Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat in einer neuen Studie die Entwicklung der Einkommen zwischen 2021 und 2023 in dreizehn Haushaltsgruppen, in denen mindestens eine Person erwerbstätig ist, untersucht. Die Haushalte unterscheiden sich nach Personenzahl, Zahl der Erwerbstätigen sowie Einkommen und reichen von einer alleinlebenden Person mit Niedrigverdienst bis zur vierköpfigen Familie mit Doppelverdienst und sehr hohem Einkommen. Anhand von Modellrechnungen zeigt das IMK zudem beispielhaft, wie sich Inflationsausgleichsprämien in unterschiedlicher Höhe auswirken.
Stabilisierende Wirkung
Die Bundesregierung hat mit mehreren Entlastungspaketen und Steuersenkungen 2022 und 2023 versucht, die Privathaushalte für die überschießende Inflation zu kompensieren. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die staatlichen Entlastungen eine deutlich stabilisierende Wirkung auf die Kaufkraft der allermeisten Haushalte hatten, und zwar insbesondere im unteren Einkommenssegment. Zugleich ist die Inflation vor allem durch die Energie- und Lebensmittelpreisschocks allerdings so massiv über das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank hinausgeschossen, dass für die meisten Haushalte auch Ende 2023 eine spürbare Kaufkraftlücke im Vergleich zu 2021 verbleibt. Haushalte, denen ein Teil ihrer Lohnerhöhungen als Inflationsausgleichsprämie gewährt wurde, konnten den Kaufkraftverlust deutlich stärker begrenzen. Insgesamt haben die Veränderungen am Steuertarif und an den Sozialabgaben die Belastungen durch die so genannte „kalte Progression“ mehr als kompensiert.
Trotzdem signifikanter Kaufkraftverlust
Bei vielen Haushalten bleibt trotz einer Beschleunigung des Lohnwachstums 2022 und 2023 ein signifikanter Kaufkraftverlust in einer Größenordnung von zwei bis drei Prozent des Nettoeinkommens übrig. Einen Beitrag zu Begrenzung des Kaufkraftverlusts kann allerdings ein geschickter Einsatz der Inflationsausgleichsprämie leisten: Wie die Beispielrechnungen zeigen, ist diese Prämie geeignet, den Kaufkraftverlust massiv zu verringern und in Einzelfällen ganz zum Verschwinden zu bringen. Makroökonomisch ist wichtig, dass dies geschieht, ohne zu einer zusätzlichen Kostenbelastung (über die Prämie hinaus) der Unternehmen zu führen, was den kostenseitigen Inflationsdruck bei den Unternehmen begrenzt.
Schnelle Korrektur schwierig
Insoweit die überschießende Inflation eine Konsequenz eines dauerhaften Terms-of-Trade-Schocks (Preisverschiebung auf den internationalen Märkten) aus teurerer Energie und teureren importierten Lebensmitteln ist, ist ohne den Einsatz von Instrumenten wie der Inflationsausgleichsprämie eine schnelle Korrektur der Kaufkraftverluste schwierig. Tatsächlich ist Deutschland als Ganzes im Umfang dieses Terms-of-Trade-Schocks insgesamt ärmer geworden. Fiskalische Ausgleichsmaßnahmen für diesen Kaufkraftverlust können bestenfalls den Kaufkraftverlust zeitlich oder zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen anders verteilen. Da allerdings die Weltmarktpreise für Energie und Nahrungsmittel gegenüber den Preisspitzen 2022 bereits deutlich gefallen sind, scheint die Größenordnung der Nettoeinkommensverluste beträchtlicher, als mittel- und langfristig durch die Verschiebung der Terms of Trade gerechtfertigt.
ab 2024: Rückgang der Kaufkraftlücke
Für die kommenden Jahre ist damit zu rechnen, dass die Inflationsrate deutlich zurückgeht und ab 2024 wieder in der Nähe des Inflationsziels der Europäischen Zentralbank liegen wird. Neben dem Rückgang von Energie- und Lebensmittelpreisen infolge gefallener Weltmarktpreise ist dabei mit einem Abschmelzen zuletzt in einigen Bereichen deutlich gestiegener Gewinnmargen zu rechnen, welches sich preisdämpfend auswirkt. Gleichzeitig dürften – wie bereits schon in den mit Wirkung in das Jahr 2024 hinein abgeschlossenen Tarifverträgen erkennbar – die Löhne und Gehälter im kommenden Jahr mit einer Rate oberhalb der Inflationsrate steigen. Per saldo ist mit einem Rückgang der Kaufkraftlücke zu rechnen, der sich in den kommenden Jahren angesichts des mittelfristigen Produktivitätsfortschritts auch bei Lohnsteigerungen in Einklang mit dem Inflationsziel der EZB fortsetzen wird.
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, IMK, wikipedia
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