Eckpunkte Kindergrundsicherung

Seit knapp vier Wochen grassiert der Entwurf eines Eckpunktepapiers zur Kindergrundsicherung, herausgegeben vom Bundesfamilienministerium. Darin wird das Projekt, die Ziele und teilweise die Ausgestaltung der zukünftigen Leistung mäher beschrieben. Das Papier war zunächst, warum auch immer, nur für den internen Gebrauch bestimmt, ausgewählte Medien konnten aber schon mal reinschauen. Jetzt hat auch Tacheles e.V. die Eckpunkte veröffentlicht.

Bündelung von Leistungen

Mit der Kindergrundsicherung soll nur das Leistungsniveau erhöht, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden. Bisherige finanzielle Förderungen wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II/XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in einer Leistung gebündelt, die aus zwei Bestandteilen bestehen wird, dem für alle Kinder und Jugendlichen zu zahlenden Garantiebetrag sowie ergänzend einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag.

Die Schnittstellen zu Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und BAföG sollen möglichst reibungsslos geregelt werden. Die Kindergrundsicherung soll einfach und unbürokratisch sein, das Antragsverfahren digitalisiert un weitgehend automatisiert.

Leistungskomponenten

Die Kindergrundsicherung soll sich aus den Komponenten einkommensunabhängiger Garantiebetrag, der dem heutigen Kindergeld nachfolgt, und vom Einkommen des Kindes und der Eltern abhängigen, altersgestaffelten Zusatzbetrag zusammensetzen.

Garantiebetrag

Das steuerrechtliche Kindergeld soll in den Garantiebetrag der Kindergrundsicherung überführt werden. Die heutigen Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld sollen mit den hierfür geregelten Altersgrenzen (Anspruch für Kinder bis 18 Jahre und darüber hinaus unter weiteren Voraussetzungen, wie z.B. Ausbildung, bis maximal zum 25. Geburtstag) auch für den Garantiebetrag gelten.

Einkommensabhängiger Zusatzbetrag

Der einkommensabhängige Zusatzbetrag soll als Leistung für Eltern für in ihrem Haushalt lebende, unverheiratete oder nicht verpartnerte Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, ausgestaltet werden. Der Zusatzbetrag soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche mit der Kindergrundsicherung bedarfsgerecht finanziell unterstützt werden. Der maximale Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung wird so festgesetzt, dass er in der Summe mit dem Garantiebetrag das pauschale altersgestaffelte Existenzminimum des Kindes abdeckt (altersgestaffelte Regelbedarfe nach SGB II, Wohnkosten, Bildungs- und Teilhabeleistungen).

Der Zusatzbetrag soll eine Kinderwohnkostenpauschale gemäß dem jeweils aktuellen Existenzminimumbericht (derzeit 120 Euro) enthalten.

Die Berechnung des Zusatzbetrags orientiert sich am sozialrechtlichen Einkommensbegriff nach dem SGB II. Erhebliches Vermögen soll dabei berücksichtigt werden.

Mit der Kindergrundsicherung sollen Kinder und Jugendliche weitgehend aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausgelöst werden. Wenn Eltern Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII (Bürgergeld) für sich beziehen, erhalten ihre Kinder automatisch den maximalen Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung.

Neudefinition kindliches Existenzminimum

Schon der Koalitionsvertrag fordert eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern. Dies umfasst zum einen die Neugestaltung des Bildungs- und Teilhabepakets und zum anderen eine Neubemessung der altersgestaffelten Regelbedarfe.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Bereits im Vorfeld der Einführung der Kindergrundsicherung sollen Kinder- und Jugendliche nach einem wissenschaftlich fundierten Konzept beteiligt werden. Dies umfasst auch die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums. Künftig soll regelmäßig durch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sichergestellt werden, dass Veränderungen ihrer Lebenswelten zeitnah bei der Ermittlung des Existenzminimums berücksichtigt werden.

Nach der Sommerpause

Das Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause 2023 begonnen werden.

