Früherkennung bei Kindern – U10

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. August 2026 die Inhalte der neuen U10 beschlossen. Mit der neuen U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren wird eine Lücke beim Früherkennungsangebot geschlossen. Die U9 ist um den 5. Geburtstag herum, die J1 dann erst mitten in der Pubertät.

Fokus der U10

Der Fokus bei der U10 liegt auf den Themen Übergewicht, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten. Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, werden Kind und Eltern von den Kinderärztinnen und -ärzten dazu beraten und über vorbeugende Angebote informiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen U10 ist die Impfberatung, um insbesondere die Rate der Humane Papillomviren (HPV)-Impfungen sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.

Altersgerecht

Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen geht es bei der U10 um die Frage, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt oder ob es Hinweise auf Erkrankungen bzw. besondere Risiken gibt. Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin: Zu viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen. Siehe dazu auch ausführliche Artikel im Spiegel und bei der Tagesschau.

Ausführliche Anamnese

Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt. Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden. Neu in der U10 ist auch der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Die Eltern sind gebeten, vor der U10 diesen Fragebogen auszufüllen. Die Ergebnisse der U-Untersuchung werden dann gemeinsam mit dem Kind besprochen. Ziel ist es, ggfs. Unterstützung anzubieten, die zu den individuellen Bedürfnissen des Kindes passt.

Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie

Die vom G-BA ebenfalls beschlossene Dokumentation der J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und generell für dieses Früherkennungsangebot für Teenager zu erhöhen. Die J1 richtet sich unverändert an Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren.

Ab wann gibt es die neue U10?

Bevor Kinderärztinnen und Kinderärzte die neue U10 anbieten können, sind noch einige Schritte notwendig. Der G-BA legt die gefassten Beschlüsse nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Werden sie nicht beanstandet, können die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Höhe der ärztlichen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Erst danach kann die U10 durchgeführt werden. Der G-BA wird rechtzeitig die benötigten Dokumentationsvorlagen sowie die Fragebögen bereitstellen.

Quellen: G-BA, Tagesschau, Spiegel

Abbildung: pixabay.com doctor-gc563d2ed8_1280.jpg

Unterversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin

Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) können frühzeitiger als bisher die Niederlassung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten fördern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat – mit Blick auf den absehbaren Nachbesetzungsbedarf in dieser Arztgruppe sowie offenkundiger Zugangsprobleme – beschlossen, die hierfür maßgebliche Schwelle zur (drohenden) Unterversorgung anzuheben. Derzeit findet eine Prüfung auf (drohende) Unterversorgung bei Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten erst ab einem Versorgungsgrad von unter 50 Prozent statt. Zukünftig ist das – wie in der hausärztlichen Versorgung – bereits ab einem Versorgungsgrad von 75 Prozent möglich. Die auf die Feststellung von (drohender) Unterversorgung folgenden Sicherstellungs- und Förderinstrumente der KVen können ihre Wirkung somit auch frühzeitiger entfalten.

Maßnahmen bei (drohender) Unterversorgung

Wird vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in einem Planungsbereich eine (drohende) Unterversorgung festgestellt, richten sich die weiteren Maßnahmen nach den dahingehenden Vorschriften des SGB V und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. So besteht beispielsweise für die KV unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht, eine Eigeneinrichtung zu betreiben, um die Versorgung sicherzustellen. Zudem können KVen aus einem Strukturfonds Förderungsmaßnahmen – wie zum Beispiel Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Neuniederlassungen, Praxisübernahmen oder der Gründung von Zweigpraxen – finanzieren und Stipendien für Medizinstudierende vergeben.

Mit einem weiteren Beschluss passt der G-BA den Morbiditätsfaktor und die Kreistypisierung an

Mit einem weiteren Beschluss aktualisierte der G-BA turnusgemäß den sogenannten Morbiditätsfaktor, der in die Berechnung der Verhältniszahlen (Einwohnerzahl pro Ärztin/Arzt) einfließt. Als Datenbasis wurden aktuelle Abrechnungsdaten aus den Jahren 2021 bis 2023 herangezogen. Zudem hat der G-BA die Kreistypisierung entsprechend der Vorgaben des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung aktualisiert. Der Beschluss wird im Ergebnis zur Reduktion der Anzahl der bundesweiten Niederlassungsmöglichkeiten, insbesondere bei Hausärztinnen und -ärzten, führen. Hintergrund ist, dass der Bevölkerungsanteil in der Altersgruppe 45 bis 75 Jahre zurückgegangen ist.

Quelle: G-BA

Abbildung: pixabay.com doctor-gc563d2ed8_1280.jpg