Keine Kindergrundsicherung ist zu teuer

Die Kindergrundsicherung, so wie die Familienministerin sie will, sei zu teuer, so des Finanzmisnisters Kurzfassung seiner Blockade der Umsetzung eines wichtigen Punktes im Koalitionsvertrag.

Folgekosten des Nichtstuns

Nun stellt sich raus, dank einer vom DIW veröffentlichen Studie, keine Grundsicherung ist viel teurer. Während die FDP sich noch empört darüber zeigt, dass die Familienministerin ein Gesetz zur Unternehmenssteuersenkung blockiere, wohl wissend, dass sie selber in den letzten Monaten eine ganze Reihe dringender Klimaschutzgesetze blockiert, torpediert und verwässert haben, stellt sich wieder mal heraus, dass Nichtstun in gesellschafts- und umweltpolitischen Fagen ungleich höhere Folgekosten bringen wird. Auch das Märchen, die Familienministerin habe kein Konzept, wird durch stänige Wiederholung nicht wahrer. (siehe hier und hier)

Bei der Bekämpfung der Klimakatastrophe ist das allen mittlerweile klar. Leider gibt es auch in der Ampelkoalition noch einflussreiche Politiker, die weiter Politik im Sinne der Fossilindustrie machen.

Zentrales Vorhaben

Die Kindergrundsicherung ist nach dem Koalitionsvertrag eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode, um bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen: Zum einen durch die Bündelung sozial- und familienpolitischer Leistungen und zum anderen durch eine Erhöhung des Grundbedarfs.

Studie im Auftrag der Diakonie

Die Diakonie Deutschland hat am Freitag in Berlin eine Kurzexpertise vorgestellt, die zur Versachlichung der Debatte beitragen soll. Die Kurzexpertise, die DIW Econ, eine Beratungstochter des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie Deutschland erstellt hat, stellt umfassend das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland dar und erörtert die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Darüber hinaus zeigt die Kurzexpertise auf, welche Effekte eine Erhöhung der monetären Hilfen für Kinder in armen Haushalten auf das Armutsrisiko der Betroffenen hätte.

Die von Familienministerin Lisa Paus anfangs genannten zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung hält die Diakonie Deutschland für nicht ausreichend. Notwendig wären mindestens 20 Milliarden Euro. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in Deutschland schätzt eine aktuelle OECD-Studie (Clarke et al 2022) auf jährlich etwa 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Das ist etwa der zehnfache Betrag: 110 bis 120 Milliarden Euro.

Kernaussagen der Studie:

