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Das vierte Kind

Das vierte Kind, und natürlich auch das fünfte, sechste…, soll bei der kommenden Erhöhung des Kindergeldes leer ausgehen. Warum eigentlich?

Bundesrat fordert 12 Euro mehr

Schon der Bundesrat hatte das in seiner letzten Sitzung beanstandet: Da Mehrkindfamilien überdurchschnittlich oft von Armut betroffen seien, müssten gerade Familien mit mehr als drei Kindern besonders gut vor den Folgen der Preissteigerungen geschützt werden, hieß es in der Stellungnahme. Daher sollte das Kindergeld auch für das vierte und jedes weitere Kind um zwölf Euro angehoben werden.

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag ab, da gestaffelte Kindergeldhöhen in der praktischen Anwendung kompliziert seien und zusätzlichen Bürokratieaufwand nach sich ziehen würden. Zur Vereinfachung und mit Blick auf die geplante Leistungsbündelung im Rahmen der Kindergrundsicherung sollten die unterschiedlichen Kindergeldhöhen deshalb allmählich angeglichen werden, bis das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch sei. Das sei auch deshalb sinnvoll, weil bei den steuerlichen Freibeträgen für Kinder keine Staffelung nach der Anzahl der Kinder erfolge. Zudem weise der Bundesrat selbst darauf hin, dass viele arme und armutsgefährdete Familien von der Erhöhung des Kindergeldes nicht profitieren würden, weil es bei den Leistungen der Grundsicherung als Einkommen berücksichtigt werde. In diesen Fällen hätte eine Anhebung auch für das vierte und jedes weitere Kind im Ergebnis keine Leistungserhöhung zur Folge.

Warten auf die Kindergrundsicherung

Das letzte Argument klingt ziemlich zynisch. Was solls, die Armen haben sowieso nichts vom Kindergeld. Was die Kindergrundsicherung angeht, da werden wir wohl noch eine Weile drauf warten müssen. Familienministerin Lisa Paus hat neulich in einem Interview ihren Zeitplan dargelegt: „Die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung will ich im kommenden Januar vorlegen, bis Ende 2023 soll dann der Gesetzentwurf stehen. Die ersten Auszahlungen der Kindergrundsicherung, so der Plan, wird es dann 2025 geben.“

Kinderfreibetrag begünstigt die Wohlhabenden

Im gleichen Interview hat sie aber auch deutlich gemacht, was sie von Begünstigung reicher Familien durch den Kinderfreibetrag hält: „Diejenigen, die ohnehin mehr verdienen, stehen dann mit dem Kinderfreibetrag noch besser da. Für etwa 80 Prozent der Eltern mit geringem und normalem Einkommen gibt es das Kindergeld. Ab Januar 2023 sind das 237 Euro pro Monat. Aber für die wohlhabendsten 20 Prozent der Eltern gibt der Staat pro Monat bis zu 332 Euro über die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag zurück.“

Dazu gibt es aber keine Eckpunkte, geschweige denn einen Gesetzentwurf.

Quellen: Bundesrat, Bundestag, Bundesfamilienministerium

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