Bundesrat kritisiert geplante Reform der gesetzlichen Krankenkassen

In einer umfangreichen Stellungnahme haben die Länder in der Bundesratssitzung am 12. Juni 2026 deutliche Kritik am von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geübt.

Forderung nach dem Ende der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen

Darin betonen die Länder, dass es nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sei, versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Es sei nicht vermittelbar, dass Versicherte, Leistungserbringer, Krankenkassen und die Pharmaindustrie weiter belastet würden, während diese Kostenfaktoren unangetastet blieben. Die von der Bundesregierung geplante erhöhte Finanzierung bei der Grundsicherung sei dafür nicht ausreichend. Angesichts der finanziellen Schieflage der Krankenkassen sei es zudem unverständlich, dass der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen reduziert werden soll. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Beiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung allein zu tragen.

Insolvenzgefahr für Krankenhäuser

Der Bundesrat warnt auch vor einer hohen Insolvenzgefahr für Krankenhäuser. Diese würden durch die Sparmaßnahmen überproportional belastet, obwohl sie durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits einen Beitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung geleistet hätten. Die Länder fordern, im gesamten Gesundheitssektor­ den derzeitigen bürokratischen Aufwand abzubauen.

Abschläge in der Kritik

Auch die pharmazeutische Industrie werde nach Ansicht der Länder durch die Reform über Gebühr belastet. Durch einen möglicherweise höheren Herstellerabschlag, also den Rabatt, den Pharmaunternehmen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzlich Versicherten gewähren müssen, werde ihr Planungssicherheit genommen. Auch dürfe der Apothekenabschlag nicht wie geplant von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden, um die Apotheker nicht noch mehr zu belasten.

Änderungen bei Mitversicherung

Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat die vorgesehenen Änderungen bei der Familienversicherung. So fordert er unter anderem, die Besonderheiten bei familiengeführten landwirtschaftlichen Betrieben zu berücksichtigen, in denen Ehepartnerinnen oder Ehepartner oft ohne eigenes Einkommen mitwirken. Es sei sicherzustellen, dass insbesondere die soziale Absicherung von Frauen gewährleistet bleibe. Außerdem befürchten die Länder Härten für ältere Personen, deren Familienmodell jahrzehntelang darauf beruhte, dass nur ein Ehepartner berufstätig sei. Sie fordern daher ausreichende Übergangsfristen und eine befristete Altersgrenze, um soziale Härten abzuschwächen.

Zahlreiche Änderungsvorschläge

Darüber hinaus schlagen die Länder in der umfangreichen Stellungnahme vor, zahlreiche Einzelregelungen im Gesetzentwurf zu streichen oder zu überarbeiten. Dazu gehören die Streichung des Facharztvorbehalts in der Kieferchirurgie und die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Außerdem sollen beispielsweise Regelungen zu Krankentransportleistungen aus dem Gesetz genommen werden, da diese bereits im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung enthalten seien.

Was die Bundesregierung vorhat

Um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, möchte die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deren Ausgaben reduzieren und Einnahmen steigern. Hierfür sieht sie zahlreiche Maßnahmen vor: So sollen unter anderem kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden, wobei die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne als Obergrenze gelten soll. Zudem ist geplant, die Vergütungen von Führungskräften der Krankenkassen und die Ausgaben für Verwaltung und Werbung zu begrenzen.

Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sollen einmalig um 50 Prozent und die monatliche Bemessungsgrenze einmalig um 300 Euro erhöht werden. Außerdem sollen keine Kosten mehr für homöopathische Mittel übernommen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, für mitversicherte Partner einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zu erheben, wobei es Ausnahmen geben soll, zum Beispiel bei Kindern.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme des Bundesrates positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in die Länderkammer, die dann entscheidet, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft oder das Gesetz passieren lässt.

Quellen: Bundesrat, Bundestag

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Vom Opt-in zum Opt-out

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgelegt und will damit auch § 44 Abs 4 SGB V ändern. Krankenkassen dürfen ab 2027 arbeitsunfähige Versicherte auch ohne deren vorherige Zustimmung ansprechen.

Hierbei handelt es sich um eine hochbrisante Neuregelung des sogenannten Krankenkassen-Fallmanagements. Der Kern des Entwurfs sieht einen Systemwechsel vom „Opt-in“ zum „Opt-out“ vor: Krankenkassen dürfen arbeitsunfähige Versicherte künftig auch ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung aktiv kontaktieren und deren Sozialdaten verarbeiten, um „Beratung und Hilfestellung“ (etwa zur Wiedereingliederung oder Reha) anzubieten. Die Versicherten müssen der Kontaktaufnahme aktiv widersprechen, wenn sie das nicht möchten.

Bürokratieabbau?

Während die Regierungsseite und die Krankenkassen von einer entbürokratisierten, schnelleren Hilfe für Erkrankte sprechen, bewerten Opposition, Gewerkschaften und Ärzte die Streichung der Vorab-Einwilligung als Werkzeug zur Kostenreduktion, das Patientenschutz und Datensouveränität gefährdet.

oder Abbau des Datenschutzes?

Verbraucherschützer, Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren die Regelung scharf. Der Wegfall der obligatorischen Einwilligung wird als massiver Abbau des Datenschutzes zulasten kranker Arbeitnehmer gewunden. Es wird befürchtet, dass der „Beratungsdruck“ der Kassen auf Versicherte im Krankengeldbezug drastisch zunimmt. Ziel sei oft nicht das Wohl der Patienten, sondern die schnelle Beendigung der Krankengeldzahlung, um Kosten zu sparen.