  • Zwischen 2010 und 2021 stieg der Anteil von Kindern, die von Einkommensarmut betroffen sind, von 18,2% auf 20,8 %. Der Bevölkerungsdurchschnitt lag 2021 bei 16,6%.
  • Schon vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation war mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland gefährdet, aktuell ist nach den Daten des Statistischen Bundesamtes knapp jedes vierte Kind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.
  • In zwei Dritteln der EU-Staaten ist der Anteil der armutsgefährdeten Kinder geringer als in Deutschland.
  • Knapp 2 Mio. (1,9 Mio.) Kinder unter 18 Jahren leben nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld-Bezug, davon mehr als die Hälfte in Haushalten von Alleinerziehenden (zu 95 Prozent Frauen).
  • Bei der Diskussion um die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die Kosten für den Bundeshaushalt Maßstab sein. Vielmehr müssen auch die insgesamt mit Kinderarmut verbundenen gesamtgesellschaftlichen Kosten und die finanzielle Belastung für den Staat durch die entsprechende Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung berücksichtigt werden.
  • Insbesondere lassen sich zwei Folgekosten von Kinderarmut feststellen: Erstens erhöhte öffentliche Ausgaben für Gesundheitsversorgung sowie höhere Auszahlungen in den Sozialversicherungssystemen; zweitens ist der Wert der entgangenen wirtschaftlichen Aktivität und der geringeren Produktivität ein wichtiger Faktor.
  • Die in der DIW-Studie herausgestellten Zusammenhänge zwischen Kinderarmut und ihren Auswirkungen auf Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe lassen darauf schließen, dass die Kosten für den Staat in den sozialen Sicherungssystemen erheblich sind.
  • Eine aktuelle OECD-Studie schätzt die gesellschaftlichen Gesamtkosten durch vergangene und aktuelle Kinderarmut in Deutschland auf jährlich etwa 3,4 Prozent des BIP, dies sind über 100 Milliarden Euro.
  • Investitionen in Kinder zahlen sich langfristig aus und führen zu erheblichen Einsparungen bei den sonst entstehenden gesellschaftlichen Folgekosten.
  • Durch gezielte Investitionen in die Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Unterstützung von Kindern können langfristige Vorteile erzielt werden. Gesunde und gut ausgebildete Kinder haben deutlich bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben mit höherem Einkommen und einer geringeren Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung.
  • Die DIW-Kurzexpertise zeigt, dass die geltenden familien- und sozialpolitischen Regelungen ein massives soziales Ungleichgewicht haben. Kinderarmut kann nur dann wirksam bekämpft und verhindert werden, wenn die Kindergrundsicherung entsprechend ausgestattet wird und existenzsichernd ist.
  • In der DIW-Studie werden verschiedene Szenarien der Kindergrundsicherung auf ihre Einkommenseffekte untersucht. Von der Einführung einer Kindergrundsicherung profitieren die besonders von Armut betroffenen Alleinerziehendenhaushalte und Paare mit mindestens drei Kindern am stärksten – dabei umso mehr, je stärker der Fokus auf einer Erhöhung des Existenzminimums liegt und nicht nur auf einer reinen Verwaltungsvereinfachung.

Nachtrag

Von Kinderarmut seien vor allem Familien betroffen, die seit 2015 nach Deutschland eingewandert seien, sagte der FDP-Politiker am 20.8. im „Bericht aus Berlin“. Ob er damit ein paar AFD-Stimmen holen will, um die Fünf-Prozent-Hürde zu schaffen? Das wird nicht gelingen. Die Leute, die er damit gewinnen will, wählen erfahrungsgemäß immer das Original.

Quellen: DIW, Diakonie, Tagesschau, FOKUS-Sozialrecht

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Klimageld wird gebraucht

Während die Fossil-Multis weiter Milliardengewinne anhäufen, wartet Otto Normalverbraucher weiter auf das lange versprochene Klimageld.

CO2-Bepreisung

Die Energiepreiskrise hat sich inzwischen etwas entspannt. Langfristig sind vorhersehbare Preisentwicklungen für fossile Energieträger wichtig, um Verbraucher*innen Planungssicherheit beim Umstieg auf klimaschonende Technologien zu bieten. Ein wirkungsvolles Instrument dafür ist die CO2-Bepreisung durch den europäischen und nationalen Emissionshandel. Denn wenn die erlaubten Emissionsmengen sukzessive verringert werden, steigen die CO2-Preise und dadurch auch die Preise der fossilen Energieträger. Dies setzt breite wirtschaftliche Anreize zum Umstieg auf klimaschonende Alternativen.

zusätzliche Staatseinnahmen

Höhere Energiepreise bedeuten stärkere Belastungen der Verbraucher*innen. Dies betrifft untere Einkommensgruppen relativ stärker, da deren Energiekosten einen deutlich größeren Anteil am Haushaltsbudget ausmachen. Anders als bei der Energiekrise, die durch deutlich höhere Importpreise ausgelöst wurde, entstehen bei der CO2-Bepreisung zusätzliche Einnahmen des Staates. Diese können für Entlastungen bei Steuern und Abgaben, für höhere Sozialleistungen – etwa auch eine pauschale Klimageldzahlung an alle Privatpersonen – oder für Anpassungshilfen zur Energieeinsparung verwendet werden.

DIW-Studie zu Klimageld

In einer Studie des DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) wurden die Verteilungswirkungen von langfristig erhöhten Preisen fossiler Energieträger, einschließlich der CO₂-Bepreisung, bei privaten Haushalten untersucht.

