Wohngeld Plus im Bundesrat

Am kommenden Freitag, dem 25.11.2023 berät der Bundesrat abschließend über das Wohngeld-Plus-Gesetz. Sehr wahrscheinlich wird der Bundesrat das Gesetz durchwinken und damit der Empfehlung des des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung folgen.

Ausschuss-Empfehlung

Der Ausschuss empfiehlt allerdings nicht nur die Zustimmung, sondern auch eine begleitende Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert das Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes auf den 1. April 2023 zu verschieben, um dessen Umsetzung administrierbar zu gestalten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, noch in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode eine umfassende Reform auf den Weg zu bringen, die über die wenigen, im Wohngeld-Plus-Gesetz enthaltenen Regelungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands hinaus wesentliche Verfahrensvereinfachungen und Nachweiserleichterungen im Wohngeldrecht umsetzt.

Ursprünglicher Entwurf kaum geändert

Die Anregungen des Bundesrats seien nur geringfügig berücksichtigt worden. Insbesondere der Forderung nach einer Erhöhung des Bundesanteils bei den Wohngeldausgaben folgt die Bundesregierung mit Verweis auf die bereits beim Heizkostenzuschuss vollständig übernommene finanzielle Verantwortung nicht.

Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen zum Gesetzentwurf
betreffen unter anderem die Einführung von Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate. Auch sollen die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima nach zwei Jahren evaluiert werden.

Wesentliche Inhalte

Das Gesetz verfolgt das Ziel, angesichts steigender Wohnkosten, drastisch steigender Energiekosten sowie des starken Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten, die dadurch bedingten Mehrbelastungen der Wohngeldempfänger abzufedern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Heizkosten

Es soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt werden, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht.

Klimakomponente

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld soll ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung erfolgen. Damit können strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden.

Wohngeldformel

Durch eine ergänzende Anpassung der Wohngeldformel soll auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von rund 40 Prozent gewährleistet und zusätzlichen Haushalten ein Anspruch auf Wohngeld ermöglicht werden. Insgesamt werden diese Maßnahmen dazu führen, dass das Wohngeld ab dem 1.Januar 2023 durchschnittlich um 190 Euro pro Monat auf 370 Euro steigt.

Kosten teilen sich Bund und Länder

Die Kosten für das Wohngeld werden insgesamt rund 1,85 Milliarden Euro betragen, die Bund und Länder je zur Hälfte übernehmen.

Quellen: Bundesrat, Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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