Quelle: Tacheles e.V.

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Sofortzuschlag auch 2023

„Ich weiß nicht, ob Sie’s wussten…?“ (frei nach dem Paderborner Kabarettisten Rüdiger Hoffmann): Der Mitte letzten Jahres eingeführte Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich wird auch dieses Jahr an Bezieher*innen von Sozialleistungen gezahlt, z.B. zusätzlich zu den Regelleistungen für Minderjährige im Bürgergeld; vermutlich auch noch im Jahr 2024 oder noch länger. Jedenfalls so lange, bis es der Ampel-Koalition gelungen ist, eine Kindergrundsicherung in Gesetzesform zu basteln.

Sofortzuschlag

Der Sofortzuschlag taucht in folgenden Gesetzen auf:

  • § 72 SGB II (Bürgergeld),
  • § 145 SGB XII (Sozialhilfe),
  • § 16 Asylblg (Asylbewerberleistungsgesetz),
  • § 88f BVG (Soziale Entschädigung),
  • § 6a Abs. 2 BKGG (Kindergeld).

20 Euro mehr monatlich erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die nach diesen Gesetzen Leistungen nach den für Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder für die die Eltern Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten.

Im SGB II erhöhen sich damit die Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 jeweils um 20 Euro. Der Zuschlag wird auch gezahlt, wenn Anspruch auf zumindest eine konkrete Bildungs- und Teilhabeleistung besteht. Auch Kinder, die nur wegen des Bezugs von Kindergeld keinen Anspruch auf SGB II – Leistungen haben, bekommen den Zuschlag.

Im SGB XII werden die Regelungen für den Sofortzuschlag übernommen. Ausnahme: Der Zuschlag wird nicht an Bezieher der Regelbedarfsstufe 3 gezahlt. Im SGB XII handelt es sich bei diesem Personenkreis ausschließlich um Personen, die in einer stationären Einrichtung leben (dies sind in der Regel Einrichtungen der stationären Pflege). Die im SGB II vorgenommene Differenzierung, wonach junge Erwachsenen zwischen der Vollendung des 18. und des 25. Lebensjahres, wenn sie im Haushalt ihrer Eltern leben, einen Regelbedarf nach der Regelbedarfsstufe 3 erhalten, gibt es im SGB XII nicht.

Asylbewerber: Der im SGB II vorgesehene Sofortzuschlag wird auch im Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Das betrifft minderjährige Leistungsberechtigte sowie Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil in einer Wohnung zusammenleben.

Bundesversorgungsgesetz: Minderjährige, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a BVG beziehen, die sich nach der Regelbedarfsstufe 4, 5 oder 6 des SGB XII bemisst, haben Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Der Sofortzuschlag gilt auch nach Einführung des Bürgergeldes – bis zur Einfürung einer Kindergrundsicherung.

Kinderzuschlag: Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags hat sich ab 1. Juli 2022 um einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro erhöht, ist damit dauerhaft um 20 Euro höher als das Existenzminimum eines Kindes. Der Höchstkinderzuschlag beträgt seit Anfang 2023 250 Euro.

Kindergrundsicherung – Zeitplan

Für die Kindergrundsicherung gibt es schon einen Zeitplan, nach dem sie im zweiten Quartal 2025 in Kraft treten soll. Bisher gibt es allerdings nur das Versprechen im Koalitionsvertrag und ein Eckpunktepapier, das an ausgewählte Medien und Verbände gegangen ist, ansonsten aber noch unter Verschluss gehalten wird.
Unter anderen müssen sieben Ministerien ihren Senf dazugeben, darunter natürlich auch das FInanzministerium. Immerhin gibt es schon mal einen „interministerielle Arbeitsgruppe“, die Ende letzten Jahres einen ersten Austausch mit den Verbänden hatte.

Quellen: BMAS, FOKUS-Sozialrecht

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Das vierte Kind

Das vierte Kind, und natürlich auch das fünfte, sechste…, soll bei der kommenden Erhöhung des Kindergeldes leer ausgehen. Warum eigentlich?

