Referentenentwurf zur Frühstartrente

Das Bundesfinanzministerium hat am 22.7.2026 einen Referentenentwurf zur geplanten „Frühstartrente“ vorgelegt. Im Kabinett soll das „Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente“ am 12. August verabschiedet und auf den parlamentarischen Weg gebracht werden, berichtet bundestagszusammenfasser.de.

Der Gesetzentwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1. Januar 2026 (also rückwirkend) für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. (Siehe auch Bericht vom Januar 2026 über das entsprechende Eckpunktepapier).

Ziele

Ziel dieses Vorhabens ist es, durch einen frühen Start der kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern, langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig zu stärken. Das Gesetz ermöglicht im Anschluss an die Frühstartrente eine unbürokratische Überführung des bis zur Volljährigkeit angesparten Betrags in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag.

wichtigste Regelungsinhalte

  • Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr werden aus dem Bundeshaushalt 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt, das von den Eltern des anspruchsberechtigten Kindes bei Anbietern eröffnet werden kann.
  • Zudem können private Einzahlungen geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind.
  • Die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (Standardprodukt) beschränkt. Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge haben diese Standarddepot-Verträge in ihrem Angebot und nur für diese Verträge gilt der Effektivkostendeckel von 1%. Die individuellen Verträge ermöglichen einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit des Kindes.
  • Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Anschließend erfolgt eine volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge nach § 22 Nummer 5 EStG.
  • Für diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen Depot-Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt, die durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird.
  • Die kollektive Anlage erfolgt ausschließlich in Aktien bzw. Aktienfonds und global diversifiziert.
  • Das Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen Altersvorsorgevertrag ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
  • Zum Zweck der finanziellen Bildung sind durch Anbieter individueller Verträge Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitzustellen.

Eine öffentliche Berichterstattung zur kollektiven Anlage ist ebenfalls vorgesehen. Sie soll voraussichtlich über eine Webseite erfolgen.

Was ist mit den Siebenjährigen?

Pech gehabt. Kinder, die 2026 schon sieben Jahre alt oder älter sind, bleiben außen vor. Das Gesetz soll mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen (Geburtsjahrgang 2020) starten. Für frühere Geburtsjahrgänge können Verträge ohne staatliche Förderung abgeschlossen werden. Ab 2027 wird jährlich der jeweilige Sechsjährigen-Jahrgang einbezogen. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht genannt; daher ist davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 

Quellen: Bundesfinanzministerium, Bundestagszusammenfasser, FOKUS-Sozialrecht

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Altersvorsorgedepot

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden.

Sicherung des Lebensstandards im Alter

Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es.

Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen

Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich.

Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.

Änderungen im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. 

Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger

War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“.

Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.

Einbeziehung von Selbstständigen

Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem im Finanzausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition.

Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

Quelle: Bundestag, FOKUS Sozialrecht

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Eckpunkte zur Frühstartrente

Die im Koalitionsvertrag anvisierte „Frühstartrente“ wird in abgespeckter Form kommen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht. Erst mal sollen nur die Geburtsjahrgänge ab 2020 davon profitieren.

Kernpunkte

Ab dem 1. Januar 2026 (zunächst rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020) zahlt der Staat für jedes Kind vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Voraussetzung für diesen Anspruch ist der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Wahlfreiheit

Eltern können bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl ein spezielles Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnen. Dieses soll bürokratiearm, kostengünstig und renditeorientiert (ohne starre Garantievorgaben) gestaltet sein. Für Familien, die nicht eigenständig aktiv werden, sieht das Papier eine Auffanglösung vor. Dabei werden die Mittel kollektiv in Kohorten angelegt, um sicherzustellen, dass kein Kind aufgrund mangelnder Initiative der Erziehungsberechtigten benachteiligt wird.

Langfristigkeit

Nach dem 18. Lebensjahr geht das Depot in die Verfügungsgewalt des Kindes über. Es kann dann im Rahmen der reformierten privaten Altersvorsorge (pAV) mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Ein wesentlicher Vorteil ist die Steuerfreiheit: Sämtliche Erträge im Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Durch den extrem langen Anlagehorizont von bis zu 60 Jahren soll der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden, um selbst aus kleinen monatlichen Beträgen signifikante Summen für den Lebensabend zu generieren.

Zeitplan

Die Einführung erfolgt stufenweise. Während 2026 mit dem Jahrgang 2020 begonnen wird, sollen ab 2029 zusätzliche Jahrgänge integriert werden. Finanziert werden soll diese Ausweitung unter anderem aus Dividenden von Bundesbeteiligungen. Neben der finanziellen Absicherung soll das Projekt auch die finanzielle Bildung stärken, indem Kinder und Eltern frühzeitig an die Logik langfristiger Kapitalmarktanlagen herangeführt werden.

Kritik

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet das Modell als „Symbolpolitik“ und „ineffektiv“.

  • Zehn Euro monatlich seien viel zu wenig, um Altersarmut zu verhindern. Der DGB fordert stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rente und eine Einbeziehung von Selbstständigen.
  • Die Verwaltung kleiner Depots über Jahrzehnte sei unverhältnismäßig teuer und diene eher der Subventionierung der Finanzwirtschaft.

Der Sozialverband VdK warnt vor einer „Fiskaldenke“, die soziale Folgen ausblendet.

  • Menschen mit geringem Einkommen könnten es sich nicht leisten, das Depot später privat weiterzubesparen. Das Modell vertiefe die Kluft zwischen Kindern aus reichen und armen Haushalten.
  • Staatliche Mittel sollten eher in das Rentenniveau (Stabilisierung bei 48 %) und in die Inklusion am Arbeitsmarkt fließen.

Quellen: BMF, FOKUS-Sozialrecht, DGB, VDK,

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