Krankenhausbetten

Gesundheitsreform im Parlament

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Ende April im Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht. Am 12. Juni steht das Gesetz auf der Tagesordnung im Bundestag.

Reaktion auf schlechte Finanzlage

Der Entwurf reagiert auf eine stark verschlechterte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz kurzfristiger Entlastungen drohen ab 2027 erhebliche Deckungslücken von rund 15 Milliarden Euro, bis 2030 sogar bis zu 40 Milliarden Euro. Hauptursache ist eine Ausgabendynamik von knapp 8 Prozent jährlich, die deutlich über dem Einnahmenwachstum liegt. Besonders betroffen sind Krankenhäuser, Arzneimittel und die vertragsärztliche Versorgung; hinzu kommen starke Preissteigerungen etwa bei Heilmitteln, Fahrkosten und medizinischer Behandlungspflege.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik

Kern des Gesetzes ist eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Vergütungs-, Preis- und Kostensteigerungen in nahezu allen Leistungsbereichen sollen künftig grundsätzlich auf die Grundlohnrate begrenzt werden; bis 2029 ist zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt vorgesehen. Dies betrifft unter anderem Krankenhäuser, Vertragsärzte, Zahnärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Pflegeleistungen, Rettungsdienste und Verwaltungsausgaben der Krankenkassen.

Streichungen

Zugleich sollen kostenintensive Sondervergütungen gestrichen werden, etwa bestimmte Zuschläge in der ambulanten Versorgung, Vergütungen für die ePA-Befüllung und pauschale Pflegeentlastungsmittel. Im Arzneimittelbereich sind unter anderem ein dynamischer Herstellerabschlag, verlängerte Preismoratorien, zusätzliche Impfstoffabschläge und neue Rabattinstrumente vorgesehen.
Weitere Maßnahmen betreffen Wirtschaftlichkeit und Leistungsrecht: verpflichtende Zweitmeinungen bei bestimmten planbaren Eingriffen, strengere Krankenhausabrechnungsprüfungen, Kurzzeitfallpauschalen, Einschränkungen bei Cannabisblüten, Homöopathie und Anthroposophie sowie Anpassungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen, Krankengeld, Kieferorthopädie und Vorsorgeuntersuchungen.

Leistungskürzungen

Auch Versicherte, Arbeitgeber, Mitglieder und Bund sollen beitragen. Zuzahlungen sollen um 50 Prozent angehoben, Festzuschüsse für Zahnersatz abgesenkt, Beitragsgrenzen 2027 zusätzlich erhöht und die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner eingeschränkt werden. Der Bund verschiebt Darlehensrückzahlungen, erhöht Beiträge für Grundsicherungsbeziehende, senkt aber zugleich den Bundeszuschuss.

Quellen: Bundeskabinett, Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com hospital-1802680_1280.jpg