungen des § 53 Absatz 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung vom 31. Dezember 2019, auf die in der geltenden Fassung verwiesen wird, durch Formulierungen, die sich an der UN-BRK und der ICF orientieren, abgelöst. Eine Änderung des leistungsberechtigten Personenkreises ist damit nicht verbunden. Zudem wird vorgesehen, dass die Vorschriften der Eingliederungshilfe-Verordnung in der Fassung vom 31. Dezember 2019 bis zum Erlass einer anderen § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch konkretisierenden Rechtsverordnung weiterhin Anwendung finden.

Gewaltschutz

Die Leistungserbringer sollen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt treffen. Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter wirken bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf hin, dass der Schutzauftrag von den Leistungserbringern umgesetzt wird. (§ 37a SGB IX – neu)

Digitale Gesundheitsanwendungen

Durch eine Ergänzung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch werden digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgenommen. (§ 47a SGB IX – neu)

Ausweitung des Budgets für Ausbildung

Der § 61a SGB IX wird dahingehend ergänzt, dass über das Budget für Ausbildung auch Menschen mit Behinderungen gefördert werden können, die sich im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters befinden. Liegt die Zuständigkeit für das Budget für Ausbildung bei einem anderen Rehabilitationsträger als der Bundesagentur für Arbeit, soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Ausbildungsplatzsuche mit ihren umfangreichen Kenntnissen im Bereich der beruflichen Bildung und ihren engen Kontakten zu Arbeitgebern unterstützen.

Assistenzhunde

Die vorgesehene Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes (BGG) von Menschen durch die §§ 12e bis 12j schafft für Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihrer Assistenzhunde einen Anspruch auf Begleitung durch einen Assistenzhund zu bestimmten öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen. Der Anwendungsbereich der Regelung erfasst neben Trägern öffentlicher Gewalt auch private Eigentümer, Besitzer und Betreiber. Darüber hinaus legt der Gesetzesentwurf fest, welche Anforderungen Assistenzhunde und Mensch-Tier-Gespanne erfüllen müssen, damit ihnen Zutritt zu gewähren ist.

Betreuung in der Reha

Vorgesehen sind verschiedene Anpassungen im Bereich der Leistungserbringung und -koordinierung für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. Ihre Betreuungssituation in den Jobcentern soll verbessert werden, indem den Jobcentern die Möglichkeit eingeräumt wird, Leistungen nach den §§ 16a ff. SGB II neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die von den Rehabilitationsträgern und den Jobcentern zu erbringenden Leistungen sind verbindlich zu koordinieren und abzustimmen. Der notwendige Austausch von Sozialdaten wird sichergestellt.

In Kraft treten

Geplant ist das Inkraftreten zum 1.1.2022, teilweise aber schon direkt nach Verkündung des Gesetzes (Gewaltschutz, Digitale Gesundheitsanwendungen, Ausweitung des Budgets für Ausbildung)

Quelle: BMAS

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