Bundesrat fordert 12 Euro mehr

Schon der Bundesrat hatte das in seiner letzten Sitzung beanstandet: Da Mehrkindfamilien überdurchschnittlich oft von Armut betroffen seien, müssten gerade Familien mit mehr als drei Kindern besonders gut vor den Folgen der Preissteigerungen geschützt werden, hieß es in der Stellungnahme. Daher sollte das Kindergeld auch für das vierte und jedes weitere Kind um zwölf Euro angehoben werden.

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag ab, da gestaffelte Kindergeldhöhen in der praktischen Anwendung kompliziert seien und zusätzlichen Bürokratieaufwand nach sich ziehen würden. Zur Vereinfachung und mit Blick auf die geplante Leistungsbündelung im Rahmen der Kindergrundsicherung sollten die unterschiedlichen Kindergeldhöhen deshalb allmählich angeglichen werden, bis das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch sei. Das sei auch deshalb sinnvoll, weil bei den steuerlichen Freibeträgen für Kinder keine Staffelung nach der Anzahl der Kinder erfolge. Zudem weise der Bundesrat selbst darauf hin, dass viele arme und armutsgefährdete Familien von der Erhöhung des Kindergeldes nicht profitieren würden, weil es bei den Leistungen der Grundsicherung als Einkommen berücksichtigt werde. In diesen Fällen hätte eine Anhebung auch für das vierte und jedes weitere Kind im Ergebnis keine Leistungserhöhung zur Folge.

Warten auf die Kindergrundsicherung

Das letzte Argument klingt ziemlich zynisch. Was solls, die Armen haben sowieso nichts vom Kindergeld. Was die Kindergrundsicherung angeht, da werden wir wohl noch eine Weile drauf warten müssen. Familienministerin Lisa Paus hat neulich in einem Interview ihren Zeitplan dargelegt: „Die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung will ich im kommenden Januar vorlegen, bis Ende 2023 soll dann der Gesetzentwurf stehen. Die ersten Auszahlungen der Kindergrundsicherung, so der Plan, wird es dann 2025 geben.“

Kinderfreibetrag begünstigt die Wohlhabenden

Im gleichen Interview hat sie aber auch deutlich gemacht, was sie von Begünstigung reicher Familien durch den Kinderfreibetrag hält: „Diejenigen, die ohnehin mehr verdienen, stehen dann mit dem Kinderfreibetrag noch besser da. Für etwa 80 Prozent der Eltern mit geringem und normalem Einkommen gibt es das Kindergeld. Ab Januar 2023 sind das 237 Euro pro Monat. Aber für die wohlhabendsten 20 Prozent der Eltern gibt der Staat pro Monat bis zu 332 Euro über die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag zurück.“

Dazu gibt es aber keine Eckpunkte, geschweige denn einen Gesetzentwurf.

Quellen: Bundesrat, Bundestag, Bundesfamilienministerium

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Neues zur Kindergrundsicherung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat in einem Interview mit dem Handelsblatt (abgedruckt auf der Homepage des BMFSFJ) erläutert, wie sie sich die Kindergrundsicherung vorstellt.

Entlastungsbedarf für Familien

Sie sieht vor allem für Familien weiteren Entlastungsbedarf angesichts einer Inflationsrate von jetzt schon 8 Prozent. Diese Entlastungen sollten aber zielgenau bei Menschen mit kleinerem und mittleren Einkommen ankommen. Die von der FDP befürwortete Steuerentlastung bei der „kalten Progression“ führe eher zur Entlastung von Gut- und Spitzenverdienern.

Auch sieht die Familienministerin die Schuldenbremse nicht als Allheimittel an. Schließlich weiß man ja nicht, wie sich die die Lage in der Ukraine entwickelt, welche Folgen der Kurswechsel der Europäischen Zentralbank hat, wie es mit der Konjunktur weitergeht.

