Neues aus dem Bundesrat

Wenn Gesetzesvorhaben den Bundesrat passiert haben, dauert es in der Regel nur noch wenige Tage bis sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und dem Erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Am letzten Freitag, den 10.6.2022, gab der Bundesrat grünes Licht für zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag – unter anderem die Grundgesetzänderung zum Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr, den Haushalt 2022, die Rentenerhöhung und den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro.

Auch der Pflegebonus für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, weitere Corona-Steuerhilfen und das so genannte Sanktionsmoratorium für Hartz-IV fanden die Billigung der Länder.

Pflegebonus

Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Corona-Pflegebonus, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren. Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie kann bis zu 550 Euro betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Bezugsberechtigt sind auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, DRK-Schwesternschaften, ebenso Beschäftigte von Servicegesellschaften – sowohl in Krankenhäusern als auch in der Alten- und Langzeitpflege. Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit.
Tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Steuerhilfen

Das ursprüngliche Steuerhilfegesetz wurde noch mal verändert. So sind jetzt Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu 4.500 Euro, statt 3.000 Euro steuerfrei. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, dass die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt: Auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind nun bis zur Höchstgrenze steuerfrei. 
Tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Sanktionsmoratorium

Die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern werden für ein Jahr ausgesetzt. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung setzt das Gesetz die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet für ein Jahr ab Inkrafttreten aus. Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln.
Gilt ab 1. Juli 2022.

Rentenerhöhung

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.
Gilt ab 1. Juli 2022.

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. 
Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

12 Euro Mindestlohn

Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen.
Gilt ab 1. Oktober 2022.

Mini- und Midijob-Grenze

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an. Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich.
Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten.

Corona-Sonderregelungen

Mit dem Pflegebonusgesetz und dem Corona-Steuerhilfegesetz werden coronabedingte Sonderregelungen in der Pflege bis 31.12.2022 verlängert. Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert, die Homeoffice-Pauschale bis Ende des Jahres.

Quellen: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: fotolia.com bundesrat.jpg

Rentenvergleich mit Österreich

Bei der Diskussion um die unweigerlich drohende nächste Rentenreform der kommenden Bundesregierung lohnt sich ein Blick auf unser Nachbarland. Während hierzulande die Marktwirtschafts-Ideologen darauf drängen, der gesetzlichen Rente mit einer kapitalgedeckten Finanzierung den Garaus zu machen, scheint die umlagefinanzierte Rente in Österreich weiterhin erfolgreich zu sein und wird kaum in Frage gestellt.

Tu felix Austria

Nun gibt es einen Impuls-Beitrag der Hans-Böckler-Stiftung von Florian Blank und Eric Türk, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler bei der Arbeiter- und Angestelltenkammer Wien, in dem die deutsche Rente mit der österreichischen Pensionsversicherung verglichen wird.

Der Vergleich mache vor allem deshalb Sinn, so die Wissenschaftler, weil beide Systeme sich ursprünglich sehr ähnlich waren. Aber die österreichische Pensionsversicherung wurde „fortentwickelt“, etwa durch die Einbeziehung von Selbstständigen, während die gesetzliche Rente in Deutschland zum „Teil eines weiter gefassten Versorgungsmixes degradiert“ wurde.

Modellbiografien der OECD

Die Gegenüberstellung der Rentenansprüche für einheitliche, idealtypische Biografien ermöglicht den Vergleich von Unterschieden der Rentensysteme selbst. Die von der OECD erstellten Modellbiografien mit durchgehenden Erwerbsverläufen, abschlagsfreiem Renteneintritt und stabilen Einkommenspositionen bilden den Ausgangspunkt für den Vergleich der Rentenversicherungen Deutschlands und Österreichs. Die Vorgehensweise der OECD wird dargestellt, sofern erforderlich korrigiert, aktualisiert und weiterentwickelt. Zusätzlich werden Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Renteneintritt sowie Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Durch diese Ergänzungen werden eine höhere Realitätsanbindung erreicht und Elemente des sozialen Ausgleichs einbezogen. Es zeigt sich, dass die österreichische Pensionsversicherung in jeder Konstellation deutlich höhere Leistungen gewährt, die Elemente des sozialen Ausgleichs den Abstand teils vergrößern, teils verringern.

