Nach 2025 und 2026 könnte die Summe, die eine alleinstehende Person bekommt, auch im kommenden Jahr unverändert bei 563 Euro bleiben. Entschieden wird das durch das vom BMAS ursprünglich für den Sommer angekündigte „Regelbedarfsermittlungsgesetz“. Dass dies noch nicht vorliegt, deutet auf einen weiteren Konflikt der Koalitionsparteien hin.
Alle fünf Jahre
Der Regelsatz wird auf Grundlage einer Stichprobe errechnet, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre ermittelt. Mit Einführung des Bürgergelds wurde 2023 ein Mechanismus eingeführt, um die Inflation früher zu berücksichtigen – was in höheren Regelsätzen resultierte. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 wird nicht nur das abgeschafft, sondern auch der sogenannte Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro für Kinder. Dadurch könnte eine Nullrunde de facto sogar eine Kürzung bedeuten.
von der Wohlstandsentwicklung abgekoppelt
Kaufkraftbereinigt liegen die heutigen Regelbedarfe auf dem Niveau von 1995 (Becker/ Held 2025), während die durchschnittlichen Haushaltseinkommen in dem Zeitraum um etwa 30 Prozent zugelegt haben (kaufkraftbereinigt). Die Leistungen der Grundsicherung sind damit von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung entkoppelt.
Nullrunde droht
Schon 2025 und 2026 mussten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung bereits Nullrunden verkraften. Die Bundesregierung hat noch immer keinen Entwurf für die Neuermittlung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2027 vorgelegt. Sie verschleppt, laut Hintergrundpapier des Paritätischen die Regelbedarfsermittlung, obwohl die Daten der EVS 2023 schon lange vorliegen. Damit könnte eine weitere Fortschreibung der Regelbedarfe statt einer Neuermittlung die Folge sein. Damit droht eine weitere Nullrunde.
Rolle Rückwärts
Dafür hat die Bundesregierung in dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 bereits folgende Änderungen vorgeschlagen, die sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung befinden:
- Die Fortschreibung 2027 orientiert sich ab diesem Zeitpunkt wieder an den Regeln vor der Bürgergeldreform. Damit werden die Regeln der Bürgergeldreform wieder zurückgenommen.
- Der Ausgangspunkt für die Fortschreibung der Regelbedarfe auf 2027 ist nicht der bestehende Regelbedarf, sondern die rechnerische Höhe nach der sog. Basisfortschreibung. Dies bedeutet konkret für die Regelbedarfsstufe eines Singlehaushalts, dass nicht von dem bestehenden Regelbedarf von 563 Euro ausgegangen wird, sondern von 548 Euro.
- Haushaltssanierung auf Kosten der Kinder: Der Sofortzuschlag für Kinder wird abgeschafft. Der Sofortzuschlag wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2022 als zusätzliche Leistung im Kinderzuschlag bis zu der damals vorgesehenen Einführung einer Kindergrundsicherung eingeführt. Weil es dazu nicht gekommen ist, wird dieser Sofortzuschlag nun wieder abgeschafft.
Quellen: harald-thome.de, table.media, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht, Bundestag
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