Strukturelle Entlastung

Man könne sich, so Frau Paus, nicht immer weiter von Einmalzahlung zu Einmalzahlung hangeln. Nötig seien strukturelle Entlasungen für die Familien. Daher sei es Zeit für die schon im Koalitionsvertrag beschlossene Kindergrundsicherung.

Was ist geplant?

Ein Teil der Familienleistungen soll gebündelt und zusammengefasst werden. Dazu gehören

  • Kindergeld,
  • die bisherigen Hartz-IV-Leistungen für Kinder,
  • Kinderzuschlag 
  • und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.

Dagegen soll das Elterngeld eigenständig erhalten bleiben, ebenso wie das Wohngeld.

Garantiebetrag und Zusatzbetrag

Es wird einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen geben. Zudem soll es einen Zusatzbetrag geben, der vom Einkommen der Familie abhängt. Die Höhe wird sich am kindlichen Existenzminimum orientieren. Zur Zeit gibt es von den Grünen den Vorschlag den Grundbetrag auf 290 Euro, der Maximalbetrag 547 Euro pro Kind festzulegen. Dies wird sich aber unter Umständen noch ändern, wenn die neue Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums vorliegt, aus dem sich das kindliche Existenzminimum ableitet. Dafür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig, das im Herbst 2022 den neuen Existenzminimumbericht vorlegen wird.

Schnittstellen

Derzeit sind mehrere Ministerien mit dem Konzept zur Kindergrundsicherung beschäftigt, weil auch andere Vorhaben, wie die SGB II – Reform („Bürgergeld“) oder auch das geplante „Klimageld“ mit der Kindergrunsicherung abgestimmt werden müssen. Auch die Schnittstellen zum BAFöG müssen passen.

Ein dicker Brocken ist auch die Abstimmung mit dem Finanzministerium, wenn in die Kindergrundsicherung auch der Kinderfreibetrag einfließen soll. Bisher, so die Familienministerin, sei es so, dass Eltern mit hohen Einkommen viel stärker durch den Kinderfreibetrag entlastet würden als ärmere Eltern durch das Kindergeld. DIes entspreche nicht ihrer Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit.

Abbau von Bürokratie

Ein weiterer Nebeneffekt soll auch der Abbau von Bürokratie und Doppelstrukturen sein. So sind etwa mit dem Kinderzuschlag sowohl Familienkassen als auch die Jobcenter befasst. Dadurch wird das ganze so kompliziert und undurchschaubar, dass gerade mal 30 Prozent der Anspruchsberechtigten den Zuschlag beantragen.

Frühere Beiträge zur Kindergrundsicherung:

Quellen: BMFSFJ, Handelsblatt

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Ampel-Pläne im Sozialrecht

Herausgepickt aus dem Koaltionsvertrag sind hier geplante Änderungen und Vorhaben, die das Sozialrecht betreffen. Eine wesentliche Voraussetzung, das Land nachhaltig sozial gerecht zu gestalten ist allerdings die Klimapoltik, die hier nicht behandelt wird. Ohne eine Paris-konforme Begrenzung der Erderwärmung werden alle Pläne und Wünsche in wenigen Jahren Makulatur sein.

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Insgesamt sollen Leistungen der Sozialversicherungsträger umfassend digitalisiert werden.  Information, Beratung, Antragstellung sowie Kommunikation und Abfragen unter den zuständigen Stellen unter Wahrung des Datenschutzes sollen digital und einfach möglich sein.

SGB II

Die Begriffe „Hartz IV“ oder „Arbeitslosengeld II“ werden durch „Bürgergeld“ ersetzt.

  • Der Zugang zum Bürgergeld soll digitaler und unkomplizierter werden.
  • Die Vermögensanrechnung soll in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs ausbleiben.
  • Sanktionen wird es weiter geben, im ersten Jahr werden sie aber ausgesetzt.
  • Eine substantielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze ist nicht vorgesehen.
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Eine grundsätzliche Änderung des Systems ist offenbar nicht vorgesehen.

