Bundesrat fordert Auszahlung des Klimageldes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 eine Entschließung zum Klimageld gefasst. Darin fordert er die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen. Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.

Fehlender Auszahlungsmechanismus während der Pandemie

Schon bei der Auszahlung von Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus gestalteten sich die Prozesse zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt es in der Entschließung. Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.

DIW Studie

Eine aktuelle Studie des DIW Berlin zeigt, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen in Deutschland relativ zu ihrem Einkommen in Zukunft noch viel stärker von einem durch den wachsenden CO₂-Preis verursachten Anstieg der Energiekosten belastet werden als Haushalte mit hohen Einkommen. Wenn der Preis langfristig betrachtet bei 150 Euro pro Tonne in den Sektoren Wärme und Verkehr liegt, müssten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen knapp sechs Prozent mehr ihres Nettoeinkommens fürs Heizen und für Kraftstoffe ausgeben. Für die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung beträgt diese zusätzliche Belastung lediglich 1,5 Prozent ihres Einkommens.

Dies alles ist bekannt. Auch, dass die einkommensschwächere viel weniger CO2 verursachen. Zusätzlich haben sie viel schlechtere finanzielle Chancen, privat auf energiesparende Technologie umzurüsten.

Verein zahlt Klimageld

SPD, Grüne und FDP haben einen finanziellen Ausgleich im Koalitionsvertrag vereinbart: Eine Pro-Kopf-Auszahlung an die Bevölkerung. Dabei werden die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung wieder an die Menschen zurückgezahlt. Wer wenig CO₂ verursacht, hat so unterm Strich mehr im Geldbeutel.

Der Verein Sanktionsfrei e.V. will nun einfach mit der Auszahlung des Klimageldes beginnen. Dies soll die Debatte darüber forcieren und den Druck erhöhen. „An 1.000 Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, zahlen wir jeweils 139 Euro Klimageld aus. Wir fordern damit die Bundesregierung auf, ihr Versprechen umzusetzen und das Klimageld jetzt einzuführen!“

Quellen: Bundesrat, Zeit-online, Sanktionsfrei e.V., DIW Berlin

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Klimageld wird gebraucht

Während die Fossil-Multis weiter Milliardengewinne anhäufen, wartet Otto Normalverbraucher weiter auf das lange versprochene Klimageld.

CO2-Bepreisung

Die Energiepreiskrise hat sich inzwischen etwas entspannt. Langfristig sind vorhersehbare Preisentwicklungen für fossile Energieträger wichtig, um Verbraucher*innen Planungssicherheit beim Umstieg auf klimaschonende Technologien zu bieten. Ein wirkungsvolles Instrument dafür ist die CO2-Bepreisung durch den europäischen und nationalen Emissionshandel. Denn wenn die erlaubten Emissionsmengen sukzessive verringert werden, steigen die CO2-Preise und dadurch auch die Preise der fossilen Energieträger. Dies setzt breite wirtschaftliche Anreize zum Umstieg auf klimaschonende Alternativen.

zusätzliche Staatseinnahmen

Höhere Energiepreise bedeuten stärkere Belastungen der Verbraucher*innen. Dies betrifft untere Einkommensgruppen relativ stärker, da deren Energiekosten einen deutlich größeren Anteil am Haushaltsbudget ausmachen. Anders als bei der Energiekrise, die durch deutlich höhere Importpreise ausgelöst wurde, entstehen bei der CO2-Bepreisung zusätzliche Einnahmen des Staates. Diese können für Entlastungen bei Steuern und Abgaben, für höhere Sozialleistungen – etwa auch eine pauschale Klimageldzahlung an alle Privatpersonen – oder für Anpassungshilfen zur Energieeinsparung verwendet werden.

DIW-Studie zu Klimageld

In einer Studie des DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) wurden die Verteilungswirkungen von langfristig erhöhten Preisen fossiler Energieträger, einschließlich der CO₂-Bepreisung, bei privaten Haushalten untersucht.

Einkommensschwache zahlen mehr

Wenn der Preis langfristig betrachtet bei 150 Euro pro Tonne in den Sektoren Wärme und Verkehr liegt, müssten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen knapp sechs Prozent mehr, also zusätzlich, ihres Nettoeinkommens fürs Heizen und für Kraftstoffe ausgeben. Für die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung beträgt diese zusätzliche Belastung lediglich 1,5 Prozent ihres Einkommens.

Bereits heute geben die einkommensschwächsten Haushalte durchschnittlich knapp sieben Prozent ihres Nettoeinkommens alleine für Heizkosten aus. In Zukunft werden wohl alleine die Heizkosten aufgrund der steigenden CO₂-Steuer circa zwölf Prozent des Nettoeinkommens verschlingen.

Geringere Chancen auf Anpassung

Die ungleiche Verteilung betrifft aber nicht nur die zusätzliche Belastung durch die CO₂-Bepreisung. Haushalte mit höherem Einkommen haben mehr Möglichkeiten mit höheren Preisen umzugehen. Sie können in der Regel leichter Energie und damit verbundene Kosten einsparen. Sie können leichter Kredite aufnehmen und bedienen, um Haus oder Wohnung klimataugllicher machen. Einkommenschwache Familien können unter Umständen selbst mit höchstmöglichen Zuschüssen den trotzdem noch verbliebenen Eigenanteil nicht aufbringen und sich damit vor den fossilen Preissteigerungen zu schützen.

All dies unterstreicht, dass die auch durch den CO₂-Preis verursachte Steigerung der Energiepreise ein Motor für soziale und wirtschaftliche Ungleichheit ist und sein wird. Ein wachsender CO₂-Preis wird diese Benachteiligung weiter verstärken.

Koalitionsvertrag umsetzen

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung ihr Versprechen des Koalitionsvertrags zügig erfüllt und die zusätzlichen Einnahmen aus der CO₂-Steuer als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgibt.

Die Studie des DIW zeigt, dass ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld einen großen Teil der zusätzlichen Kosten von Haushalten mit geringen Einkommen abdecken und sie somit sehr effektiv entlasten könnte.

Regierung blockiert

Die Bundesregierung bleibt die Antwort schuldig, wann und wie sie dies umsetzen will. Die Vermutung liegt nahe, dass sie dies auf absehbare Zeit auch nicht tun wird. Statt auf ein Klimageld hinzuarbeiten hat Bundesfinanzminister das zusätzliche Geld aus der CO2-Bepreisung erst einmal dazu verwendet, durch ein sogenanntes Inflationsausgleichsgesetz die kalte Progression bei der Besteuerung von Einkommen mit 15 Milliarden Euro im Jahr abzusenken, wovon hauptsächlich Spitzenverdienende profitieren und Haushalte mit geringen Einkommen so gut wie keinen Euro erhalten.

Der grüne Teil der Ampel hat dem finanzpolitischem Amoklauf der FDP offenbar nichts mehr entgegenzusetzen. Und der SPD-Kanzler? Dem hats offenbar seit seiner „Zeitenwende“-Ankündigung die Sprache verschlagen.

Quellen: DIW, Marcel Fratscher in der ZEIT

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