eAU ab 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wird die Krankmeldung digital. Beschäftigte und Arbeitgeber müssen sich umstellen – ganz verschwindet der papierne gelbe Schein aber nicht.

Geplant war, dass Arztpraxen bereits ab dem 01.01.2022 an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen nicht flächendeckend sichergestellt war, gelang dieser Umstieg zu diesem Datum aber nicht. 

Bisher

Bisher erhält der Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung den „gelben Schein“ in dreifacher Ausführung:

  • eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse,
  • eine Bescheinigung für den Arbeitgeber,
  • eine Bescheinigung für sich selbst als Versicherter.

ab Januar

Dies Verfahren soll nun vereinfacht werden. Arbeitgeber rufen ab dann nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln.

Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbecheinigung) gilt vorerst nur für gesetzlich Krankenversicherte. Bei Privatversicherten ändert sich zunächst nichts. Auch für Minijobber in Privathaushalten gibt es keine Möglichkeit der eAU. Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer*innen erfolgt auch weiterhin in Papierform.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten also nur noch einen Papierausdruck der Krankmeldung für ihre Unterlagen.

Papiermeldung weiterhin möglich

Die allermeisten Arztpraxen und Krankenhäuser sind mittlerweile technisch so ausgerüstet, dass sie die eAU nutzen können. Aber es sind wahrscheinlich noch nicht alle Arbeitgeber technisch und organisatorisch dafür ausgerüstet. In diesen Fällen kann auch weiterhin die Krankmeldung in Papierform benutzt werden. Gleiches gilt bei technischen Problemen oder bei Problemen mit der Datenübermittlung. Die Daten können dann durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen ohne großen Aufwand digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden. 

Eine ausführliche Erläuterung zu der eAU gibt es bei der Verbraucherzentrale.

Quellen: Verbraucherzentrale, FOKUS-Sozialrecht,

Abbildung: pixabay.com doctor-4187242_1280.jpg