SGB III

  • Für Selbstständige soll ein erleichterter Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ohne Vorversicherungszeit möglich sein. 
  • Mit einem an das Kurzarbeitergeld angelehntes Qualifizierungsgeld soll  die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit haben Unternehmen im Strukturwandel so zu unterstützen, dass Beschäftigte durch Qualifizierung im Betrieb gehalten und Fachkräfte gesicherte werden können. 
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III sollen bei beruflicher Qualifizierung ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten.
  • Der Mindestlohn soll auf 12 Euro steigen. Wann genau, ist nicht angegeben.

SGB V

Keine Grundlegenden Neuerungen geplant, sondern Weiterentwicklung von bereits Begonnenem.

  • Telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen zukünftig regelhaft möglich sein. 
  • Ein „nationaler Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete sollen geschaffen werden.“ Zu den Themen zählen beispielsweise die Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und die Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden.

SGB VI

Auch hier nicht viel Neues.

  • Außer dem Vorhaben, mit einer teilweisen Kapitaldeckung der Rentenversicherung eine langfristige Stabilisierung von Rentenniveau und -beitragssatz zu erreichen.
  • Der Hinzuverdienst bei einem vorzeitigem Rentenbezug soll entfristet werden. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde die Hinzuverdienstgrenze bereits per Verordnung auf ein Vielfaches (46.060 Euro) erhöht. Gesetzlich festgeschrieben sind 6.300 Euro jährlich.

SGB XI

  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll „moderat“ erhöht werden. 
  • Das Pflegegeld soll ab kommendem Jahr regelhaft dynamisiert werden. 
  • Eigenanteile für stationäre Heimpflege sollen begrenzt werden.
  • Außerdem will die Ampelkoalition prüfen, ob die Pflegeversicherung um eine „freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung“ ergänzt wird. Ziel ist es, damit die Übernahme der vollen Pflegekosten abzusichern. Experten sollen dazu bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen.
  • Die Steuerfreiheit für den Pflegebonus soll auf 3.000 Euro angehoben werden.

Grundsicherung für Kinder

Eine grundlegende Änderung ist für Kinder vorgesehen. Die  bisherigen finanziellen Unterstützungen (Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie der Kinderzuschlag) sollen in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden wir von Armut betroffene Kinder, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben, mit einem Sofortzuschlag absichern. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.

Über die Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung macht der Koalitionsvertrag keine Aussage. Vorschläge und Gesetzentwürfe dazu gab es aber schon in der letzten Legislaturperiode.

BAFöG

  • Das BAföG soll reformiert werden und dabei elternunabhängiger gemacht werden.
  • So soll der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden.
  • Die Freibeträge und Bedarfssätze sollen deutlich und regelmäßiger erhöht werden,
  • die Altersgrenzen sollen stark angehoben werden. 

Flüchtlinge

Hier hängt vieles davon ab, ob die Vorhaben auf europäischer Ebene umgesetzt werden können. So sollen illegale Pushbacks nicht mehr möglich sein. Länder wie Polen, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, dürften auch keine EU-Gelder mehr bekommen. 

Irreguläre Migration soll verringert werden, indem man zum Beispiel die Situation in Griechenland verbessert und legale Wege schafft, etwa indem man mehr Fachkräfte aus dem Ausland anwirbt.

Seenotrettung soll staatlich finanziert werden.

Quelle: Koalitionsvertrag

Abbildung: Titelblatt des Koalitionsvertrags 2021

Auftrag an die neue Regierung: Kindergrundsicherung

Ein breites Bündnis von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften, darunter DGB, Diakonie, Der Paritätische, AWO, Kinderschutzbund, Kinderhilfswerk und VDK, haben in einer gemeinsamen Erklärung zur Bundestagswahl die Parteien aufgefordert, der Bekämpfung von Kinderarmut in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Drei Millionen

Zur Zeit leben fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen, obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind. Sie sind auf Leistungen nach SGB II und SGB XII angewiesen, auf Kindergrundsicherung, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen unter 18 Jahre.

