Das Ende der Fallpauschalen?

Zu Beginn der Coronakrise 2020 wurde deutlich, dass die Finanzierung der Krankenhäuser mit dem System der Fallpauschalen keine gute Idee ist.

Nach langem Hin und Her haben sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Bundesländer auf Eckpunkte zur Krankenhausreform geeinigt. Die Fallpauschalen sollen tatsächlich der Vergangenheit angehören.

Vorhaltepauschalen

Stattdessen wird es „Vorhaltepauschalen“ geben. Damit sollen Kliniken Geld dafür erhalten, dass sie bestimmte Leistungen anbieten – selbst dann, wenn sie sie nicht immer erbringen. Das soll, so Lauterbach, den ökonomischen Druck von den Klinken nehmen, eine Entbürokratisierung bringen und für mehr Sicherheit und Qualität bei der medizinischen Versorgung von Patienten sorgen.

Existenzgarantie für kleine Kliniken

Nur Kliniken, die die Qualitätskriterien für bestimmte Leistungen auch erfüllen, sollen die Vorhaltepauschalen erhalten: „Die Patienten können sich darauf verlassen, dass die angebotenen Krankenhausbehandlungen auch immer nötig sind und vom Krankenhaus mit der entsprechenden Qualität durchgeführt werden können“ (K.Lauterbach). Außerdem sei die Vorhaltepauschale von 60% eine Existenzgarantie für kleine Klinken. So könne eine flächendeckende medizinische Versorgung vor allem auf dem Land gesichert werden – trotz einbrechender Fallzahlen.

Eckpunkte der Einigung:

  • Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
  • Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patient*innen können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
  • Der Bund legt nach der Sommerpause ein eigenes Gesetz zur Transparenz vor. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.

Gesetz im Herbst

Bis zum Herbst soll auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte der Gesetzentwurf erarbeitet und danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, wird die Reform fortlaufend evaluiert, um die Wirkung beurteilen zu können.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, FOKUS-Sozialrecht

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