Sandkasten mit Spielgeräten

Kinderzuschlag ab Januar 2022

Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2022 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag (KiZ): Der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf bis zu 209 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 205 Euro.

Entlastung bei geringem Einkommen

Mit dem Kinderzuschlag entlastet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) Familien mit geringem Einkommen. Sie können den KiZ zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls zum Wohngeld erhalten. Die konkrete Höhe richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen der Familie.

Bildungspaket und Kita-Gebühren

Familien, die KiZ erhalten, haben zudem Anspruch auf finanzielle Hilfen aus dem Bildungspaket und können sich beispielweise von den Kita-Gebühren befreien lassen.

Dynamisierung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums und unter Berücksichtigung des jeweiligen (Erst-)Kindergeldes dynamisiert. Das Existenzminimum wird regelmäßig alle zwei Jahre in einem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) ausgewiesen. Maßgeblich für den Höchstbetrag des Kinderzuschlags ist ein Zwölftel dieses Betrags. Ein Teil davon wird durch das Kindergeld abgedeckt. Ein weiterer Teil wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe abgedeckt. Was dann übrig bleibt bestimmt die Höhe des Kinderzuschlags. Diese Berechnungsregelung gilt seit 1.1.2021. Für 2022 bedeutet das einen Höchstbetrag von 209 EUR.

Existenzminimum eines Kindes

Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom Oktober 2020 – für die Jahre 2021 und 2022

Zahlen ab 1.Juli 2022 in Monatsbeträgen

durchschnittlicher Regelsatz318 EUR
Bildung und Teilhabe27 EUR
Kosten der Unterkunft92 EUR
Heizkosten18 EUR
Existenzminimum455 EUR

Das Existenzminimum ohne Leistungen für Bildung und Teilhabe beträgt 428 EUR. Die Summe von Kindergeld für das erste Kind (219 EUR) und Kinderzuschlag (209 EUR) beträgt 428 EUR. Somit ist die Summe aus Kindergeld und Kinderzuschlag im Jahr 2022 genauso hoch wie das Existenzminimum.

Quellen: Agentur für Arbeit, SOLEX

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