Der Bundestag berät am 6.11.2024 den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Herzgesundheit“ (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). Damit sollen Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert werden. Beraten wird auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel “Primärprävention stärken – Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung erhalten“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regelung soll laut Regierung zur Senkung der Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Stärkung der Herz-Kreislauf-Gesundheit beitragen. Die im westeuropäischen Vergleich geringere Lebenserwartung in Deutschland werde insbesondere auf die kardiovaskuläre Sterblichkeit zurückgeführt, heißt es in der Vorlage. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien hierzulande die häufigste Todesursache, die 2021 ein Drittel aller Todesfälle umfasst habe. Mit rund 57 Milliarden Euro hätten Krankheiten des Kreislaufsystems 2020 die höchsten Kosten für das Gesundheitssystem verursacht.
Die vorgesehenen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten sollen neben die Förderung einer gesunden Ernährung und mehr Bewegung treten. Konkret geplant ist die Verbesserung der Früherkennung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Erweiterte Leistungen zur Früherkennung
Daher wird ein gesetzlicher Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Untersuchungen für Kinder und Jugendliche (U/J) vorgesehen. Es wird festgelegt, dass die Krankenkassen zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einladen.
Für Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren sind in Ergänzung der bestehenden Gesundheitsuntersuchung (GU) sogenannte Check-ups im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgesehen. Um die Teilnahme an der erweiterten GU zu fördern, sollen die Krankenkassen dazu einladen. Versicherte erhalten zudem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren, etwa Diabetes, in Apotheken.
Krankenkassen sollen außerdem dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten sogenannte strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programm DMP) anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Anforderungen an ein neues DMP für Versicherte mit hohem Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung beschließen.
Antrag der Union
Die Unionsfraktion fordert eine Stärkung der Primärprävention, um schwere Erkrankungen möglichst zu vermeiden. Das Risiko für eine koronare Herzerkrankung oder einen Herzinfarkt sowie andere Erkrankungen könne durch einen gesunden Lebensstil erheblich verringert werden, heißt es in ihrem Antrag.
Wer sich regelmäßig bewege, auf ein Körpergewicht im Normalbereich achte, nicht rauche und wenig Alkohol trinke, trage wesentlich zur effektiven Vorbeugung bei, schreiben die Abgeordneten. Die Stärkung der Primärprävention sei daher unverzichtbar, um Krankheiten zu vermeiden und gleichzeitig das Gesundheitssystem zu stärken.
Kritik am „Gesundes-Herz-Gesetz“
Nicht geboten sei die Einführung von unbegründeten bevölkerungsweiten Screening-Programmen, heißt es in dem Antrag in Anspielung auf das Gesundes-Herz-Gesetz der Bundesregierung. Fachverbände befürchten einen Anstieg der Medikalisierung innerhalb großer Bevölkerungsgruppen, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die „Verabschiedung vom Leitgedanken der Prävention“. Dazu gibt es eine ausführliche Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Den Stand der Diskussion Ende August beschreibt das Ärzteblatt.
Gesundheitsbildung in Schulen
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, eine gezielte Förderung von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen etwa bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen sicherzustellen. Es müssten Vorhaben unterlassen werden, die den Trend hin zu einer stärkeren Medikalisierung verstärken. Ferner sollte sich die Bundesregierung mit den Ländern dafür einzusetzen, Schulgesundheitsfachkräfte zu etablieren und verpflichtende Einheiten zur Gesundheitsbildung in Schulen einzuführen, die gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung in den Lehrplan integrieren.
Unterstützung durch Kardiologen
Eine überwiegend positive Beurteilung des Gesetzesvorhaben veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) im Juli 2024.
Weiterberatung in den Ausschüssen
Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Oppositionsantrag wird nach der Bundestagsdebatte in den Ausschüssen weiterberaten. Dabei soll jeweils der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen.
Quellen: Bundestag, G-BA, DKG, aerzteblatt.de
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