Arztfigur (Bär)

TSVG verabschiedet

Das Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) ist beschlossen und kann in Kraft treten. Hier an dieser Stelle gab es in den letzten 6 Monaten 6 Beiträge zu diesem Gesetzesvorhaben.

Kontroversen

Das Gesetz wurde in vielen Teilen sehr kontrovers diskutiert und es wurden einige mehr oder weniger fachfremde Regelungen „eingeschmuggelt“.
Der Bundesrat, der nicht zustimmungspflicht ist, konnte trotzdem einige Forderungen durchsetzen, so zum Beispiel, dass die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) in die zeitnahe Terminvermittlung einbezogen werden. Außerdem lehnte der Bundesrat die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern, ab. Dieser Punkt war auch Gegenstand einer Petition, die die jetzt erfolgte Streichung des Zusatzes zu § 92 Abs.6a forderte.

Eine weitere Petition von Seiten der Homoöpathie – Anhänger gegen die Streichung des § 53 Abs.5 wurde dagegen nicht berücksichtigt. Somit wird der Wahltarif zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen aufgehoben. Krankenkassen können die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln aber weiterhin als Satzungsleistung anbieten.

Bei der Heilmittelversorgung werden die entsprechenden § 124 und § 125 neu gefasst und um die §§ 125a und 125b ergänzt. Das wichtigste dazu steht im Beitrag Neue Regelungen zur Heilmittelversorgung.

Der Plan, unabhängig von einer Entscheidung des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss, der dafür zuständig ist, über die Zulassung von Medikamentn und Behandlungsmethoden zu entscheiden) weitere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, wurde dagegen fallengelassen, zumindest im Rahmen des Terminservicegesetzes (siehe auch hier).

Wesentliche Änderungen des TSVG:

  • Praxisärzte müssen künftig mindestens 25 statt 20 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen.
  • Die telefonische Vermittlung von Arztterminen soll stark ausgebaut werden. Die seit 2016 existierenden Terminservicestellen sollen künftig rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein, außerdem soll es ein Onlineangebot geben. Neben Fachärzten sollen sie ab 2020 auch Haus- und Kinderärzte vermitteln.
  • Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte müssen künftig pro Woche fünf Stunden offene Sprechzeit einrichten, in der sie Patienten ohne Termine behandeln.

Weitere Änderungen:

  • Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab 2020 von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.
  • Versicherte sollen künftig mit Smartphone oder Tablet auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können. Diesen Service müssen die Kassen spätestens 2021 anbieten.
  • Den bisherigen „Gelben Schein“, die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, müssen Ärzte ab 2021 nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln.
  • Die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (Prep) wird bei einem erhöhten HIV-Risiko zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wird ein Medikament eingenommen, das vor einer Ansteckung mit HIV schützt.
  • Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird beauftragt, im Internet ein Suchverzeichnis zu Hebammen und deren jeweiligen Leistungen zu erstellen.
  • Pflegebedürftige sollen auf Kosten der Kassen auch die Angebote von Betreuungsdiensten in Anspruch nehmen können, die zum Beispiel im Haushalt helfen, einkaufen oder vorlesen. Bislang bezahlen die Kassen nur Leistungen, die von Pflegediensten erbracht werden.
  • Patienten sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller zur Verfügung stehen. Den Ausschluss bestimmter Lieferanten durch Verträge soll es künftig nicht mehr geben.

Quellen: Bundestag, Beschlussfassung TSVG, Fokus Sozialrecht

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