Bundesrat fordert Auszahlung des Klimageldes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 eine Entschließung zum Klimageld gefasst. Darin fordert er die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung des Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen. Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.

Fehlender Auszahlungsmechanismus während der Pandemie

Schon bei der Auszahlung von Entlastungshilfen im Zuge der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus gestalteten sich die Prozesse zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, heißt es in der Entschließung. Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.

DIW Studie

Eine aktuelle Studie des DIW Berlin zeigt, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen in Deutschland relativ zu ihrem Einkommen in Zukunft noch viel stärker von einem durch den wachsenden CO₂-Preis verursachten Anstieg der Energiekosten belastet werden als Haushalte mit hohen Einkommen. Wenn der Preis langfristig betrachtet bei 150 Euro pro Tonne in den Sektoren Wärme und Verkehr liegt, müssten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen knapp sechs Prozent mehr ihres Nettoeinkommens fürs Heizen und für Kraftstoffe ausgeben. Für die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung beträgt diese zusätzliche Belastung lediglich 1,5 Prozent ihres Einkommens.

Dies alles ist bekannt. Auch, dass die einkommensschwächere viel weniger CO2 verursachen. Zusätzlich haben sie viel schlechtere finanzielle Chancen, privat auf energiesparende Technologie umzurüsten.

Verein zahlt Klimageld

SPD, Grüne und FDP haben einen finanziellen Ausgleich im Koalitionsvertrag vereinbart: Eine Pro-Kopf-Auszahlung an die Bevölkerung. Dabei werden die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung wieder an die Menschen zurückgezahlt. Wer wenig CO₂ verursacht, hat so unterm Strich mehr im Geldbeutel.

Der Verein Sanktionsfrei e.V. will nun einfach mit der Auszahlung des Klimageldes beginnen. Dies soll die Debatte darüber forcieren und den Druck erhöhen. „An 1.000 Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, zahlen wir jeweils 139 Euro Klimageld aus. Wir fordern damit die Bundesregierung auf, ihr Versprechen umzusetzen und das Klimageld jetzt einzuführen!“

Quellen: Bundesrat, Zeit-online, Sanktionsfrei e.V., DIW Berlin

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Kinderfreibetrag, Kindergeld

Zur aktuellen Debatte um die Erhöhung des Kinderfreibetrags hier noch mal ein Berechnungsbeispiel aus dem Jahr 2020 mit für 2024 aktualisierten Zahlen (Quelle: SOLEX):

Beispiel

Ein Ehepaar erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 120.000 EUR (ohne Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) und hat 2 Kinder.

Variante 1: Kindergeld
Kindergeld für 2 Kinder führt zu einer Vergünstigung in Höhe von 6.000 EUR pro Jahr.


Variante 2: Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, pro Kind und Monat 776 EUR. Daraus ergibt sich für zwei Kinder pro Jahr insgesamt ein Freibetrag in Höhe von 18.624 EUR. Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 120.000 EUR ergibt sich eine Steuerbelastung in Höhe von 30.784 EUR. Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen auf 101.376 EUR und die Steuerbelastung entsprechend auf 23.430 EUR. Damit beträgt die Steuerersparnis aufgrund des Freibetrages 7.354 EUR.

Ergebnis:
Die Steuervariante führt gegenüber der Kindergeldvariante zu einem um 1.354 EUR besserem Ergebnis. Das entspräche einem monatlichen Kindergeld pro Kind von 306 Euro.

Zu wenig für die armen Reichen

Das reicht nicht, sagt Finanzminister Lindner und will deswegen den Kinderfreibetrag rückwirkend erhöhen, das Kindergeld aber nicht. Er begründet dies so: „Die Bundesregierung tut viel für Kinder und Familien. Gerade das #Kindergeld haben wir früher und stärker erhöht. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde das Kindergeld für jedes Kind vorzeitig auf 250 EUR angehoben. Im üblichen Verfahren läge es jetzt bei nur 244 EUR. Damit bekommen Familien heute schon mehr, als die Erhöhung des Kinderfreibetrages erforderte. Beim #Kinderfreibetrag ist die vorzeitige Erhöhung noch nicht erfolgt, deshalb besteht hier verfassungsrechtlicher Nachholbedarf.“

Falsch gerechnet

In Wirklichkeit ist die Differenz zwischen Kindergeld und Steuerersparnis aber gestiegen. Das kann man nachrechnen.

Der FDP-Minister erklärt nicht, warum Geld für sein Klientel vorhanden ist, für die mittleren und geringen Einkommensempfänger aber nicht. Auch das Klimageld wird nicht kommen, teilte er neulich mit, was ebenfalls eher die unteren Einkommensschichten entlasten würde.

