Das Bundeskabinett hat am 27.4. das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Dazu wird das Steuerentlastungsgesetz 2022 geändert. Dort soll der 100-Euro-Zuschlag (Kinderbonus 2022) und die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige untergebracht werden.
Für die temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe bastelt das Finanzministerium an einem Energiesteuersenkungsgesetz (EnergieStSenkG).
Um die das 9 Euro-Ticket auf den Weg zu bringen bedarf es einer Änderung im Regionalisierungsgesetz.
Regionalisierungsgesetz
Das Regionalisierungsgesetz war Teil der Bahnreform 1994. Es beinhaltete den Wechsel der Zuständigkeit für den schienengebundenen Personen-Nahverkehr (SPNV) vom Bund auf die Länder zum 1. Januar 1996. Der Wechsel der Zuständigkeit umfasst auch einen finanziellen Ausgleich. So erhalten die Länder vom Bund jährlich sogenannte Regionalisierungsmittel, die für die Finanzierung des SPNV vorgesehen sind. An dieser Stelle soll das 9 Euro Ticket eingebaut werden, wobei der Bund davon ausgeht, dass die dafür bereitgestellten 2,5 Milliarden Euro ausreichen. Das bezweifeln die Länder allerdings. Neben der Kritik an der Finanzierung werden auch Stimmen laut, die die ganze Aktion für ein schnell verpuffendes Strohfeuer halten. Das Geld sei besser angelegt, wenn es für zusätzliche Verbindungen mit Bahn und Bus und für eine bessere Taktung verwendet würde.
Drei Monate
Ab dem 1. Juni 2022 wird drei Monate lang ein stark verbilligtes ÖPNV-Ticket für 9 Euro pro Kalendermonat in Deutschland angeboten. Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Ausgenommen sind der Fernverkehr der DB AG, also z.B. ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse. Das Ticket soll über die üblichen Vertriebswege wie Automaten und Schalter angeboten werden. Es ist derzeit auch eine gemeinsame Online-Plattform geplant, über die das Ticket digital gebucht werden kann.
Abonennten
Kunden und Kundinnen mit Abo zahlen für drei Monate jeweils nur 9 Euro. Der Differenzbetrag wird in den Folgemonaten ausgeglichen. Gleichzeitig bleiben alle Abo-Vorteile im jeweils geltenden Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen erhalten. Auch für diese Tickets arbeiten die Verkehrsunternehmen an der Erstattung für den Zeitraum Juni bis August.
und langfristig? Eine Arbeitsgruppe!
Dazu schreibt das Verkehrsministerium: „Auf Vorschlag von Herrn Bundesminister Dr. Wissing wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV eingesetzt, um den ÖPNV auch langfristig zu verbessern. In dieser Arbeitsgruppe unter paritätischer Leitung des VMK-Vorsitzlandes und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sollen die Themen Mindeststandards, Qualitätskriterien, Erreichbarkeit, Attraktivitätssteigerung, Digitalisierung, Vernetzung und Tarife sowie Kapazitätsverbesserungen erörtert und dazu Vorschläge entwickelt werden. Bis zur Verkehrsministerkonferenz im Herbst soll ein Ausbau- und Modernisierungspakt erarbeitet und beschlossen werden. Damit haben wir nicht nur die Chance, die Finanzierung des ÖPNV langfristig auf solide Füße zu stellen, sondern vor allem die Möglichkeit, den ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich komfortabler und attraktiver zu machen.“
Quellen: wikipedia, Bundesverkehrsministerium, Bundesfinanzministerium, FOKUS-Sozialrecht, RND
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