Auswirkungen auf Zukunftschancen

Das Fatale an der Kinderarmut ist, dass sie nicht nur Auswirkungen auf die gegenwärtige Lage der Kinder hat, sondern ihnen auch in hohem Maße die Zukunftschancen verbaut.

Bürokratische Hindernisse

Viele familienbezogene Leistungen erreichen ihr Ziel nicht. Sie sind aufgrund bürokratischer Hürden nicht einfach zugänglich und vielfach nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Deshalb werden viel zu viele Kinder und ihre Familien nicht erreicht, beispielsweise hat der Kinderzuschlag eine sehr hohe Nichtinanspruchnahme und bei Leistungen von sogenannten „Aufstocker*innen“ spricht die Bundesregierung selbst von einer Dunkelziffer von bis zu 50 Prozent.

Kindergeld – einfach, aber ungerecht

Relativ leicht zu bekommen ist einzig das Kindergeld. Hier profitieren allerdings Familien mit hohen Einkommen durch den Kinderfreibetrag deutlich stärker als Familien, die nur das Kindergeld erhalten – dieser Vorteil kann sich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes auf bis zu 20.000 Euro summieren.

Umfassende Reform

Die unterzeichnenden Organisationen fordern deshalb eine umfassende Reform zur Bekämpfung von Kinderarmut. Die Kindergrundsicherung gehört in den nächsten
Koalitionsvertrag und muss als prioritäres Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden.

Anforderungen an eine Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet sein,

  • dass sie eine eigenständige Leistung für jedes Kind ist.
  • Sie soll bestehende kinderbezogene Leistungen bündeln und Kindergeld, den steuerlichen Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche und die pauschalen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ersetzen.
  • Die Basis für eine Kindergrundsicherung muss ein neu berechnetes kindliches
    Existenzminimum sein, dazu gehören die notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt genauso wie für Bildung und soziale Teilhabe. Notwendig ist eine
    Leistungshöhe, die deutlich über den Hartz-IV-Sätzen für Kinder und Jugendliche liegt.
  • Sie muss sozial gerecht ausgestaltet sein und Kinder in allen Familienformen gleichermaßen erreichen. Die am stärksten von Armut betroffenen Familien müssen deutlich bessergestellt werden, mit steigendem Einkommen sinkt die Leistung langsam ab. Die Anrechnung von Einkommen muss so gestaltet werden, dass die Aufnahme oder die Ausweitung einer Erwerbstätigkeit ausreichend wertgeschätzt und honoriert wird. Schnittstellen zu anderen Leistungen, wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss müssen gut aufeinander abgestimmt sein.
  • Sie muss einfach, unbürokratisch und möglichst automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich bei allen Kindern ankommt. Familien brauchen eine einzige Anlaufstelle vor Ort.

Soziale Infrastruktur

Flankierend zur Einführung einer Kindergrundsicherung muss eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche und ihre Familien aufgebaut werden.

Vorschläge gibt es schon

Die Neuberechnung des kindliches Existenzminimum ist dabei ein zentrales Element. Hier gibt es schon einige Vorschläge, beispielsweise vom DGB oder von den Grünen, die als Grundlage eines gesellschaftlichen Diskurses dienen können.

Quelle: Der Paritätische

Abbildung: Privat: Thomas Knoche

Kinder sind die Verlierer

Trotz hehrer Lippenbekenntnisse von allen politischen Seiten, dass man immer das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellen müsse, ist es in der Realität keine gute Zeit für Kinder:

Kinderrechte im Grundgesetz?

Wieder ist eine Legislaturperiode vergangen, ohne dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert wurden. Blockiert hauptsächlich von denjenigen, die Kinderrechte nicht „vorrangig“ berücksichtigen wollen, sondern nur „angemessen“, damit sie die Entscheidung, was angemessen sei, nur nicht aus der Hand geben müssen.