Einkommensschwache zahlen mehr

Wenn der Preis langfristig betrachtet bei 150 Euro pro Tonne in den Sektoren Wärme und Verkehr liegt, müssten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen knapp sechs Prozent mehr, also zusätzlich, ihres Nettoeinkommens fürs Heizen und für Kraftstoffe ausgeben. Für die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung beträgt diese zusätzliche Belastung lediglich 1,5 Prozent ihres Einkommens.

Bereits heute geben die einkommensschwächsten Haushalte durchschnittlich knapp sieben Prozent ihres Nettoeinkommens alleine für Heizkosten aus. In Zukunft werden wohl alleine die Heizkosten aufgrund der steigenden CO₂-Steuer circa zwölf Prozent des Nettoeinkommens verschlingen.

Geringere Chancen auf Anpassung

Die ungleiche Verteilung betrifft aber nicht nur die zusätzliche Belastung durch die CO₂-Bepreisung. Haushalte mit höherem Einkommen haben mehr Möglichkeiten mit höheren Preisen umzugehen. Sie können in der Regel leichter Energie und damit verbundene Kosten einsparen. Sie können leichter Kredite aufnehmen und bedienen, um Haus oder Wohnung klimataugllicher machen. Einkommenschwache Familien können unter Umständen selbst mit höchstmöglichen Zuschüssen den trotzdem noch verbliebenen Eigenanteil nicht aufbringen und sich damit vor den fossilen Preissteigerungen zu schützen.

All dies unterstreicht, dass die auch durch den CO₂-Preis verursachte Steigerung der Energiepreise ein Motor für soziale und wirtschaftliche Ungleichheit ist und sein wird. Ein wachsender CO₂-Preis wird diese Benachteiligung weiter verstärken.

Koalitionsvertrag umsetzen

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung ihr Versprechen des Koalitionsvertrags zügig erfüllt und die zusätzlichen Einnahmen aus der CO₂-Steuer als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgibt.

Die Studie des DIW zeigt, dass ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld einen großen Teil der zusätzlichen Kosten von Haushalten mit geringen Einkommen abdecken und sie somit sehr effektiv entlasten könnte.

Regierung blockiert

Die Bundesregierung bleibt die Antwort schuldig, wann und wie sie dies umsetzen will. Die Vermutung liegt nahe, dass sie dies auf absehbare Zeit auch nicht tun wird. Statt auf ein Klimageld hinzuarbeiten hat Bundesfinanzminister das zusätzliche Geld aus der CO2-Bepreisung erst einmal dazu verwendet, durch ein sogenanntes Inflationsausgleichsgesetz die kalte Progression bei der Besteuerung von Einkommen mit 15 Milliarden Euro im Jahr abzusenken, wovon hauptsächlich Spitzenverdienende profitieren und Haushalte mit geringen Einkommen so gut wie keinen Euro erhalten.

Der grüne Teil der Ampel hat dem finanzpolitischem Amoklauf der FDP offenbar nichts mehr entgegenzusetzen. Und der SPD-Kanzler? Dem hats offenbar seit seiner „Zeitenwende“-Ankündigung die Sprache verschlagen.

Quellen: DIW, Marcel Fratscher in der ZEIT

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Wie vermeidet man die Kindergrundsicherung?

Im Hinblick auf die Pläne der Familienministerin Paus, die sich anschickt, die im Koalitionsvertrag angekündigte und versprochene Kindergrundsicherung umzusetzen, rumort es gewaltig in der Porsche-Partei. Wie kann man das verhindern?

Kein Konzept – oder doch?

Zum Glück sitzt ja im Finanzministerium der Vorsitzende der besagten Partei, also an einem ziemlich langen Hebel. Nachdem er zunächst bemängelte, es gäbe kein Konzept, benutzte er das Konzept, um auszurechnen, dass die Kindergrundsicherung ja nicht so viel kosten würde, weil sie mittels Digitalisierung vorhandene Leistungen ja nur bündeln würde. Er vergaß dabei zu erwähnen, dass es zum Konzept der Kindergrundsicherung gehört, dass alle Anspruchsberechtigten die Leistungen auch bekommen sollen. Das scheiterte in vielen Fällen an den komplizierten Antragsverfahren und bürokratischen Hindernissen, die ein Großteil der Eltern bis jetzt davon abhielt, die Leistungen überhaupt zu beantragen. Weil geplant ist, dass alle Leistungen in Zukunft automatisch zu den Berechtigten gelangen, würde dies allein schon mehrere Milliarden kosten, die der Bund bisher aufgrund der Kompliziertheit der Verfahren eingespart hat.