Beispiele

An drei Beispielen wird deutlich, um wie viel höher die gesetzlichen Renten in Österreich ausfallen.

Standardfall

Eine Person mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Berufsjahren, die jetzt das Erwerbsleben beginnt bekäme später, wenn sie in Rente geht:

  • in Deutschland 39 Prozent,
  • in Österreich 78 Prozent

ihres vorherigen durchschnittlichen Bruttoeinkommens.

mit Arbeitslosigkeit 

Jemand verdient zunächst unterdurchschnittlich, steigert sich gegen Ende der Erwerbsphase auf ein überdurchschnittliches Einkommen, verliert aber mit 59 den Job, findet keinen neuen und geht mit 63 vorzeitig in Rente. Die voraussichtliche Rente beträgt:

  • in Deutschland 30 Prozent,
  • in Österreich 65 Prozent

Kindererziehung

Nach vier Jahren Vollzeittätigkeit erfolgt eine dreijährige Unterbrechung zur Kinderbetreuung, anschließend Teilzeitarbeit und nach einer weiteren Vollzeitphase wieder Arbeit mit reduzierter Stundenzahl. Die voraussichtliche Rente beträgt:

  • in Deutschland 42 Prozent,
  • in Österreich 78 Prozent

Deutlich höhere Rente in Österreich

Nicht nur zukünftige Rentner stehen in Österreich besser da. Bereits heute liegen die Pensionen in Österreich höher als die deutschen Renten. Dabei liegt das Renteneintrittsalter in Österreich nach wie vor bei 65 Jahren und eine Anhebung ist nicht geplant.

Höhere Rentenbeiträge

Der monatliche Rentenbeitragssatz liegt allerdings mit 22.8 Prozent wesentlich höher als in Deutschland mit 18.6 Prozent, wobei der Arbeitgeberanteil mit 12,55 Prozent höher ist als der Arbeitnehmeraneil mit 10.25 Prozent. Beim deutschen Beitrag sind allerdings nicht eventuelle Aufwendungen für private Zusatzvorsorge eingerechnet. Dazu kommt, dass der Beitragssatz in Deutschland laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ab Mitte der 20er Jahre auf bis Mitte der 30er Jahre ebenfalls über 22 Prozent betragen wird, das Rentenniveau wird dagenen nur müsam gehalten werden können.

Längere Wartezeiten

Ein weiterer Unterschied zwischen Deutschland und Österreich sind die unterschiedlichen Wartezeiten. In Österreich muss man wesentlich länger in die Rentenversicherung einzahlen, bevor man Rente beziehen kann. So wird ein Teil der niedrigen Renten, die in Deutschland gezahlt werden, in Österreich gar nicht erst fällig. EIne genaue Beschreibung über die österreichische Pensionsversicherung kann man in einer Broschüre, herausgegeben von der Deutschen Rentenversicherung, nachlesen.

Besser keine (Teil-) Privatisierung

Florian Blank und Eric Türk werben allerdings für eine „Stärkung der Sozialversicherung als ein flexibles Instrument der sozialen Sicherung“. Sowohl das generelle Leistungsniveau als auch spezielle Maßnahmen des sozialen Ausgleichs ließen sich im System der gesetzlichen Rente zielgenau politisch steuern, was mit einer fortgesetzten Teilprivatisierung der Rente kaum gelänge.

Quellen: Hans-Böckler-Stiftung, OECD, Deutsche Rentenversicherung, BMAS

Abbildung: pixabay.com old-people-1555705_1920.jpg

Rente und Kapital

Gerade geistern durch die Medien die für Rentner erfreulichen Meldungen über eine mögliche kräftige Rentenerhöhung 2022. Mehr dazu können Sie hier erfahren, sobald der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2021 für alle zugänglich ist und nicht nur ausgewählten Medien.

Plant die Ampel Kapitaldeckung?

Die Diskussion um die Finanzierung der Renten ist auch Teil der laufenden Koalitionsverhandlungen. Im Positionspapier von FDP, SPD und Grünen hat die FDP eines ihrer Lieblingsthemen unterbringen können: die Rentenfinanzierung durch das Kapitaldeckungsverfahren.

