SGB V – Zuzahlungen ab 2027

Seit 29.7.2026 ist das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) im Bundesanzeiger erschienen und damit in Kraft. Einige Teile des Gesetzes gelten allerdings erst ab 1. Januar 2027, unter anderem die Erhöhung der Zuzahlungen und die Absenkung der Festzuschüsse beim Zahnersatz.

Die Erhöhung der Zuzahlung begründet der Gesetzgeber damit, dass die Zuzahlungen seit der Einführung im Jahr 2004 gleich hoch geblieben sind, die Verbraucherpreise, Löhne und Gehälter seitdem aber um etwa 50 Prozent gestiegen sind. Daher sei eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent gerechtfertigt. Eine ursprünglich geplante Dynamisierung der Zuzahlungen ab 2028 wurde hingegen erst mal wieder aus dem Gesetz herausgenommen.

Zuzahlungen ab 1.1.2027

ZuzahlungHöheAusnahmenAnmerkungen
bei Arznei- und VerbandmittelnZuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 7,50 EUR und maximal 15,00 EUR pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels Beispiele: Ein Medikament kostet 20,00 EUR. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 7,50 EUR. Ein Medikament kostet 100,00 EUR. Die Zuzahlung beträgt 10% vom Preis, also 10,00 EUR. Ein Medikament kostet 200,00 EUR. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 15,00 EUR begrenzt.
bei Heilmitteln und häuslicher KrankenpflegeZuzahlung von 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 15,00 EUR je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt) Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Krankengymnastiktermine à 16,00 EUR verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 15,00 EUR für diese Verordnung und zusätzlich 10% der Kosten, also 1,60 EUR pro Krankengymnastiktermin.
bei HilfsmittelnZuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 7,50 EUR und maximal 15,00 EUR . In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des MittelsHilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 15,00 EUR pro Monat 
bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer HaushaltshilfeZuzahlung von 10% der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 15,00 EUR und mindestens 7,50 EUR  
bei der stationären Vorsorge und RehabilitationZuzahlung von 15,00 EUR pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage  
bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und VäterZuzahlung von 15,00 EUR pro Tag  
im KrankenhausZuzahlung von 15,00 EUR pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr  
außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Absatz 4 SGB XI, („besondere Wohnform“, früher: „Wohnheim“) sowie in Intensivpflege-Wohneinheiten nach § 132l Absatz 5 Nummer 1 SGB VZuzahlung von 15,00 EUR pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr  
außerklinischen Intensivpflege im Haushalt des Versicherten oder sonst an einem geeigneten OrtZuzahlung von 10% der Kosten zuzüglich 15,00 EUR je Verordnung auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt  
Die Belastungsgrenzen und Befreiungsmöglichkeiten bleiben unverändert bestehen.

Festzuschüsse für Zahnersatz ab 1.1.2027

  • Ohne lückenloses Bonusheft: 50 Prozent
  • 5 Jahre lückenlose Dokumentation: 60 Prozent
  • 10 Jahre lückenlose Dokumentation: 65 Prozent
  • Härtefallregelung (§ 55 Abs. 2 SGB V): 100 Prozent

(in Prozent der Regelversorgungskosten).

Quellen: Bundesgesetzblatt, SOLEX

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Gesundheitsreform im Parlament

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Ende April im Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht. Am 12. Juni steht das Gesetz auf der Tagesordnung im Bundestag.

Reaktion auf schlechte Finanzlage

Der Entwurf reagiert auf eine stark verschlechterte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz kurzfristiger Entlastungen drohen ab 2027 erhebliche Deckungslücken von rund 15 Milliarden Euro, bis 2030 sogar bis zu 40 Milliarden Euro. Hauptursache ist eine Ausgabendynamik von knapp 8 Prozent jährlich, die deutlich über dem Einnahmenwachstum liegt. Besonders betroffen sind Krankenhäuser, Arzneimittel und die vertragsärztliche Versorgung; hinzu kommen starke Preissteigerungen etwa bei Heilmitteln, Fahrkosten und medizinischer Behandlungspflege.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik

Kern des Gesetzes ist eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Vergütungs-, Preis- und Kostensteigerungen in nahezu allen Leistungsbereichen sollen künftig grundsätzlich auf die Grundlohnrate begrenzt werden; bis 2029 ist zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt vorgesehen. Dies betrifft unter anderem Krankenhäuser, Vertragsärzte, Zahnärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Pflegeleistungen, Rettungsdienste und Verwaltungsausgaben der Krankenkassen.

