Altersvorsorgereformgesetz ab 1.1.2027

Das Bundeskabinett hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform inklusive einiger Änderungen beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Reform trat Ende Mai in Kraft, die Umsetzung erfolgt erst zum 1. Januar 2027 – ab dann sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Riester wird abgelöst

Die Riester-Rente wird durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch global gestreute Aktien, sogenannte ETF. Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.

Standardprodukt

Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität. Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.
Günstiges Standardprodukt: Finanzanbieter müssen ein kostengünstiges Standarddepot anbieten, dessen Effektivkosten auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt sind. Zudem wird ein öffentlich-rechtlich verwalteter Fonds geprüft.

Versorgungslücken schließen

Die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge reichen in manchen Fällen nicht aus, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Wer also privat vorsorgt, kann dem entgegenwirken und somit seinen persönlichen Lebensstandard im Alter besser absichern.

Zielgruppen

Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.

Zulagenförderung

Die Zulagenförderung wird grundlegend reformiert, um höhere Anreize zur Vorsorge zu setzen. Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus bis 1800 Euro sind es 25 Cent. Damit erhöht sich die Grundzulage auf 540 Euro. Darüber hinausgehende Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag bis 6.840 Euro sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Familien

Familien sollen besonders stark profitieren: Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.

Riester-Verträge können bleiben

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter: Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

Anbieterwechsel

Bürgerinnen und Bürger können freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Der Anbieter-Wechsel soll künftig zudem erleichtert werden.

Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, wikipedia, FOKUS-Sozialrecht

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Altersvorsorgedepot

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen ersetzt werden.

Sicherung des Lebensstandards im Alter

Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es.

Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen

Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich.

Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen.

Änderungen im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März 2026, auf Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD noch in entscheidenden Punkten geändert. Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. 

Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger

War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“.

Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.

Einbeziehung von Selbstständigen

Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem im Finanzausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Koalition.

Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

Quelle: Bundestag, FOKUS Sozialrecht

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Altersvorsorgereformgesetz

Neben der gesetzlichen Rente soll eine ergänzende, freiwillige Altersvorsorge einen Beitrag dazu leisten, den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Der Staat fördert daher sowohl die betriebliche Altersversorgung als auch die private Altersvorsorge, damit Bürgerinnen und Bürger durch Ersparnisbildung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Ende 2024 gab es rund 15 Millionen private Altersvorsorgeverträge. Gegenüber den heutigen Bezieherinnen und Beziehern von Alterseinkünften haben seit der Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2002 damit deutlich mehr Personen im erwerbsfähigen Alter eine zusätzliche Anwartschaft aufgebaut. Aber nach einer anfänglich stark steigenden Anzahl an Vertragsabschlüssen verlangsamte sich in den letzten Jahren diese Dynamik. Die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge ist seit dem Jahr 2018 sogar leicht rückläufig.

Referentenentwurf

Mit dem jetzt vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurf soll die private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen.

Kernpunkte des Entwurfs

  • Zulassung renditeorientierter Altersvorsorgedepots ohne Garantien neben klassischen Garantieprodukten.
  • Einführung eines Standardprodukts („Standarddepot Altersvorsorge – Standarddepot“) mit klaren Vorgaben, z. B. einer maximalen jährlichen Effektivkostenobergrenze von 1,5 %.
  • Straffung der Zertifizierungskriterien zur Kostensenkung und besseren Vergleichbarkeit der Produkte.
  • Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit zur Vermeidung von Doppelbelastungen bei einem Anbieterwechsel.
  • Flexibilisierung der Auszahlungsphase, z. B. durch die Wahl zwischen lebenslangen Leistungen oder langlaufenden Auszahlungsplänen.
  • Standardisierte Produktinformationen, die Vergleiche erleichtern.
  • Beibehaltung der Grundprinzipien der Förderung (Sonderausgabenabzug in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung), aber vereinfachte und beitragsproportionale Zulagen für mehr Verständlichkeit und niedrigere Bürokratie.
  • Besondere Förderung von Personen mit geringen und mittleren Einkommen sowie von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern mit Kindern.
  • Erhalt von Bestandsverträgen mit der Option zum Wechsel in die neue Förderung.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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