Quellen: SOLEX, Twitter (X), Spiegel

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Klimageld wird gebraucht

Während die Fossil-Multis weiter Milliardengewinne anhäufen, wartet Otto Normalverbraucher weiter auf das lange versprochene Klimageld.

CO2-Bepreisung

Die Energiepreiskrise hat sich inzwischen etwas entspannt. Langfristig sind vorhersehbare Preisentwicklungen für fossile Energieträger wichtig, um Verbraucher*innen Planungssicherheit beim Umstieg auf klimaschonende Technologien zu bieten. Ein wirkungsvolles Instrument dafür ist die CO2-Bepreisung durch den europäischen und nationalen Emissionshandel. Denn wenn die erlaubten Emissionsmengen sukzessive verringert werden, steigen die CO2-Preise und dadurch auch die Preise der fossilen Energieträger. Dies setzt breite wirtschaftliche Anreize zum Umstieg auf klimaschonende Alternativen.

zusätzliche Staatseinnahmen

Höhere Energiepreise bedeuten stärkere Belastungen der Verbraucher*innen. Dies betrifft untere Einkommensgruppen relativ stärker, da deren Energiekosten einen deutlich größeren Anteil am Haushaltsbudget ausmachen. Anders als bei der Energiekrise, die durch deutlich höhere Importpreise ausgelöst wurde, entstehen bei der CO2-Bepreisung zusätzliche Einnahmen des Staates. Diese können für Entlastungen bei Steuern und Abgaben, für höhere Sozialleistungen – etwa auch eine pauschale Klimageldzahlung an alle Privatpersonen – oder für Anpassungshilfen zur Energieeinsparung verwendet werden.

DIW-Studie zu Klimageld

In einer Studie des DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) wurden die Verteilungswirkungen von langfristig erhöhten Preisen fossiler Energieträger, einschließlich der CO₂-Bepreisung, bei privaten Haushalten untersucht.

Einkommensschwache zahlen mehr

Wenn der Preis langfristig betrachtet bei 150 Euro pro Tonne in den Sektoren Wärme und Verkehr liegt, müssten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen knapp sechs Prozent mehr, also zusätzlich, ihres Nettoeinkommens fürs Heizen und für Kraftstoffe ausgeben. Für die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung beträgt diese zusätzliche Belastung lediglich 1,5 Prozent ihres Einkommens.

Bereits heute geben die einkommensschwächsten Haushalte durchschnittlich knapp sieben Prozent ihres Nettoeinkommens alleine für Heizkosten aus. In Zukunft werden wohl alleine die Heizkosten aufgrund der steigenden CO₂-Steuer circa zwölf Prozent des Nettoeinkommens verschlingen.

Geringere Chancen auf Anpassung

Die ungleiche Verteilung betrifft aber nicht nur die zusätzliche Belastung durch die CO₂-Bepreisung. Haushalte mit höherem Einkommen haben mehr Möglichkeiten mit höheren Preisen umzugehen. Sie können in der Regel leichter Energie und damit verbundene Kosten einsparen. Sie können leichter Kredite aufnehmen und bedienen, um Haus oder Wohnung klimataugllicher machen. Einkommenschwache Familien können unter Umständen selbst mit höchstmöglichen Zuschüssen den trotzdem noch verbliebenen Eigenanteil nicht aufbringen und sich damit vor den fossilen Preissteigerungen zu schützen.

All dies unterstreicht, dass die auch durch den CO₂-Preis verursachte Steigerung der Energiepreise ein Motor für soziale und wirtschaftliche Ungleichheit ist und sein wird. Ein wachsender CO₂-Preis wird diese Benachteiligung weiter verstärken.

Koalitionsvertrag umsetzen

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung ihr Versprechen des Koalitionsvertrags zügig erfüllt und die zusätzlichen Einnahmen aus der CO₂-Steuer als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgibt.

Die Studie des DIW zeigt, dass ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld einen großen Teil der zusätzlichen Kosten von Haushalten mit geringen Einkommen abdecken und sie somit sehr effektiv entlasten könnte.

Regierung blockiert

Die Bundesregierung bleibt die Antwort schuldig, wann und wie sie dies umsetzen will. Die Vermutung liegt nahe, dass sie dies auf absehbare Zeit auch nicht tun wird. Statt auf ein Klimageld hinzuarbeiten hat Bundesfinanzminister das zusätzliche Geld aus der CO2-Bepreisung erst einmal dazu verwendet, durch ein sogenanntes Inflationsausgleichsgesetz die kalte Progression bei der Besteuerung von Einkommen mit 15 Milliarden Euro im Jahr abzusenken, wovon hauptsächlich Spitzenverdienende profitieren und Haushalte mit geringen Einkommen so gut wie keinen Euro erhalten.

