Arbeitslosmeldung online

Neues aus dem digitalen Entwicklungsland Deutschland:

  • Arbeitslos melden: Ab 2022 online möglich.
  • Pflicht für E-Rezept wird verschoben.

Arbeitslosmeldung

Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dazu den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises. 

Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder bereits keine Stelle mehr hat, erhält durch seine Arbeitsagentur vor Ort umfassende Beratung und unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld. Alle Schritte, die dafür erforderlich sind, können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit künftig online erledigen – rund um die Uhr und von überall aus. Damit wird der Weg zur Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit komfortabler und weniger zeitaufwändig.

Ein weiterer Vorteil der Online-Arbeitslosmeldung: Sie führt die Kundinnen und Kunden Schritt für Schritt durch alle nötigen Angaben und erleichtert die Eingabe der notwendigen Daten.

Der Online-Service zur Arbeitslosmeldung wird im Kundenportal der BA (arbeitsagentur.de) zur Verfügung stehen, genauso wie eine neue Seite mit allen wichtigen Informationen dazu.

Online ausweisen

Genau wie bei einer persönlichen Arbeitslosmeldung in der Agentur für Arbeit, müssen sich die Kundinnen und Kunden bei der Online-Arbeitslosmeldung auch ausweisen – nur eben online. 

Dafür benötigen sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte (nach dem eID-Karte-Gesetz) oder einen Ausweis eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit Online-Ausweisfunktion. Zusätzlich brauchen sie ein Smartphone, auf dem die AusweisApp2 installiert ist, oder ein Kartenlesegerät für Ausweise.

Ab dem 1. Januar 2022 werden im Kundenportal der BA auch ausführliche Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung zur Verfügung stehen.

Persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin möglich

Wer den persönlichen Weg bevorzugt, kann sich auch nach dem Start des neuen Online-Service weiterhin vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

E-Rezept

Ab Januar sollte es das Rezept für Arzneien verpflichtend in digitaler Form geben. Doch die Umstellung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Laut Gesundheitsministerium steht die nötige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung.

Hintergrund sind Bedenken des BMG zur konkreten flächendeckenden Umsetzung und einer nicht hinreichenden Erprobung. Diese Einschätzungen betreffen insbesondere die fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022. Die begonnene Testphase soll daher fortgesetzt und ausgeweitet werden.

Der holprige Weg zur Digitalisierung war im letzten Oktober hier schon einmal Thema.

Quellen: BMAS, Agentur für Arbeit, Tagesschau, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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Holprige Digitalisierung

Neulich erschien im Spiegel eine Kolumne von Sascha Lobo unter dem Titel: „Deutschland ist das digitale Schilda“. Der Autor beklagt sich augenzwinkernd darüber, dass man als Normalbürger kaum den Überblick über die vielen gescheiterten Digitalprojekte in Deutschland behalten könne. Als ein Beispiel dafür nennt er die versuchte Einführung des E-Rezepts.

Einführung abgesagt

Patienten sollen elektronische Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen können. Die dazu nötige App sollte als Teil der Telematikinfrastruktur ab 1.10. 2021 zur Verfügung stehen. Ab 2022 ist die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur verpflichtend vorgegeben. Einen Tag vor der geplanten Einführung, am 30.9.2021 teilte die zuständige Firma Gematik mit, dass die Einführung verschoben werde.

Schildbürgerstreich

Sascha Lobo schreibt dazu: „…die verantwortliche Firma Gematik, die zu 51 Prozent dem Bundesgesundheitsministerium und ansonsten allen möglichen Gesundheitsverbänden wie der Bundesärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung gehört, hat einen Tag davor den Start abgesagt. Sicher nur Zufall, dass das erst in der Woche nach der Wahl bekannt gegeben worden ist. Besonders schildbürgerisch ist dabei, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zum E-Rezept bis spätestens 1. Januar 2022 festgeschrieben hat – aber ob der Termin gehalten werden kann, ist natürlich völlig unklar.“

Testphase verlängert

Die Gesellschafterversammlung der Firma Gematik teilte mit, dass die seit Juli laufende Testphase in einigen Praxen, Kliniken und Apotheken in Berlin und Brandenburg bis Ende November verlängert wird. Fest stehe aber weiterhin, dass im Januar 2022 die Einführungspflicht greife – dann sollten gesetzlich Versicherte für ihre Rezepte QR-Codes bekommen statt rosa Zettelchen. Grund für die Planänderung sei, dass viele Arztpraxen noch gar nicht die technische Möglichkeit hätten, Digitalverschreibungen auszustellen: Es mangele an zertifizierten Updates für ihre Praxisverwaltungssysteme. In Deutschlands Arztpraxen gäbe es eine Vielzahl an verschiedenen digitalen Verwaltungssystemen, insgesamt etwa 130. Zudem machten noch zu wenige Krankenkassen bei dem E-Rezept der Gematik mit, als dass eine flächendeckende Einführung aussichtsreich wäre. In den kommenden Wochen solle sich die Situation verbessern.

Bedenken von Ärzten und Apothekern

Ob sich in den nun gewonnenen paar Wochen Entscheidendes ändert, ist aber ungewiss. Ärztevertreter forderten schon eine Verschiebung der Einführung. Viele Vor-Ort-Apotheker befürchten zudem, dass sie Geschäft an den Online-Versand verlieren könnten. Die großen Online-Konkurrenten DocMorris und Shop Apotheke wittern hingegen Morgenluft, wenn sie künftig die Rezepte digital übermittelt bekommen und das Arzneimittel dadurch schneller beim Kunden ist als bisher – derzeit bekommen die Online-Händler die Verschreibung noch per Brief.