Diffamierungen und falsche Rechnungen

Zweiter Schritt der Kampagne: Wir unterstellen den Leistungsempfängern einfach asoziales Verhalten. Schließlich weiß man ja, dass „Eltern das zusätzliche Geld einfach für ihre eigenen Bedürfnisse wie beispielsweise Alkohol oder Zigaretten verwenden.“ So Lindners Parteikollege Markus Herbrand – finanzpolitischer Sprecher und Obmann im Finanzausschuss für die FDP-Bundestagsfraktion in der „Wirtschaftswoche“ am 5. März 2023.

In dem gleichen Artikel lobt Herr Herbrand seine Regierung, weil sie ja „ärmeren Familien mit der Kindergelderhöhung, den höheren Regelsätzen in SGB II und XII, dem Kindersofortzuschlag und einem erhöhten Kinderzuschlag zusätzlich bis zu 116 Euro im Monat und pro Kind zur Verfügung stellen würde.“ Weil das so toll klingt, erwähnt er nicht, dass Kindergeld auf den Regelbedarf des Kindes (Kinderregelsatz) in voller Höhe angerechnet wird, eine Erhöhung des Kindergeldes für Kinder im Bezug von Bürgergeld (SGB II) bzw. Sozialhilfe (SGB XII) also gar nichts bringt. Außerdem verschweigt er, dass ein Anspruch auf Kinderzuschlag die Überwindung bzw. Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II voraussetzt, der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld und Kinderzuschlag daher nicht möglich ist. Die „116 Euro“ sind also kompletter Unsinn.

Kinderarmut bekämpfen

Blöd für die FDP ist nur, dass sämtliche Sozialverbände und Gewerkschaften auf eine schnelle Einführung der Kindergrundsicherung drängen, und zwar nicht nur ein Umbasteln der bisherigen Leistungen, sondern grade für die immer stärker von Armut bedrohten Kinder eine deutliche Erhöhung der Leistungen.

Initiative im Bundesrat

Auch im Bundesrat brachte das Saarland am 3. März 2023 einen Entschließungsantrag ein, zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung. Darin heißt es, der Bundesrat stelle mit Sorge fest, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwachse. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Der Bundesrat begrüße daher das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.

Eine Kindergrundsicherung könne die Position von Kindern nachhaltig stärken. Mit der entsprechenden Ausgestaltung könnten Kinder, insbesondere auch aus den Rechtskreisen des SGB II und des SGB XII, eine individuelle und bedarfsgerechte Hilfestellung erhalten, um ihre Lebenssituation substanziell zu verbessern. Wenn der Garantiebetrag nicht mit dem Einkommen der Eltern verrechnet werde, würden Kinder nicht nur als Teil einer Bedarfsgemeinschaft, sondern auch als Individuen anerkannt. Der ergänzende einkommensunabhängige Zusatzbetrag könnte zielgenau die Kinder und Jugendlichen erreichen, die am meisten Unterstützung benötigen. Hierfür müssten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Quellen: Zeit, Wirtschaftswoche, Tagesschau, FOKUS-Sozialrecht, Bundesrat

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BAföG 2022/2023

Die Reform der Ausbildungsförderung wurde im Koalitionsvertrag angekündigt. Danach soll das BAföG elternunabhängiger werden. Der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung soll künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden.

Ankündigungen im Kolitionsvertrag

  1. eine deutliche Erhöhung der Freibeträge,
  2. eine Anhebung der Altersgrenzen,
  3. die Erleichterung eines Studienfachwechsel,
  4. die Verlängerung der Förderhöchstdauer,
  5. eine Anhebung der Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten,
  6. eine regelmäßige Anpassung von Freibeträgen und Bedarfssätzen
  7. eine Absenkung des Darlehensanteils.
  8. Studierende aus Bedarfsgemeinschaften sollen eine neue Studienstarthilfe bekommen.
  9. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG soll schlanker, schneller und digitaler werden.