Streichungen

Zugleich sollen kostenintensive Sondervergütungen gestrichen werden, etwa bestimmte Zuschläge in der ambulanten Versorgung, Vergütungen für die ePA-Befüllung und pauschale Pflegeentlastungsmittel. Im Arzneimittelbereich sind unter anderem ein dynamischer Herstellerabschlag, verlängerte Preismoratorien, zusätzliche Impfstoffabschläge und neue Rabattinstrumente vorgesehen.
Weitere Maßnahmen betreffen Wirtschaftlichkeit und Leistungsrecht: verpflichtende Zweitmeinungen bei bestimmten planbaren Eingriffen, strengere Krankenhausabrechnungsprüfungen, Kurzzeitfallpauschalen, Einschränkungen bei Cannabisblüten, Homöopathie und Anthroposophie sowie Anpassungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen, Krankengeld, Kieferorthopädie und Vorsorgeuntersuchungen.

Leistungskürzungen

Auch Versicherte, Arbeitgeber, Mitglieder und Bund sollen beitragen. Zuzahlungen sollen um 50 Prozent angehoben, Festzuschüsse für Zahnersatz abgesenkt, Beitragsgrenzen 2027 zusätzlich erhöht und die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner eingeschränkt werden. Der Bund verschiebt Darlehensrückzahlungen, erhöht Beiträge für Grundsicherungsbeziehende, senkt aber zugleich den Bundeszuschuss.

Quellen: Bundeskabinett, Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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Gesundheitsreform im Ausschuss

Nach der öffentlichen Vorstellung der Reformpläne zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Dienstag (s.u.) hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch den Gesundheitsausschuss informiert.

Alle sollen sparen

Das Reformpaket zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen sieht zahlreiche Veränderungen auf der Basis von Vorschlägen vor, die von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vor zwei Wochen vorgelegt worden waren. Geplant sind konkret Sparbeiträge der Krankenhäuser, der Pharmaindustrie, der Apotheken, Ärzte, Versicherten, Arbeitgeber und Krankenkassen.

Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission war zu dem Schluss gekommen, dass die GKV schon 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro aufweisen wird. Ohne kostendämpfende Reformen könnte die Finanzlücke demnach auf rund 40 Milliarden Euro bis 2030 anwachsen.

Warken kündigte an, dass mehr als Dreiviertel der Vorschläge der Kommission umgesetzt werden sollen. Mit der geplanten Reform können nach ihrer Ansicht bereits 2027 knapp 20 Milliarden Euro eingespart werden, bis 2030 rund 40 Milliarden Euro.

Kabinettsentwurf Ende April

Warken sprach von einer ausgewogenen Reform, die nun zügig umgesetzt werden solle. Schon am 29. April soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, möglichst bis zur Sommerpause soll die Reform abgeschlossen sein.

Weitere Reformvorhaben

Die Ministerin ging im Ausschuss auf weitere Reformen ein, die sich bereits in der Planung befinden, darunter die Notfallreform, die Apothekenreform und die Primärversorgung. Auch die Prävention sei wichtig, sagte Warken und erwähnte die Themen Zucker, Alkohol und Tabak.

Warken ging auch auf die geplante Finanzreform in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein. Der SPV fehlen laut Warken nächstes Jahr sechs Milliarden Euro und bis 2030 rund 20 Milliarden Euro. Anhand der bereits vorliegenden Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll auch hier zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Reformpläne in der Krankenversicherung

  • Die Übernahme von Kosten für Homöopathie soll gestrichen werden.
  • Verpflichtende Zweitmeinungen vor planbaren Operationen sollen eingeführt werden, um unnötige Eingriffe zu vermeiden.
  • Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen.
  • Der Bund soll die Versicherungskosten für Bürgergeldempfänger voll übernehmen (Einsparpotenzial ca. 42 Mrd. Euro).
  • Erhöhung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln.
  • Sondersteuern auf „ungesunde“ Produkte wie Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke werden zur Querfinanzierung vorgeschlagen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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