Klimakatastrophe trifft vor allem die jüngere Generation

Die Klimakatastrophe wird immer sichtbarer, bald müsste allen klar sein, was auf uns zukommt. Diejenigen, die die Versäumnisse der letzten Jahrzente vor allem ausbaden müssen, sind die Kinder. Selbst nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, dass einer Ohrfeige für die bisherige Klimapolitik der Regierenden darstellt, wird eher auf die Bremse gedrückt, weil doch der Wohlstand erhalten bleiben müsse. Wie schnell der Wohlstand verloren gehen kann, wenn die Probleme zu halbherzig angeht, zeigen die jüngsten Naturkatastrophen.

Hauptsache Schule findet statt

In der Pandemiepolitik werden Kinder gerne schon mal komplett vergessen, außer es geht um das Offenhalten der Schulen. Luftfilter in jedem Klassenraum wird es aber nicht geben. Dabei dürfte der vorrangige Grund sein, dass die Arbeitnehmer nicht durch zuviel Kinderbetreuung beim Homeschooling daran gehindert werden, ihre Arbeit zu machen. Dass viele Politiker während der Pandemie plötzlich ihre Sorge um Kinder aus den unteren Schichten entdecken, die natürlich am meisten unter den Schulschließungen gelitten haben, wirft die Frage auf, wieso für diese Familien nicht schon längst mehr getan wurde.

Wachsende Kinderarmut

Dazu passt die von der Paritätischen Forschungsstelle Mitte Juli veröffentlichte Studie über den Stand der Kinderarmut. Hier wird die Entwicklung der Kinderarmut in Deutschland über einen Zehn-Jahres-Zeitraum untersucht. Während weniger Kinder und Jugendliche Hartz IV-Leistungen bekommen, ist die Einkommensarmut gestiegen, so ein zentraler Befund: Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche (20,5 Prozent) lebten inzwischen in Armut. Besonders hart und häufig treffe es unverändert Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Insgesamt seien die Leistungen der Grundsicherung deutlich zu niedrig bemessen und ergänzende familienpolitische Maßnahmen nicht ausreichend, um Familien und Kinder effektiv vor Armut zu schützen, so die Kritik. „Jüngere Reformen bei Leistungen wie Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss holen zwar verstärkt Familien mit Kindern aus dem SGB-II-Bezug, aber sind mitnichten armutsfest”, erläutert der Autor der Studie Dr. Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Unterschiede Ost und West

Die Studie, die auch Länder-Trends untersucht, belegt dabei eine konträre Entwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland, bei starker regionaler Differenzierung. Während sich die Lage der Kinder und Jugendlichen in den neuen Bundesländern (ausgehend von sehr hohem Niveau) positiv entwickelt, wachsen die Probleme in verschiedenen westdeutschen Ländern wie Bremen, Hessen, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen teilweise dramatisch. Gewarnt wird in der Studie zudem vor einer aktuellen Verschärfung der Lage, die sich (noch) nicht in den amtlichen Daten abbildet: Die Folgen der Corona-Pandemie belasteten gerade einkommensarme Familien zusätzlich, wie die Autoren skizzieren.

Gesellschaftspolitisches Versagen

„Es ist beschämend und erschütternd, wie sich Kinderarmut in diesem reichen Land verschärft und verhärtet. Das Ausmaß und die Entwicklung der Armut von Kinder und Jugendlichen sind nicht nur besorgniserregend, sondern skandalös und ein Ausdruck armuts- und gesellschaftspolitischen Versagens”, so Dr. Joachim Rock, Leiter der Forschungsstelle sowie der Abteilung Arbeit, Soziales und Europa im Paritätischen Gesamtverband.

Kindergrundsicherung dringend gefordert

Der Verband fordert die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung und einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit. Um Armut von Kindern und ihren Eltern wirksam zu beseitigen, müsse darüber hinaus sowohl am Arbeitsmarkt als auch bei der Grundsicherung angesetzt werden. Schließlich müssten auch Verteilungsfragen neu diskutiert werden: „Alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Kluft zwischen arm und reich zu schließen, kommen auch Familien und damit Kindern zugute”, heißt es in der Studie.