Schon mal gescheitert

Bei der Einführung der Rentenversicherung 1889 wurde diese als Kapitaldeckungsverfahren gestaltet. Das hatte zur Folge, dass nach dem Ersten Weltkrieg die Reserven der Rentenversicherung durch die darauf folgende Hyperinflation weitgehend entwertet wurden.  Millionen Rentner standen vor dem Nichts. Das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Mark (im Jahre 1914) schrumpfte binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % der Summe. Als Reaktion darauf begann man, in gewissem Umfang Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen (d. h. nach dem Umlageverfahren) zu finanzieren, und der Staat half mit Steuermitteln aus. Dennoch waren massive Leistungskürzungen unvermeidlich.

Umlageverfahren setzt sich durch

Von kurzen Perioden abgesehen kam nie eine ausreichende Kapitaldeckung zustande. Insbesondere Inflation und die beiden Weltkriege machten den Versuch zunichte. Daher wurde das Rentensystem auch schon lange vor 1957 faktisch in einer Art Umlageverfahren betrieben.[6] Das System der Kapitaldeckung wurde 1957 in der Rentenreform 1957 unter Konrad Adenauer zu einem Umlageverfahren mit dynamischer Rente umgebaut. Hierdurch wurde es möglich, die ökonomische Situation der Rentner schlagartig zu verbessern.  Das Restkapital der Versicherung wurde in den Folgejahren verzehrt. Bedingt durch den folgenden wirtschaftlichen Aufschwung und den Anstieg der Bevölkerung verstummten in den Folgejahren die Kritiker, die einen Wiederaufbau des Kapitalstocks forderten. 

Auch „Riester“ ohne Erfolg

Seit dem Geburtenrückgang Ende der 60er Jahre wurden die Vor- und Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens wieder verstärkt diskutiert. 2001 wurde mit der „Riester“-Rente wieder teilweise eine kapitalgedeckte Rente eingeführt. Die „Riester“-Rente ist mittlerweile grandios gescheitert.

Keine Notwendikeit für Kapitaldeckung

Anfang November meldete sich der Sozialverband VdK zu Wort. Der VDK lehnt den Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ab, wie sie von verschiedenen Organisationen und Politikern gefordert wird. Es dürfe keine Experimente bei der gesetzlichen Rente geben: Die Finanzierung im Umlageverfahren habe sich entgegen aller Unkenrufe bewährt, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele. Aus Sicht des VdK besteht keine Notwendigkeit, eine solche Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen.

Grundlegende Reform notwendig

Allerdings sei eine grundlegende Reform bei der privaten Altersvorsorge sinnvoll. Die aktuelle Riesterrente ist gescheitert. Aktuell spart kaum ein Versicherter wie vom Staat erwartet 4 Prozent seines Bruttoeinkommens im Rahmen eines Riestervertrags. „Das Rentenniveau muss darum auf mindestens 50 Prozent, idealerweise 53 Prozent, angehoben und der Riesterfaktor abgeschafft werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die bisherigen Riesterverträge die staatlichen Zulagen erhalten, sie brauchen Bestandsschutz“, so Bentele.

Zweckmäßig ist aus Sicht des Sozialverbands VdK ein transparentes, sicheres und kostengünstiges Basisprodukt, das von der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Gewinnerzielungsabsicht verwaltet wird. Ein solches „Vorsorgekonto“ könnte eine Möglichkeit für Versicherte sein, private Altersvorsorge und staatliche Vorsorge miteinander zu kombinieren, sagte die VdK-Präsidentin.

Appell gegen private Vorsorge

Das Netzwerk Gerechte Rente (ein Zusammenschluss aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem Paritätischen Gesamtverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Sozialverband Deutschland (SoVD), der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands und der Volkssolidarität) plädiert für eine starke, umlagefinanzierte gesetzliche Rente statt individueller privater Vorsorge.

In einem Appell an die Verhandler*innen für eine Ampelkoalition betont das Netzwerk, die gesetzliche Rente sei das Herzstück unseres Sozialstaats. Für Spekulationsgeschäfte sei sie denkbar schlecht geeignet. Statt in die private Versicherungswirtschaft zu investieren, müsse die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt und endlich armutsfest gemacht werden.  Eine Aktienrente, wie die FDP sie fordere, lehne das Bündnis entschieden ab. 

Quellen: Tagesschau, wikipedia,VDK, Paritätischer Gesamtverband

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