Arbeitslosmeldung online

Neues aus dem digitalen Entwicklungsland Deutschland:

  • Arbeitslos melden: Ab 2022 online möglich.
  • Pflicht für E-Rezept wird verschoben.

Arbeitslosmeldung

Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dazu den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises. 

Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder bereits keine Stelle mehr hat, erhält durch seine Arbeitsagentur vor Ort umfassende Beratung und unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld. Alle Schritte, die dafür erforderlich sind, können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit künftig online erledigen – rund um die Uhr und von überall aus. Damit wird der Weg zur Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit komfortabler und weniger zeitaufwändig.

Ein weiterer Vorteil der Online-Arbeitslosmeldung: Sie führt die Kundinnen und Kunden Schritt für Schritt durch alle nötigen Angaben und erleichtert die Eingabe der notwendigen Daten.

Der Online-Service zur Arbeitslosmeldung wird im Kundenportal der BA (arbeitsagentur.de) zur Verfügung stehen, genauso wie eine neue Seite mit allen wichtigen Informationen dazu.

Online ausweisen

Genau wie bei einer persönlichen Arbeitslosmeldung in der Agentur für Arbeit, müssen sich die Kundinnen und Kunden bei der Online-Arbeitslosmeldung auch ausweisen – nur eben online. 

Dafür benötigen sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte (nach dem eID-Karte-Gesetz) oder einen Ausweis eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit Online-Ausweisfunktion. Zusätzlich brauchen sie ein Smartphone, auf dem die AusweisApp2 installiert ist, oder ein Kartenlesegerät für Ausweise.

Ab dem 1. Januar 2022 werden im Kundenportal der BA auch ausführliche Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung zur Verfügung stehen.

Persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin möglich

Wer den persönlichen Weg bevorzugt, kann sich auch nach dem Start des neuen Online-Service weiterhin vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

E-Rezept

Ab Januar sollte es das Rezept für Arzneien verpflichtend in digitaler Form geben. Doch die Umstellung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Laut Gesundheitsministerium steht die nötige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung.

Hintergrund sind Bedenken des BMG zur konkreten flächendeckenden Umsetzung und einer nicht hinreichenden Erprobung. Diese Einschätzungen betreffen insbesondere die fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022. Die begonnene Testphase soll daher fortgesetzt und ausgeweitet werden.

Der holprige Weg zur Digitalisierung war im letzten Oktober hier schon einmal Thema.

Quellen: BMAS, Agentur für Arbeit, Tagesschau, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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