Zurück zu Hartz IV

Bundesarbeitsminister Heil sieht sich genötigt beim Bürgergeld eine Rolle rückwärts zu machen. Vorausgegangen war eine beispiellose Fakenews-Kampagne, dass sich arbeiten nicht mehr lohne, weil das Bürgergeld so hoch sei und es keine Sanktionen mehr gäbe. Schon zu Beginn des letzten Jahres wurden solche hauptsächlich von der AFD verbreiteten Märchen widerlegt. Trotzdem ließen es sich einige CDU und FDP Politiker nicht nehmen, weiter in die Kerbe zu hauen, begleitet von den üblichen Verdächtigen aus der Medienwelt.

Lernfähigkeit?

Nun versucht die SPD, wie auch schon in anderen Politikbereichen wie der Migrationspolitik, angesichts dürftiger Umfrageergebnisse zum xten Mal Wähler zurückzuholen, in dem man auf die Positionen des rechten Randes umschwenkt. Zum xten Mal wird dies nicht funktionieren. Die Lernfähigkeit scheint völlig verschwunden zu sein.

170 Millionen

Hubertus Heil will also das Haushaltsgesetz 2024 mit einem Passus zu Einsparungen aus seinem Haus ergänzen. 170 Millionen sollen es sein, in dem die vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärten Vollsanktionen wieder eingeführt werden. Das wären etwa 100.000 Vollsanktionen im Jahr.

Zum Vergleich: der jährliche Gesamtwirtschaftliche Schaden durch Steuerhinterziehung beträgt etwa 100.000.000.000 (100 Milliarden) Euro.

Dünnes Eis

Der Arbeitsminister bezieht sich auf einen Passus des Verfassungsgerichtsurteils, in dem es heißt, „wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern,“ sei ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen. Allerdings sagt das Urteil einschränkend, dies sei nur dann möglich, wenn deren Situation mit denen vergleichbar seien, bei denen keine Bedürftigkeit vorliege, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sei. Nur wenn eine solche tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund willentlich verweigert werde, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, sei ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.

Da werden die geplanten Einsparungen sicher schnell durch die Gerichtskosten aufgebraucht.

Lesenswert dazu auch der Beitrag von Dr. Joachim Rock, Leiter der Abteilung „Arbeit, Soziales und Europa“ beim Paritätischen Gesamtverband.

Quellen: tacheles e.V., BMAS, Tagesschau, dpa, Bundesverfassungsgericht

Abbildung: Fotolia_144881072_Subscription_XL.jpg