Petition und Antrag zum Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss verfolgt das Ziel, den allein stehenden Elternteil zu entlasten und den Ausfall an Unterhalt für sein Kind nicht entstehen zu lassen. Nun gibt es einen Antrag der Fraktion die Linke im Bundestag und eine Petition, die eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetz fordern. Hauptkritikpunkt ist jeweils die Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss.

Petition

Die aktuelle Regelung bedeute eine Benachteiligung der Kinder von Alleinerziehenden, die Berechtigte von UhVorschG-Leistungen sind, gegenüber Kindern Unterhaltspflichtiger, die den Unterhalt zahlen (können).
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt in Deutschland den Unterhaltsanspruch.
Im zivilen Unterhaltsrecht wird das Kindergeld durch beide Elternteile geteilt. Der Elternteil, der die meiste Sorgearbeit übernimmt und der Elternteil, der Unterhalt zahlt, bekommen jeweils ein halbes Kindergeld. Problematisch ist allerdings, dass seit einer Sparmaßnahme aus dem Jahr 2008 das gesamte Kindergeld auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet wird, statt wie im zivilen Unterhaltsrecht nur das hälftige: Damit, so die Petenten, würden Alleinerziehende und ihre Kinder abgestraft, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Antrag

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag darüber hinaus weitere Reformen. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. 

Wie geht es weiter?

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung steht immerhin, dass eine Änderung bei der Kindergeldanrechnung im Unterhaltsvorschuss „geprüft“ werden soll. Der Antrag der Linksfraktion wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein.

Quellen: Bundestag, innn.it, FOKUS-Sozialrecht

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Finanz-Kommission Gesundheit

Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat am 30. März 2026 ihren ersten Bericht vorgelegt. Er enthält 66 Empfehlungen mit dem Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 zu stabilisieren. Die prognostizierte Finanzlücke beläuft sich auf 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 und wächst bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro an.

Zu den Empfehlungen gehören – wen wundert’s? – auch Einschnitte bei den Leistungen der Sozialversicherungen. Hier die wichtigsten im Überblick:

Krankengeld

Hier sind die tiefgreifendsten Einschnitte vorgesehen. Die Kommission empfiehlt unter anderem die Absenkung des Krankengeld-Zahlbetrags (Einsparung: 1,3 Mrd. Euro in 2027), die Einführung eines Teilkrankengelds, eine Neuregelung der Mitwirkungspflichten sowie die Festlegung einer maximalen Bezugsdauer von 78 Wochen. Zudem sollen die Regelungen für Selbstständige geändert und die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld mit dem Krankengeld harmonisiert werden.

Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen

Die Kommission schlägt vor, die seit 2004 weitgehend unveränderten Zuzahlungsgrenzen an die zwischenzeitliche Inflation anzupassen mit einer erwarteten Mehreinnahme von rund 1,9 Milliarden Euro. Dies betrifft alle GKV-Versicherten bei Arztbesuchen, Medikamenten und weiteren Leistungen.

SGB II – Grundsicherung und versicherungsfremde Leistungen

Die Finanzierung der Beiträge von Grundsicherungbeziehenden in der GKV soll künftig adäquat aus Steuermitteln erfolgen. Bisher trägt die GKV diesen Aufwand teilweise selbst, was als „versicherungsfremd“ gilt. Damit könnten bis zu 12 Milliarden Euro jährlich eingespart werden.

Familienversicherung

Die beitragsfreie Ehegattenversicherung soll abgeschafft werden, was 3,5 Milliarden Euro einbringen würde – eine direkte Kürzung einer langjährigen Sozialleistung zugunsten nicht erwerbstätiger Ehepartner.

Vorsorge und Rehabilitation

Auch im Bereich der medizinischen Behandlungspflege sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen soll die vollständige Tarifrefinanzierung gestrichen werden.

Zahnersatz

Die Rücknahme der zuletzt erhöhten Festzuschüsse für Zahnersatz ist als Maßnahme der Kategorie B (potenziell negative Versorgungsauswirkungen) mit 0,6 Milliarden Euro veranschlagt.

Ausgleichmechanismen

Die Kommission betont immerhin die Notwendigkeit, „sozial Schwache“ nicht übermäßig zu belasten. Geprüft werden sollen Ausgleichsmechanismen, z. B. für Geringverdiener oder Familien mit Kindern.

Quelle: BMG

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