Der grüne Teil der Ampel hat dem finanzpolitischem Amoklauf der FDP offenbar nichts mehr entgegenzusetzen. Und der SPD-Kanzler? Dem hats offenbar seit seiner „Zeitenwende“-Ankündigung die Sprache verschlagen.

Quellen: DIW, Marcel Fratscher in der ZEIT

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Wann kommt das Klimageld?

Im Wahlkampf vor allem von den Grünen versprochen, im Koalitionsvertrag nur vage, vor allem über den Zeitpunkt der Einführung, erwähnt: das Klimageld, manchmal auch Energiegeld oder Klimaprämie genannt. Im Koalitionsvertrag auf Seite 64 heißt es: „Um einen künftigen Preisanstieg (durch die Erhöhung des CO2-Preises) zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“

schnelle Einführung gefordert

Dieses Instrument zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell einzuführen fordert nun ein Bündnis aus Umwelt- und Sozialverbänden sowie der Kirchen. Ein wichtiges Ziel dabei ist, die Akzeptanz der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zu erhöhen, denn gegen den Willen der Bevölkerung lässt sich das Klima nicht retten. Zugleich sollen vor allem Bezieher von kleineren Einkommen, die durch die Verteuerung der Energiepreise arg gebeutelt sind, spürbar und nachhaltig entlastet werden.

Machbarkeitsstudie

Das Bündnis bestehend aus:

beruft sich auf eine von ihm in Auftrag gegebene Studie, die zu dem Schluss kommt, die Klimaprämie (das Klimageld) sei

  • gerecht, weil sie einkommensschwächere Haushalte entlastet,
  • effektiv, weil sie beim Klimaschutz hilft und
  • machbar, weil sie bestehende Auszahlungswege nutzen kann.

Die Studie von Prof. Dr. Gisela Färber und Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer liegt seit Mitte Februar 2022 vor.

Das Modell

Das Modell der Klimaprämie sieht vor, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Haushalte zurückgegeben werden. Jede Person erhält denselben Betrag. Da Menschen mit unteren und mittleren Einkommen statistisch einen geringeren CO2-Fußabdruck haben, werden sie durch die Klimaprämie stärker finanziell entlastet. Gleichzeitig fördert der steigende CO2-Preis den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel und Heizungen. Die Klimaprämie ist aktuell das überzeugendste Modell, das bei steigenden CO2-Preisen einkommensschwache Haushalte zuverlässig entlastet. Die bisherigen sozialen Ausgleichsmaßnahmen der Bundesregierung stellen dies nicht ausreichend sicher.

und die EEG-Umlage?

Vor diesem Hintergrund kommt den sozialen Ausgleichsmaßnahmen bei der Ausgestaltung der CO2-Bepreisung eine entscheidende Rolle zu. Die aktuell dafür vorgesehenen Maßnahmen wie die Absenkung der EEG-Umlage, die Erhöhung der Pendlerpauschale, die teilweise Kostenübernahme durch die Vermieter oder die Erhöhung des Wohngeldes sind entweder mittelfristig nicht ausreichend, um die sozialen Belastungen steigender CO2-Preise wirksam kompensieren zu können oder wirken den klimapolitischen Zielen entgegen.
Die Senkung der EEG-Umlage beispielsweise entlastet zwar ärmere Haushalte relativ gesehen stärker als reichere Haushalte, läuft jedoch der klimapolitischen Lenkungswirkung zuwider und kann bei hohen CO2-Preisen nicht für alle Bevölkerungsgruppen eine angemessene soziale Kompensation gewährleisten.

bürokratiearme Umsetzung

Bedenken gab es darüber, wie das Klimageld ohne ein zusätzliches neues Bürokratiemonster zu generieren, effektiv und für alle schnell ausgezahlt werden kann.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Klimaprämie noch in dieser Legislaturperiode bürokratiearm, kosteneffizient, rechtssicher sowie im Einklang mit dem Datenschutz umgesetzt werden kann. Die Grundlage des vorgeschlagenen Konzepts ist die Integration der Klimaprämie in bereits bestehende Auszahlungswege, wie etwa der Lohnsteuererstattung, der Grundsicherungsauszahlung, der Zahlung von Rentenleistungen oder des Kindergelds. Dafür sieht die Studie die Einrichtung eines digitalen “Klimaprämienregisters” beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor, welches auf Grundlage der Steuer-ID die Erfassung nahezu aller Empfangsberechtigten sicherstellt. Über die monatliche Auszahlung der Prämie kann sichergestellt werden, dass untere und mittlere Einkommen frühzeitig, kontinuierlich und transparent entlastet werden.

Quellen: siehe oben

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