Gesetzentwurf

Nun hat die Bundesbildungsministerin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den Entwurf eines siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)

Vergleich

Wenn man die neun Punkte aus dem Koalitionsvertrag durchgeht, fällt auf, dass einige Ankündigungen es nicht in den Gesetzentwurf deschafft haben. Aber der Reihe nach:

Punkt 1: Erhöhung der Freibeträge
Die Freibeträge werden um rund 20 Prozent angehoben.
Der Vermögensfreibetrag für Geförderte wird auf 45.000 Euro angehoben und so dem für mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bereits derzeit geltenden Vermögensfreibetrag gleichgestellt.

Punkt 2: Anhebung der Altersgrenzen
Die Altersgrenze bei Beginn der geförderten Ausbildung wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben, ein unmittelbar an ein Bachelorstudium anschließendes Masterstudium ist auch danach noch förderungsfähig.

Punkt 3: Erleichterung eines Studienfachwechsel
kommt im Gesetzentwurf nicht vor.

Punkt 4: Verlängerung der Förderhöchstdauer
Über eine Verordnungsermächtigung wird es der Bundesregierung ermöglicht, bei gravierenden Krisensituationen, die den Hochschulbetrieb nicht nur regional erheblich einschränken, die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG entsprechend angemessen zu verlängern.

Punkt 5: Anhebung der Bedarfssätze
Die Bedarfssätze werden um rund 5 Prozent angehoben. Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende wird auf 360 Euro angehoben.

Punkt 6: Anpassung von Freibeträgen und Bedarfssätzen
kommt im Gesetzentwurf nicht vor.

Punkt 7: Absenkung des Darlehensanteils
kommt im Gesetzentwurf nicht vor.
Aber: Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren wird auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen eröffnet.

Punkt 8: Studienstarthilfe für Studierende aus Bedarfsgemeinschaften
kommt im Gesetzentwurf nicht vor.

Punkt 9: Vereinfachung der Beantragung
Für die Antragstellung auf Ausbildungsförderung wird auf das Schriftformerfordernis verzichtet, insbesondere um die digitale Antragstellung zu erleichtern.

Zusätzlich will die Bildungsministerin mit der BAföG-Reform die Förderung einjähriger, in sich abgeschlossener Studiengänge in Drittstaaten (außerhalb der EU) ermöglichen.

Höchstsatz

Der in den Medien immer wieder genannte BAföG-Höchstsatz steigt laut Gesetzentwurf von 861 Euro im Wintersemester 2021/2022 auf 903 Euro im Wintersemester 2022/2023. Der Höchstsatz ergibt sich aus dem Betrag für Studierende an Hochschulen, der Zulage für die Unterkunft für nicht bei den Eltern wohnende Studierende und die Beitragszuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung.

Natürlich hängt der individuelle BAföG-Satz von vielen Faktoren ab und wird in einem kompliziertem Verfahren errechnet. Wie die einzelnen Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge aussehen sollen, wird demnächst hier zu lesen sein.

Quelle: BMBF

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Wann kommt das Klimageld?

Im Wahlkampf vor allem von den Grünen versprochen, im Koalitionsvertrag nur vage, vor allem über den Zeitpunkt der Einführung, erwähnt: das Klimageld, manchmal auch Energiegeld oder Klimaprämie genannt. Im Koalitionsvertrag auf Seite 64 heißt es: „Um einen künftigen Preisanstieg (durch die Erhöhung des CO2-Preises) zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“

schnelle Einführung gefordert

Dieses Instrument zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell einzuführen fordert nun ein Bündnis aus Umwelt- und Sozialverbänden sowie der Kirchen. Ein wichtiges Ziel dabei ist, die Akzeptanz der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zu erhöhen, denn gegen den Willen der Bevölkerung lässt sich das Klima nicht retten. Zugleich sollen vor allem Bezieher von kleineren Einkommen, die durch die Verteuerung der Energiepreise arg gebeutelt sind, spürbar und nachhaltig entlastet werden.

