Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; auch durch verbesserte Zugänge zu den Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie möglich selbst beibringen müssen. So steht es im Referentenentwurf von Familienministerin Paus vom 30.8.2023.
Leistungen zusammenführen
Um diese Ziele zu erreichen, sollen die bisherigen finanziellen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengeführt werden. Die Kindergrundsicherung besteht daher aus drei Bestandteilen:
- dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst,
- dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag ablöst, sowie
- den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Reiche bleiben reich
Nicht in die Kindergrundsicherung integriert wird der Steuerfreibetrag für Kinder und Jugendliche. Die finanzielle Besserstellung von Familien mit besonders hohen Einkommen bleibt bereits im Ansatz außen vor.
Arme bleiben arm
Die bestehenden Leistungen werden nicht angehoben. Partielle Leistungsverbesserungen werden durch Leistungseinschränkungen wieder kompensiert. So werden die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche geringfügig modifiziert; dafür aber im Gegensatz der Sofortzuschlag von 20 Euro gestrichen. Im Ergebnis bleiben die Leistungen auf demselben Niveau. Ohne höhere Leistungen bleiben arme Kinder arme Kinder. Denn: Gegen Armut hilft Geld. So der Paritätische Gesamtverband in einer Stellungnahme. Weiter kritisiert der Paritätische, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen sind; dies gilt insbesondere für Geflüchtete und Kinder in Haushalten mit prekären Aufenthaltsrechten. Aus Paritätischer Sicht verpasse die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine historische Chance und werde dem Begriff einer Kindergrundsicherung nicht gerecht.
Beispiel-Berechnungen
Der Verein Tacheles e.v. hat schon verschiedene Berechnungen angestellt, die er in seiner Stellungnahme veröffentlicht.
Aus den verschiedenen Berechnungen ergebe sich, dass nur für die höher verdienenden Familien, die sich sowieso an der Grenze der Hilfebedürftigkeit befinden, die Regelungen der Kindergrundsicherung ein Plus ergeben, während sich für die ärmsten Familien keine Verbesserungen ergäben.
Sinkendes Leistungsniveau
Für einige Gruppen ergäbe sich durch die Neuregelungen sogar ein sinkendes Leistungsniveau. Das könnten Kinder in temporären Bedarfsgemeinschaften sein, Studierende, die im Haushalt der Eltern leben oder Kinder, deren Eltern einen akuten Einkommensverlust hinnehmen müssen.
Eltern von Kindern mit Mehrbedarfen haben nun einen höheren Aufwand entsprechende Leistungen zu realisieren. Einmalleistungen und Erstausstattungen sind für die Kinder nicht mehr verfügbar.
Nicht für alle Kinder
Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sei die Kindergrundsicherung keine Leistung für alle Kinder in Deutschland. Vielmehr blieben viele Kinder ohne deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlossen, wenn ihre Eltern den falschen Aufenthaltsstatus haben. Dies betreffe vor allem Kinder, deren Eltern eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder bestimmte Aufenthaltserlaubnisse besitzen, sowie in bestimmten Fällen EU-Bürger*innen. Diese im Kern rassistisch motivierten Exklusionsmechanismen und Ungleichbehandlungen sollen fortgeführt und im Ergebnis sogar ausgeweitet werden. Es werde in Deutschland stärker als zuvor ein Mehrklassensystem von Kindern geben.
Quelle: Bundesregierung, Tacheles e.V., Paritätischer Gesamtverband
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