Bundeskabinett beschließt Haushalt 2025

Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, setzt mit einem Investitionsvolumen von 78 Milliarden Euro neue Maßstäbe. Diese Investitionen sind gezielt auf die Bereiche Sicherheit, Bildung, Infrastruktur und die wirtschaftliche Transformation ausgerichtet, wobei die Einhaltung der Schuldenbremse weiterhin im Fokus steht, um die finanzielle Stabilität Deutschlands zu gewährleisten. Ein zentraler Bestandteil des Haushalts ist eine Wachstumsinitiative, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Konjunktur zu beleben und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs:

  1. Sicherheit und Verteidigung: Erhöhte Mittel zur Stärkung der nationalen Sicherheit und der internationalen Verteidigungskapazitäten.
  2. Bildung und Forschung: Substantielle Investitionen in Bildungseinrichtungen und Forschungsprojekte, um Innovation und Chancengleichheit zu fördern. Dies umfasst sowohl die schulische als auch die berufliche Bildung und zielt darauf ab, die Fachkräftebasis zu stärken und den wissenschaftlichen Fortschritt zu sichern.
  3. Infrastruktur: Ein erheblicher Teil der Mittel fließt in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, den Ausbau der digitalen Netze und den Bau von Wohnraum. Dies ist entscheidend, um die Mobilität zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben und den Wohnungsmarkt zu entlasten.
  4. Wirtschaftstransformation: Maßnahmen zur Unterstützung der Transformation hin zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Wirtschaft. Dies beinhaltet Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Technologien zur Reduzierung von CO2-Emissionen.
  5. Soziale Unterstützung: Erhöhung der Mittel für Sozialleistungen, um Familien zu unterstützen und Armut zu bekämpfen. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur und zur Förderung der sozialen Teilhabe.

Einhaltung der Schuldenbremse

Die Einhaltung der Schuldenbremse ist ein zentrales Element dieses Haushaltsplans, um die finanzielle Stabilität des Landes zu sichern und Vertrauen in die Wirtschaftspolitik zu stärken. Diese fiskalische Disziplin soll sicherstellen, dass Deutschland auch in Zukunft als Stabilitätsanker in Europa fungieren kann.

Maßnahmen für die Sozialwirtschaft

Für die Sozialwirtschaft und soziale Einrichtungen sind diese Investitionen besonders bedeutsam. Verbesserungen in der Bildungs- und Infrastrukturlandschaft bieten neue Möglichkeiten für die soziale Arbeit und unterstützen soziale Organisationen dabei, ihre Dienstleistungen auszubauen und zu verbessern. Die erhöhten Mittel für soziale Unterstützung tragen dazu bei, dass Familien besser abgesichert sind und soziale Ungleichheiten abgebaut werden können.

Kritik am Entwurf

Die Union hat jedoch erhebliche Bedenken geäußert und den Entwurf als verfassungsrechtlich fragwürdig kritisiert. Sie warnt davor, dass die geplanten neuen Schulden gegen die Bestimmungen der Schuldenbremse verstoßen könnten und fordert eine stärkere Einhaltung der fiskalischen Disziplin.

Die Diskussionen um den Bundeshaushalt 2025 verdeutlichen die komplexen Herausforderungen, vor denen die Bundesregierung steht, um sowohl die wirtschaftliche Stabilität zu sichern als auch soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Wie sich diese Pläne konkret auf die verschiedenen Sektoren auswirken werden, bleibt abzuwarten.

Quellen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/07/2024-07-17-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2025.html , https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kabinett-haushalt-104.html ,

Kabinett entscheidet über Krankenhausreform

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“, auch bekannt als Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), wird heute im Kabinett über die wohl wichtigste Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach abgestimmt. Lauterbachs sogenannte Krankenhausreform verfolgt dabei drei Ziele: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung.

Neues Finanzierungsmodell

Gewährleistet wird dies u. a. durch ein neues Finanzierungsmodell. Das System der Fallpauschalen wird durch die Einführung einer sogenannten Vorhaltevergütung ersetzt. Als Begründung heißt es im Referentenentwurf zum geplanten Gesetz: „Das derzeitige auf Fallpauschalen basierende System der Krankenhausvergütung gilt als stark mengenorientiert. Für die Kliniken besteht der ökonomische Anreiz, möglichst viele Patientinnen und Patienten zu behandeln. Dies kann dazu führen, dass gewisse mengenanfällige Krankenhausbehandlungen im derzeitigen System nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen, sondern teilweise auch zur Erlössteigerung durchgeführt werden.“ Mit der Einführung einer Vorhaltevergütung soll genau dies vermieden werden. Die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern soll unabhängig von der Leistungserbringung gesichert werden.

Qualitätsverbesserung durch Spezialisierung

Eine Verbesserung der Behandlung soll auch dadurch garantiert werden, dass in Zukunft nicht mehr jede Behandlung in jeder Klinik möglich sein wird. Der Hebel liegt hierbei auf der Finanzierung: Kliniken erhalten Vorhaltevergütungen nur für jene Leistungsgruppen, die ihnen durch die jeweilige Planungsbehörde des Landes zugewiesen wurden. Die medizinischen Dienste überprüfen regelmäßig, ob die Kliniken die notwendigen Qualitätskriterien der Leistungsgruppen erfüllen. Die Idee dahinter: Durch eine Spezialisierung der Kliniken auf bestimmte Bereiche mittels des Leistungsgruppenprinzips, steigt die Qualität der Behandlung. Dabei stützt sich das Gesundheitsministerium auf Studien, die zeigen, dass Morbidität und Mortalität sinken, wenn Patientinnen und Patienten in spezialisierten Kliniken behandelt werden.