Machbarkeitsstudie

Das Bündnis bestehend aus:

beruft sich auf eine von ihm in Auftrag gegebene Studie, die zu dem Schluss kommt, die Klimaprämie (das Klimageld) sei

  • gerecht, weil sie einkommensschwächere Haushalte entlastet,
  • effektiv, weil sie beim Klimaschutz hilft und
  • machbar, weil sie bestehende Auszahlungswege nutzen kann.

Die Studie von Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer liegt seit Mitte Februar 2022 vor.

Das Modell

Das Modell der Klimaprämie sieht vor, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Haushalte zurückgegeben werden. Jede Person erhält denselben Betrag. Da Menschen mit unteren und mittleren Einkommen statistisch einen geringeren CO2-Fußabdruck haben, werden sie durch die Klimaprämie stärker finanziell entlastet. Gleichzeitig fördert der steigende CO2-Preis den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel und Heizungen. Die Klimaprämie ist aktuell das überzeugendste Modell, das bei steigenden CO2-Preisen einkommensschwache Haushalte zuverlässig entlastet. Die bisherigen sozialen Ausgleichsmaßnahmen der Bundesregierung stellen dies nicht ausreichend sicher.

und die EEG-Umlage?

Vor diesem Hintergrund kommt den sozialen Ausgleichsmaßnahmen bei der Ausgestaltung der CO2-Bepreisung eine entscheidende Rolle zu. Die aktuell dafür vorgesehenen Maßnahmen wie die Absenkung der EEG-Umlage, die Erhöhung der Pendlerpauschale, die teilweise Kostenübernahme durch die Vermieter oder die Erhöhung des Wohngeldes sind entweder mittelfristig nicht ausreichend, um die sozialen Belastungen steigender CO2-Preise wirksam kompensieren zu können oder wirken den klimapolitischen Zielen entgegen.
Die Senkung der EEG-Umlage beispielsweise entlastet zwar ärmere Haushalte relativ gesehen stärker als reichere Haushalte, läuft jedoch der klimapolitischen Lenkungswirkung zuwider und kann bei hohen CO2-Preisen nicht für alle Bevölkerungsgruppen eine angemessene soziale Kompensation gewährleisten.

bürokratiearme Umsetzung

Bedenken gab es darüber, wie das Klimageld ohne ein zusätzliches neues Bürokratiemonster zu generieren, effektiv und für alle schnell ausgezahlt werden kann.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Klimaprämie noch in dieser Legislaturperiode bürokratiearm, kosteneffizient, rechtssicher sowie im Einklang mit dem Datenschutz umgesetzt werden kann. Die Grundlage des vorgeschlagenen Konzepts ist die Integration der Klimaprämie in bereits bestehende Auszahlungswege, wie etwa der Lohnsteuererstattung, der Grundsicherungsauszahlung, der Zahlung von Rentenleistungen oder des Kindergelds. Dafür sieht die Studie die Einrichtung eines digitalen “Klimaprämienregisters” beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor, welches auf Grundlage der Steuer-ID die Erfassung nahezu aller Empfangsberechtigten sicherstellt. Über die monatliche Auszahlung der Prämie kann sichergestellt werden, dass untere und mittlere Einkommen frühzeitig, kontinuierlich und transparent entlastet werden.

Quellen: siehe oben

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Ampel-Pläne im Sozialrecht

Herausgepickt aus dem Koaltionsvertrag sind hier geplante Änderungen und Vorhaben, die das Sozialrecht betreffen. Eine wesentliche Voraussetzung, das Land nachhaltig sozial gerecht zu gestalten ist allerdings die Klimapoltik, die hier nicht behandelt wird. Ohne eine Paris-konforme Begrenzung der Erderwärmung werden alle Pläne und Wünsche in wenigen Jahren Makulatur sein.

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Insgesamt sollen Leistungen der Sozialversicherungsträger umfassend digitalisiert werden.  Information, Beratung, Antragstellung sowie Kommunikation und Abfragen unter den zuständigen Stellen unter Wahrung des Datenschutzes sollen digital und einfach möglich sein.

