Mädchen mit Händen voll Farbe

Startchancen verbessern

Am 2. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes im Kabinett beschlossen.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Startchancen von Kindern zu verbessern und die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit zu erhöhen. Hauptmaßnahmen sind die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands aller Kinder spätestens im fünften Lebensjahr, die gezielte Förderung bei festgestelltem Förderbedarf, die besondere Unterstützung von Kitas mit vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen und die Stärkung des Übergangs in die Grundschule. Weitere Regelungen betreffen Fachberatung, Personalausstattung, Fortbildung und Monitoring. 

Weiterentwicklung der Regelungen der Vorgängerregierung

Der Entwurf baut auf dem bisherigen KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) von 2024 der Ampel-Koalition und dessen Weiterentwicklungen auf. Monitoring und Evaluation zeigten zwar Fortschritte, aber weiterhin große Unterschiede in der Qualität der Kindertagesbetreuung zwischen den Bundesländern. Die Notwendigkeit bundesweiter Standards wurde durch wissenschaftliche Studien, Monitoringberichte und Empfehlungen von Bund-Länder-Arbeitsgruppen und Fachgremien unterstrichen. Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes als Ablösung des KiQuTG vor. Ziel ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Reduzierung von Bildungsungleichheiten, die sich bereits vor Schuleintritt manifestieren. 

Einheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Der Gesetzentwurf führt erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung ein. Er soll:

  • die Start- und Bildungschancen von Kindern verbessern,
  • bundesweit die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln,
  • gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern herstellen und 
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Feststellung von Sprach- und Entwicklungsstand

Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei die Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands bei Kindern spätestens mit vier Jahren und die anschließende Förderung bei ermitteltem Förderbedarf.

Auch die besondere Unterstützung von Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in „herausfordernden Lebenslagen“ steht im Fokus. Dabei spielen insbesondere die finanzielle Bedürftigkeit der Familien, die Familiensprache oder die sprachliche Entwicklung der Kinder eine Rolle. Außerdem soll der Übergang von der Kita in die Grundschule verbessert werden.

Unterstützung durch den Bund

Der Bund unterstützt die Länder hinsichtlich der Mehrbelastungen, die sich aus diesem Gesetz ergeben. Dafür stellt er ab 2027 über einen Zeitraum von acht Jahren insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro bereit.

Zielsetzung ok – Finanzierung mangelhaft

Insgesamt wird der Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung in den meisten Stellungnahmen begrüßt, aber es besteht ein breiter Konsens über erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Finanzierung, Qualitätsstandards, Beteiligung, Datenschutz und praktischer Umsetzbarkeit. Die Kritikpunkte werden von nahezu allen relevanten Akteursgruppen geteilt, wobei einzelne Schwerpunkte je nach Verband unterschiedlich gewichtet werden. Verfassungsrechtliche Bedenken werden insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden geäußert. Alle Stellungnahmen sind hier abrufbar.

Quellen: Bundeskabinett, FOKUS-Sozialrecht, bundestagszusammenfasser.de, BMFSFJ

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