Quellen: Pressemitteilung des Paritätischen vom 14.07.2021, FOKUS-Sozialrecht

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DGB-Konzept Kindergrundsicherung

Im letzten November wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung behandelt. Der Entwurf ist seitdem im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend untergetaucht.

Die SPD kündigte Anfang 2019 eine Gesetzesintitiative dazu an. Immerhin schaffte sie es, auf dem letzten Parteitag im Dezember 2019 dazu einen Beschluss herbeizuführen.

Von der Bundestagsfraktion der Linken gibt es seit Mitte März 2020 ein Positionspapier zur Kindergrundsicherung.

Die übrigen Fraktionen im Bundestag stehen einer Kindergrundsicherung eher ablehnend gegenüber. Jetzt ist erst mal Sommerpause. Vielleicht hilft es ja den Abgeordneten, dass jetzt der DGB mit seinem Konzept auf die Einführung einer bedarfsorientierten Kindergrundsicherung drängt, dass das Vorhaben nicht in Vergessenheit gerät. Das Konzept wurde zwar auch schon Ende März vorgestellt, der DGB macht aber sozusagen als Hausaufgabe für die Ferien noch mal Druck.

Die vorgelegten Entwürfe und Konzepte ähneln sich in wesentlichen Punkten. Hier der DGB-Vorschlag:

  • Das Kindergeld, der steuerliche Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gebündelt und durch die Kindergrundsicherung ersetzt.
  • Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Sockelbetrag von einem Kindergeld in Höhe von 240 Euro, das alle Eltern je Kind unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger, nach dem Alter der Kinder gestaffelter Zusatzbetrag.
  • Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre).
  • Die Anrechnung von Elterneinkommen setzt erst ein, wenn der Bedarf der Eltern bzw. des Elternteils durch eigenes Einkommen gedeckt ist und ist so gestaltet, dass die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu spürbaren Einkommenszuwächsen führt.

Die einzelnen Beträge unterscheiden sich in den Konzepten etwas und auch die Zusammensetzung wird unterschiedlich begründet. Beim SPD-Vorschlag setzen sich die Komponenten so zusammen:

  • Aus dem kindlichen Regelbedarf der jedem Kind zur Verfügung stehen muss (in 2020: 250 Euro für 0 bis 5-Jährige, 308 Euro für 6 bis 13-Jährige und 328 Euro für über 14-Jährige).
  • Aus den anteiligen Wohnkosten von Kindern, die im Existenzminimumbericht
    festgestellt werden (in 2020: 104 Euro pro Kind).
  • Aus einem zusätzlichen Betrag für mehr soziale Teilhabe, Freizeitgestaltung und Bildung (46 Euro pro Kind).

Bei den Grünen liegt der Grundbetrag bei 280 Euro, dazu kommen die Plus-Beträge, so dass die Höchstbeträge (für 2019 berechnet)

  • für 0 bis 5 Jahre alte Kinder bei 364 Euro;
  • für 6 bis 13 Jahre alte Kinder bei 475 Euro;
  • für 14 bis 17 Jahre alte Jugendliche bei 503 Euro liegen.

Alle Konzepte haben das Ziel, die Kinderarmut zu bekämpfen und allen Kindern soziale Teilhabe zu ermöglichen. Der DGB will damit alle Kinder und Jugendlichen aus dem Hartz IV-System holen.

Der DGB beziffert die Kosten auf 12,5 Milliarden Euro jährlich. Der Betrag sei im Vergleich zu den milliardenschweren Rettungsschirmen für Unternehmen in der Coronakrise eine kleine Summe, aber mit Sicherheit eine Investition in die Zukunft unseres Landes, die sich auszahlen werde.

Quellen: DGB, SPD-Fraktion, Grünen-Fraktion, Linken-Fraktion, Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Abbildung: Privat: Thomas Knoche