SGB II

Die Begriffe „Hartz IV“ oder „Arbeitslosengeld II“ werden durch „Bürgergeld“ ersetzt.

  • Der Zugang zum Bürgergeld soll digitaler und unkomplizierter werden.
  • Die Vermögensanrechnung soll in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs ausbleiben.
  • Sanktionen wird es weiter geben, im ersten Jahr werden sie aber ausgesetzt.
  • Eine substantielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze ist nicht vorgesehen.
  • Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden.

Eine grundsätzliche Änderung des Systems ist offenbar nicht vorgesehen.

SGB III

  • Für Selbstständige soll ein erleichterter Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ohne Vorversicherungszeit möglich sein. 
  • Mit einem an das Kurzarbeitergeld angelehntes Qualifizierungsgeld soll  die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit haben Unternehmen im Strukturwandel so zu unterstützen, dass Beschäftigte durch Qualifizierung im Betrieb gehalten und Fachkräfte gesicherte werden können. 
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III sollen bei beruflicher Qualifizierung ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten.
  • Der Mindestlohn soll auf 12 Euro steigen. Wann genau, ist nicht angegeben.

SGB V

Keine Grundlegenden Neuerungen geplant, sondern Weiterentwicklung von bereits Begonnenem.

  • Telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen zukünftig regelhaft möglich sein. 
  • Ein „nationaler Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete sollen geschaffen werden.“ Zu den Themen zählen beispielsweise die Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und die Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden.

SGB VI

Auch hier nicht viel Neues.

  • Außer dem Vorhaben, mit einer teilweisen Kapitaldeckung der Rentenversicherung eine langfristige Stabilisierung von Rentenniveau und -beitragssatz zu erreichen.
  • Der Hinzuverdienst bei einem vorzeitigem Rentenbezug soll entfristet werden. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde die Hinzuverdienstgrenze bereits per Verordnung auf ein Vielfaches (46.060 Euro) erhöht. Gesetzlich festgeschrieben sind 6.300 Euro jährlich.

SGB XI

  • Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll „moderat“ erhöht werden. 
  • Das Pflegegeld soll ab kommendem Jahr regelhaft dynamisiert werden. 
  • Eigenanteile für stationäre Heimpflege sollen begrenzt werden.
  • Außerdem will die Ampelkoalition prüfen, ob die Pflegeversicherung um eine „freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung“ ergänzt wird. Ziel ist es, damit die Übernahme der vollen Pflegekosten abzusichern. Experten sollen dazu bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen.
  • Die Steuerfreiheit für den Pflegebonus soll auf 3.000 Euro angehoben werden.

Grundsicherung für Kinder

Eine grundlegende Änderung ist für Kinder vorgesehen. Die  bisherigen finanziellen Unterstützungen (Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie der Kinderzuschlag) sollen in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden wir von Armut betroffene Kinder, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben, mit einem Sofortzuschlag absichern. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.

Über die Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung macht der Koalitionsvertrag keine Aussage. Vorschläge und Gesetzentwürfe dazu gab es aber schon in der letzten Legislaturperiode.

BAFöG

  • Das BAföG soll reformiert werden und dabei elternunabhängiger gemacht werden.
  • So soll der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden.
  • Die Freibeträge und Bedarfssätze sollen deutlich und regelmäßiger erhöht werden,
  • die Altersgrenzen sollen stark angehoben werden. 

Flüchtlinge

Hier hängt vieles davon ab, ob die Vorhaben auf europäischer Ebene umgesetzt werden können. So sollen illegale Pushbacks nicht mehr möglich sein. Länder wie Polen, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, dürften auch keine EU-Gelder mehr bekommen. 

Irreguläre Migration soll verringert werden, indem man zum Beispiel die Situation in Griechenland verbessert und legale Wege schafft, etwa indem man mehr Fachkräfte aus dem Ausland anwirbt.

Seenotrettung soll staatlich finanziert werden.

Quelle: Koalitionsvertrag

Abbildung: Titelblatt des Koalitionsvertrags 2021