Zettelwirtschaft beenden

Mit dem E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beendet werden – derzeit bekommen gesetzlich Versicherte jedes Jahr etwa 500 Millionen Verschreibungen. Ab nächstem Jahr sollen sie einen QR-Code erhalten, entweder im Smartphone oder – falls man die Gematik-App «E-Rezept» noch nicht nutzt – ausgedruckt. Der Zugriff auf die Digitalverschreibung über die App kann praktisch sein, etwa wenn man eine Videosprechstunde wahrgenommen hat und der Arzt danach kein Papierrezept per Post zuschicken muss. Ganz verschwinden werden die Papierrezepte aber nicht, zum Beispiel bei Hausbesuchen soll es sie weiterhin geben. Für privat Versicherte gilt das Digitalrezept nicht.

Einführung erst nach und nach

In anderen EU-Staaten, insgesamt 17, gibt es das E-Rezept schon, das von der Bevölkerung gut angenommen werde, so Gematik-Chef Markus Leyck Dieken. Er wies auch gleichzeitig darauf hin, dass das E-Rezept, selbst wenn es beim 1.1.2022 als Starttermin bleibe, erst nach und nach zur Verfügung stehen werde. Bis in de Arztpraxen und Apotheken überall die technische Ausstattung vorhanden ist, kann es also noch dauern.

BER des Gesundheitssystems

Ähnliches passierte auch bei der geplanten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum 1.1.2006, die immer wieder verschoben wurde. Die eKG gelte manchen als „Berliner Flughafen des Gesundheitssystems“ (Sascha Lobo). Die gesetzliche Grundlage für den eigentlichen Zweck der eGK, nämlich die Einführung der „elektronischen Patientenakte“ wurde im Sommer 2021 festgelegt.
Das hat 15 Jahre gedauert.

Quellen: Haufe.de, Spiegel, wikipedia

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BAföG Digital

Das Bundesinnenministerium hat auf seinem Portal „onlinezugangsgesetz.de“ am 21.9.2021 mitgeteilt, dass BAföG nun in der ganzen Bundesrepublik digital beantragt werden kann.

Bundeseinheitlich

Es sei eine „datensparsame“ und „übersichtliche“ Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Mit der Einführung von „BAföG Digital“ würden die individuellen Antragsangebote der Bundesländer abgelöst. Der Assistent sei unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Landes Sachsen-Anhalt entwickelt worden. Als letztes Land habe sich nun Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen. Das BMI fungiere als OZG-Programmmanagement und habe die Entwicklung des Antrags inklusive Digitalisierungslabor finanziert.

70.000 Anträge erfolgreich

„BAföG digital“ wurde zunächst ein halbes Jahr in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen getestet und dann sukzessive von weiteren Bundesländern übernommen. Über 70.000 Anträge wurden bereits erfolgreich gestellt. Mit der bundesweiten Verfügbarkeit werden jetzt die individuellen und bisher unterschiedlichen Antragsangebote der Bundesländer abgelöst.

„Einer für alle“

„BAföG digital“ ist die erste föderale Verwaltungsleistung, die nach dem sogenannten „Einer für alle“-Prinzip digitalisiert wird. Es bedeutet, dass ein Land die Leistung zentral entwickelt und betreibt – und sie anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. So kann das Verfahren nahezu reibungslos übernommen werden.

Behördengänge digital

Das Projekt ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen – so wie es das Onlinezugangsgesetz vorsieht. Ziel ist es unter anderem, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online für jedes Anliegen im Schnitt nur noch halb so viel Zeit benötigen wie offline.

Quelle: BMI,

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Digitalisierung des Gesundheitswesens

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 das Patientendatenschutzgesetz gebilligt, das der Bundestag Anfang Juli verabschiedet hatte. Es dient der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Bereits nach geltendem Recht müssen die Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. Eingeführt wurde der Anspruch es durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im § 291a SGB V. Folgende Informationen über einen Patienten können in der ePA gespeichert werden:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • Impfungen

Damit ist eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich. Die ePA unterstützt außerdem den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe. Die ePA ersetzt nicht die Kommunikation unter den Ärzten oder zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Grundvoraussetzung dafür ist der Wunsch des Patienten zur Führung einer ePA, denn es handelt sich dabei um eine freiwillige Anwendung.

Ärzte müssen in die ePA eintragen

Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten darin eintragen. Dort lassen sich zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder speichern, aber auch Angaben aus Impfausweis, Mutterpass, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im sogenannten U-Heft und Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können Versicherte ihre Daten aus der elektronischen Patientenakte übertragen lassen.

E-Rezept auf dem Handy

Patienten können künftig elektronische Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Ab 2022 ist die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur verpflichtend vorgegeben.

Elektronische Facharztüberweisung

Auch Überweisungen zu einem Facharzt lassen sich künftig elektronisch übermitteln. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Personen ohne Smartphone können ihre elektronische Akte bei ihrer Krankenkasse einsehen.

Verwendung der Daten

Die Versicherten sollen dem Patientendatenschutzgesetz zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden: Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen.

Datenspende für Forschungszwecke

Ab 2023 können die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein. So sind Ärzte, Kliniken und Apotheker für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten verantwortlich, heißt es in der Gesetzesbegründung

Quellen: Bundesrat, Bundestag, Kassenärztliche Bundesvereinigung, FOKUS-Sozialrecht

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