In der letzten Kabinettsitzung des Jahres 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum „Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention” beschlossen.
Das Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention soll künftig dazu beitragen, Suizidversuche und Suizide von Menschen zu verhindern – durch mehr Information, Aufklärung, Forschung und niedrigschwellige Unterstützung.
Nationale Suizidpräventionsstrategie
Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche Inhalte der Nationalen Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vom 2. Mai 2024 aufgegriffen. Gleichzeitig trägt die Bundesregierung damit einer Forderung aus dem Deutschen Bundestag Rechnung. Dieser hatte im Zusammenhang einer Debatte über mögliche Regelungen zur Sterbehilfe in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Entschließung „Suizidprävention stärken“ angenommen.
Bundefachstelle
Der Gesetzentwurf sieht als Kernstück deshalb vor, eine Bundesfachstelle zur Suizidprävention im Bundesgesundheitsministerium zu errichten. Sie soll unter anderem für folgende Aufgaben zuständig sein:
- Sie soll ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisendienstrufnummer (113) entwickeln.
- Die Öffentlichkeit soll über eine Internetseite umfassende Informationen zu Suizidalität und den Möglichkeiten zu deren Prävention erhalten.
- Sie soll ein digitales Verzeichnis aufbauen, das überregionale Hilfsangebote bündelt und zugänglich macht.
- Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen soll sie Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsprogramme entwickeln.
- Sie soll Länder und Akteure bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Maßnahmen der Suizidprävention fachlich beraten.
abgeschwächter Entwurf
Im Vergleich zum Referentenentwurf sieht der Regierungsentwurf eine deutlich abgeschwächtere Form der Vernetzung und Förderung verschiedener Länder und Akteure im Bereich der Suizidprävention durch die Bundesfachstelle vor. Die Bundesfachstelle soll nunmehr hauptsächlich begleitend tätig werden, was die Abstimmung verschiedener Maßnahmen untereinander und die Bereitstellung passgenauer Hilfeketten verschiedener Institutionen im Vergleich zum Status Quo nicht unbedingt vereinfachen muss. Inwiefern gefährdete Menschen erreicht werden können hängt davon ab, wie sich die Präventionsbestrebung der Bundesfachstelle ganz konkret auf die Angebote verschiedener, im Feld tätiger Akteure, auswirken.
10.000 Suizide pro Jahr
Suizidalität ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. In den Jahren 2022 und 2023 haben sich jeweils 10.000 Menschen das Leben genommen. Hinzu kommt noch eine nicht statistisch erfasste Dunkelziffer.
Quellen: Bundesregierung, Kompetenzzentrum Jugendcheck
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