Pflegereform im Kabinett

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege am 5. April verabschiedet. Es ist damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Es soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Wesentlicher Inhalt

  • Der gesetzliche Beitragssatz soll zum 1. Juli von derzeit 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent steigen, der für Kinderlose von 3,4 auf 4,0 Prozent. Eltern mit mehr als einem Kind werden laut Entwurf weniger belastet: Ihr Beitrag würde ab dem zweiten Kind wieder um 0,15 Prozentpunkte pro Kind gesenkt, die Entlastung aber auf maximal 0,6 Prozentpunkte begrenzt. Damit setzt das Ministerium ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. 
  • Das Pflegegeld steigt soll ab 2024 um fünf Prozent steigen.
  • 2025 und 2028 sollen die Geld- und Sachleistungen entsprechend der Preisentwicklung weiter angepasst werden.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in der ambulanten Pflege sollen ab 2024 in einen Jahresbetrag zusammengeführt werden, den Pflegebedürftige für ihre Zwecke flexibel einsetzen dürften.
  • Arbeitnehmer, die wegen einer akut auftretenden Pflegesituation eines Angehörigen nicht arbeiten können, hätten künftig nicht nur pro Kalenderjahr insgesamt bis zu zehn Arbeitstage Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, sondern je pflegebedürftiger Person.
  • Um Pflegebedürftige in Heimen zu entlasten, sollen 2024 die Zuschüsse zu den Eigenanteilen um fünf bis zehn Prozentpunkte steigen.

Bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende

  • In der stationären Pflege wird die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt. Dabei ist die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen.
  • Um das Potential der Digitalisierung zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet.
  • Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Halbherzige Pläne

So beschreibt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, den Entwurf von Minister Lauterbach. Er sei völlig unzureichend die Probleme zu lösen.

Eines der Hauptprobleme, das auch durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht gelöst werde, seien die explodierenden Eigenanteile, kritisiert der Verband. Inzwischen sind fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten nicht alleine bewältigen können.

Defizit der Pflegeversicherung

Laut Tagesschau beziehen etwa 4,9 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung, etwa vier Millionen werden zu Hause versorgt. n den Corona-Jahren stiegen die Ausgaben der Pflegeversicherung stark an und lagen 2021 bei rund 53,8 Milliarden Euro und damit 1,35 Milliarden Euro über den Einnahmen. Das Defizit stieg das Defizit zum Jahresende 2022 auf rund 2,2 Milliarden Euro. Die Pflegeversicherung muss außerdem ein Darlehen aus dem vorigen Jahr in Höhe von einer Milliarde Euro an den Bund zurückzahlen.

Quelle: Bundesregierung, Paritätischer Gesamtverband, Tagesschau, FOKUS-Sozialrecht,

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Rentenversicherungsbericht 2022

Die Bundesregierung hat den „Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2022)“ vorgelegt.

gesetzlicher Auftrag

Die Bundesregierung hat gemäß § 154 Absatz 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) den gesetzgebenden Körperschaften jährlich bis zum 30. November einen Rentenversicherungsbericht vorzulegen.

Der Rentenversicherungsbericht liefert ausgehend von den aktuellen Daten auf Basis geltenden Rechts einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung und beschreibt mittels Modellrechnungen die zukünftige Entwicklung der Rentenfinanzen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren.

Ausgangslage, Berechnungs-Grundannahmen

Der Bericht beschreibt zunächst die Ausgangslage,die geprägt ist durch eine Reihe von Krisen: Pandemie, Krieg, Inflation, Energieknappheit. Dann werden die demografischen und ökonomischen Grundannahmen für die Berechnungen vorgestellt.

Löhne

Für das Jahr 2022 wird ein Lohnzuwachs in Höhe von 4,5 % angenommen, der sich im Jahr 2023 mit 5,0 % und im Jahr 2024 mit 4,7 % fortsetzt. Für die Folgejahre wird von einem Zuwachs von 3,0 % ausgegangen.

Beschäftigte

Bei der Zahl der Beschäftigten erfolgen annahmegemäß Zuwächse in Höhe von 1,5 % im Jahr 2022, 0,4 % im Jahr 2023 und 0,2 % im Jahr 2024. Danach wird bis zum Jahr 2027 mit einem jahresdurchschnittlichen Rückgang von -0,4 % im Zuge der demografischen Entwicklung gerechnet.

Lebenserwartung, Geburten, Zuwanderung

Die mittlere fernere Lebenserwartung 65-Jähriger beträgt demnach im Jahr 2035 bei Männern 19,1 Jahre und bei Frauen 22,2 Jahre. Die zusammengefasste Geburtenziffer beträgt langfristig 1,55. Bezüglich der Außenwanderung wird für die Vorausberechnung von einem positiven langfristigen Wanderungssaldo in Höhe von
250.000 Personen jährlich ausgegangen.

Ergebnisse

  • Im Jahr 2022 sind die gesamten Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis September gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 4,9 % gestiegen. Für das Jahresende 2022 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,7 Mrd. Euro geschätzt. Dies entspricht knapp 1,7 Monatsausgaben.
  • In der mittleren Variante der Vorausberechnungen bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2026 beim aktuellen Wert von 18,6 % stabil. Die bis zum Jahr 2025 geltende Haltelinie gemäß dem RV-Leistungsverbesserungsund -Stabilisierungsgesetz, wonach der Beitragssatz den Wert von 20 % nicht überschreiten darf, greift nicht. Nach 19,3 % im Jahr 2027 steigt der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 auf 20,2 % und bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036 auf 21,3 %.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt aktuell bei rund 48,1 % und bleibt auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 %. Im Jahr 2025 greift die Haltelinie für das Mindestsicherungsniveau und der aktuelle Rentenwert wird soweit angehoben, dass das Mindestsicherungsniveau in Höhe von 48 % eingehalten wird. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern über 46,6 % im Jahr 2030 bis auf 44,9 % zum Ende
    des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036.
  • Bis zum Jahr 2036 steigen die Renten um insgesamt gut 43 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 % pro Jahr.
  • Gemäß § 154 Absatz 3 SGB VI hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in der mittleren Variante der Vorausberechnungen bis zum Jahr 2030 den Wert von 22 % überschreitet und wenn das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2030 den Wert von 43 % unterschreitet. In der mittleren Variante werden diese Vorgaben eingehalten.

gesetzliche Rente reicht nicht

Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass für die Versicherten Handlungsbedarf besteht, die Einkommen im Alter zu verbessern. Es ist daher ratsam, frühzeitig die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung zu nutzen, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentral für die Altersversorgung wird aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.

Quelle: Bundesregierung

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