Zeitdruck

Die Verbändeanhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung fand am 20. April 2026 statt. Die extrem kurze Frist für den Referentenentwurf (veröffentlicht am 16. April, Stellungnahme bis 20. April 2026) sorgte für scharfen Protest. Das Gesetz soll 12. Juni 2026 wird das Gesetz sowohl im Bundesrat (1. Durchgang) als auch im Bundestag (1. Lesung) behandelt. Im Anschluss daran wird das Vorhaben zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse, federführend den Gesundheitsausschuss, überwiesen.

Quellen: Bundestag, Bundestagzusammenfasser, FOKUS-Sozialrecht

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Gesundheitsreform im Parlament

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Ende April im Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht. Am 12. Juni steht das Gesetz auf der Tagesordnung im Bundestag.

Reaktion auf schlechte Finanzlage

Der Entwurf reagiert auf eine stark verschlechterte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz kurzfristiger Entlastungen drohen ab 2027 erhebliche Deckungslücken von rund 15 Milliarden Euro, bis 2030 sogar bis zu 40 Milliarden Euro. Hauptursache ist eine Ausgabendynamik von knapp 8 Prozent jährlich, die deutlich über dem Einnahmenwachstum liegt. Besonders betroffen sind Krankenhäuser, Arzneimittel und die vertragsärztliche Versorgung; hinzu kommen starke Preissteigerungen etwa bei Heilmitteln, Fahrkosten und medizinischer Behandlungspflege.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik

Kern des Gesetzes ist eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Vergütungs-, Preis- und Kostensteigerungen in nahezu allen Leistungsbereichen sollen künftig grundsätzlich auf die Grundlohnrate begrenzt werden; bis 2029 ist zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt vorgesehen. Dies betrifft unter anderem Krankenhäuser, Vertragsärzte, Zahnärzte, Heilmittel, Hilfsmittel, Pflegeleistungen, Rettungsdienste und Verwaltungsausgaben der Krankenkassen.

Streichungen

Zugleich sollen kostenintensive Sondervergütungen gestrichen werden, etwa bestimmte Zuschläge in der ambulanten Versorgung, Vergütungen für die ePA-Befüllung und pauschale Pflegeentlastungsmittel. Im Arzneimittelbereich sind unter anderem ein dynamischer Herstellerabschlag, verlängerte Preismoratorien, zusätzliche Impfstoffabschläge und neue Rabattinstrumente vorgesehen.
Weitere Maßnahmen betreffen Wirtschaftlichkeit und Leistungsrecht: verpflichtende Zweitmeinungen bei bestimmten planbaren Eingriffen, strengere Krankenhausabrechnungsprüfungen, Kurzzeitfallpauschalen, Einschränkungen bei Cannabisblüten, Homöopathie und Anthroposophie sowie Anpassungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen, Krankengeld, Kieferorthopädie und Vorsorgeuntersuchungen.

Leistungskürzungen

Auch Versicherte, Arbeitgeber, Mitglieder und Bund sollen beitragen. Zuzahlungen sollen um 50 Prozent angehoben, Festzuschüsse für Zahnersatz abgesenkt, Beitragsgrenzen 2027 zusätzlich erhöht und die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner eingeschränkt werden. Der Bund verschiebt Darlehensrückzahlungen, erhöht Beiträge für Grundsicherungsbeziehende, senkt aber zugleich den Bundeszuschuss.

Quellen: Bundeskabinett, Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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Gesundheitsreform im Ausschuss

Nach der öffentlichen Vorstellung der Reformpläne zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Dienstag (s.u.) hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch den Gesundheitsausschuss informiert.

Alle sollen sparen

Das Reformpaket zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen sieht zahlreiche Veränderungen auf der Basis von Vorschlägen vor, die von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vor zwei Wochen vorgelegt worden waren. Geplant sind konkret Sparbeiträge der Krankenhäuser, der Pharmaindustrie, der Apotheken, Ärzte, Versicherten, Arbeitgeber und Krankenkassen.

Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission war zu dem Schluss gekommen, dass die GKV schon 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro aufweisen wird. Ohne kostendämpfende Reformen könnte die Finanzlücke demnach auf rund 40 Milliarden Euro bis 2030 anwachsen.

Warken kündigte an, dass mehr als Dreiviertel der Vorschläge der Kommission umgesetzt werden sollen. Mit der geplanten Reform können nach ihrer Ansicht bereits 2027 knapp 20 Milliarden Euro eingespart werden, bis 2030 rund 40 Milliarden Euro.

Kabinettsentwurf Ende April

Warken sprach von einer ausgewogenen Reform, die nun zügig umgesetzt werden solle. Schon am 29. April soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, möglichst bis zur Sommerpause soll die Reform abgeschlossen sein.

Weitere Reformvorhaben

Die Ministerin ging im Ausschuss auf weitere Reformen ein, die sich bereits in der Planung befinden, darunter die Notfallreform, die Apothekenreform und die Primärversorgung. Auch die Prävention sei wichtig, sagte Warken und erwähnte die Themen Zucker, Alkohol und Tabak.

Warken ging auch auf die geplante Finanzreform in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein. Der SPV fehlen laut Warken nächstes Jahr sechs Milliarden Euro und bis 2030 rund 20 Milliarden Euro. Anhand der bereits vorliegenden Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll auch hier zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Reformpläne in der Krankenversicherung

  • Die Übernahme von Kosten für Homöopathie soll gestrichen werden.
  • Verpflichtende Zweitmeinungen vor planbaren Operationen sollen eingeführt werden, um unnötige Eingriffe zu vermeiden.
  • Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen.
  • Der Bund soll die Versicherungskosten für Bürgergeldempfänger voll übernehmen (Einsparpotenzial ca. 42 Mrd. Euro).
  • Erhöhung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln.
  • Sondersteuern auf „ungesunde“ Produkte wie Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke werden zur Querfinanzierung vorgeschlagen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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