Kritik der Länder

Doch es gibt auch Kritik am geplanten Gesetz. Vor allem die Länder beklagen die mangelhafte Flexibilität des Gesetztes hinsichtlich ihrer Aufgabe der Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Außerdem wird von Seiten der Länder kritisiert, dass sie die Folgen der Reform noch gar nicht abschätzen können. Sie befürchten, dass die Versorgung durch die Reform schlechter wird. Auch weil kleine Kliniken, die vor allem auf dem Land für die Versorgung dringend gebraucht werden, schließen könnten.

So geht es weiter

Zwar benötigt Lauterbach für die Verabschiedung des Gesetzes nicht die Zustimmung des Bundesrates, jedoch könnten die Länder die Reform verzögern und in den Vermittlungsausschuss schicken. Am Ende könnten sogar die Gerichte entscheiden. Bayern droht bereits mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

BAföG im Kabinett

Viel Kritik vor allem von den Studierenden-Vertretern erntet der Gesetzentwurf über die 29. BAFöG- Änderung. Hauptkritikpunkt ist, dass weder die Wohnkostenpauschale noch die Bedarfssätze erhöht werden und es deshalb nicht mehr Geld für die BAföG-Empfänger gibt.

Der Höchstsatz ohne Unterkunftskosten liegt seit Herbst 2022 bei 452 Euro. Verglichen mit dem in der Düsseldorfer Tabelle als Richtwert für den Elternunterhalt voregebenen Richtwert von 520 Euro, so das Deutsche Studierendenwerk, liege das BAFöG deutlich darunter, ebenso unter dem Grundbedarf von 563 Euro beim Bürgergeld.

Änderungen beim BAföG

Ungeachtet dessen hat das Bundeskabinett die BaföG-Reform am 6.März 2024 auf den parlamentarischen Weg gebracht. Wesentliche Punkte des Entwurfs sind:

  • Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner der Geförderten werden um fünf Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um fünf Prozent erhöht
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
  • Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden. 
  • Zudem soll der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert werden. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen.

Ab Herbst 2024

Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Quellen: Bundesregierung, WDR, DSW, FOKUS-Sozialrecht

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Corona-Aufholpaket wird vertagt

In den letzten Wochen gab es mehrfach Meldungen über ein geplantes „Aufholpaket“ für Kinder und Jugendliche. Mit dem geplanten Aufholprogramm von einer Milliarde Euro sollen Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler in den Bundesländern unterstützt werden. Es wird davon ausgegangen, dass jeder vierte Schüler Lernrückstände aufzuholen hat. Eine weitere Milliarde ist für die Aufstockung verschiedener sozialer Programme vorgesehen, um die sozialen und psychischen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern.

100 Euro Bonus

Unter anderem ist eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, geplant. Das Geld soll je nach Bedarf für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können. Mehr Geld soll zudem für Sprachförderung an Kitas in sogenannten sozialen Brennpunkten zur Verfügung gestellt werden, weil viele Kinder die Einrichtungen nicht besuchen konnten. Auch eine stärkere Förderung kostengünstiger Ferienfreizeiten ist geplant.

Von der Tagesordnung entfernt

Am 27.4.2021 sollte das Bundeskabinett darüber entscheiden. Allerdings wurde das Milliarden-Paket von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen. Einen neuen Termin dafür gibt es noch nicht. Vermutet wird, dass zunächst über die Beteiligung der Bundesländer beraten werden soll, die ja für die Bildungspolitik zuständig seien.

Blockadepolitik

Die SPD wirft derweil der CDU Blockade-Politik vor, was gar nicht gehe, weil den Familien, gerade den ärmsten, die Zeit davon renne und sie dringend Unterstützung beim Aufholen bräuchte. Die SPD sagt allerdings nicht, dass sie seit längerem eine dauerhafte bedarfsgerechte Anhebung der Hartz IV-Sätze blockiert, natürlich im Einklang mit ihrem Koalitionspartner.

Bankrotterklärung

Der VBE (Lehrerverband Bildung und Erziehung) hält im Übrigen die „Nachhilfe-Milliarde“ für eine Bankrotterklärung des Bildungsministeriums. Was gebraucht werde, sei eine personell bessere Ausstattung der Schulen, mit multiprofessionellen Teams, die stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen können.

Bei vielen Kindern, gerade aus sowieso benachteiligten Familien, seien riesige Wissenslücken entstanden. Dies aufzuholen, werde noch Jahre Zeit brauchen.

Vielleicht nächste Woche?

Hubertus Heil, Bundessozialminister, kündigte derweil einen Beschluss für die Kabinettssitzung am Mittwoch in der kommenden Woche an.
Mal sehen.

Quellen: Ihre Vorsorge, Redaktionsnetzwerk Deutschland, news4teachers, tagesspiegel

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